A) Rahmenbedingungen
Gem. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.
Frau Dietrich-Strelow vom LRA hat der Stadt bereits mitgeteilt, dass der grundsätzliche Bedarf an einem Hort in Kitzingen gegeben ist, die Anzahl der anzuerkennenden Plätze aber genau zu überlegen sei. Derzeit sind 34 Schüler/innen in der Einrichtung, der Bedarf wird wohl eher steigen als sinken, so dass die bisherigen 50 Plätze sinnvoll erscheinen.
B) Haltung der Haus Marienthal
gGmbH
Das Haus Marienthal
hat seine Bereitschaft erklärt, im Bereich der Kindertagesstätten weiterhin mit
der Stadt zusammenzuarbeiten.
Die erforderlichen
Rahmenbedingungen aus Sicht Gesellschaft sind dabei:
Ø
Gewährleistung
eines Transfers zwischen Schule und Hort (wie bisher)
Ø
besonderer
kommunaler Zuschuss für den Hortbetrieb (wie bisher)
Ø
städt.
Übernahme der Mietkosten (wie bisher) oder Beteiligung daran in starkem Maße
wünschenswert
Grundsätzlich könnte sich das Haus Marienthal dabei auch eine
Erweiterung des Angebots auf
Hort + Krippe mit 14
Plätzen (beides grundsätzlich investitionskostenförderfähig) bzw.
Hort + Krippe + eingruppiger (Betriebs-[1])Kindergarten, letzterer wäre jedoch aufgrund
der aktuell zu verzeichnenden Überbelegung nicht investitionskostenförderfähig,
vorstellen. Der
Variante Hort plus Krippe steht das Haus Marienthal gleichwohl kritisch
gegenüber. Als Grund führte GF Brandenstein den für die Kindern nach 1-2 Jahren
bevorstehenden Wechsel an, der pädagogisch nicht sinnvoll sei.
Dem lässt sich
generell entgegenhalten, dass es auch bei anderen Krippen in Kitzingen oft kaum
möglich sein dürfte, einen anschließenden Wechsel zu verhindern. Die
Ideallösung des „nahtlosen“ Übergangs von der Krippe in den Kindergarten, die
sich beide unter einem Dach befinden, wird vor dem Hintergrund des engen
Zeitfensters für die Schaffung einer ausreichenden Zahl von Krippenplätzen
generell schwerpunktmäßig nicht realisierbar sein.
C) bisheriger Standort in den
Marshall Heights
Es ist bekannt, dass
der Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis zum
31.08.2013 befristet ist.
Die BImA hat jüngst
mitgeteilt, dass es möglich ist, den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern
bei jedoch gleichzeitiger Einräumung eines Sonderkündigungsrechts mit einer Kündigungsfrist
von 8 Wochen aufgrund der anstehenden Veräußerung der Liegenschaft. Im Ergebnis
wird damit also zwar grundsätzlich Zeit für die Erschließung eines neuen und
nachhaltigen Standorts gewonnen, wegen der Verkaufsbemühungen der BImA ist aber
das Risiko einer Kündigung vor Ablauf eines weiteren Jahres gegeben.
D) Mögliche Standorte nach dem
31.08.2013 bzw. Beendigung des aktuellen Mietverhältnisses
1. Die
SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 26.11.2012 die Prüfung des Bereichs
der Siedlungsgrundschule (Grundschule Kitzingen-Siedlung, St.
Vinzenzheim/Stadt-teilzentrum oder Mühlenpark). Bereits im Schreiben vom
23.05.2012 wurde auf diesen Standort hingewiesen und angeführt, dass es
sicherlich kostengünstiger sei, einen Anbau umzusetzen als „ein Haus
hochzuziehen“. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit müssen die Details noch
erarbeitet werden.
2. Auch die dauerhafte Installation im Gebäude
70 des INNOPARK wird seit Anfang Juni 2012 ins Auge gefasst.
2.1 Dieses einstige Kino müsste dann jedoch noch
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen umgebaut werden. Die INNOPARK
Kitzingen GmbH hat signalisiert, die erforderliche Investition nach den
Vorgaben der Stadt Kitzingen vorzunehmen. Anschließend würde das Gebäude (an
die Stadt) vermietet werden. Der Mietzins beliefe sich nach Angaben der GmbH
auf grundsätzlich 5,00 €/m2 zzgl. Betriebskosten und MwSt.
2.2 Der gesamte Mietpreis würde sich jedoch erst
durch die Hinzuaddierung eines weiteren Betrages von x €/m2 errechnen, der sich aus dem
mieterspezifischen Ausbau ergäbe.
Auf die Miete hätte
dabei also die Höhe der Investitionskosten für die INNOPARK GmbH einen nicht
unerheblichen Einfluss. Die Investitionskosten für die GmbH wiederum hängen
entscheidend davon ab, welche baulichen Anforderungen an einen Hort bzw. einen
Hort und eine Krippengruppe mit 14 Krippenplätzen (ggf. + eine
Kindergartengruppe) zu stellen sind. Diese Anforderungen müssen noch mit der
Kindergartenfachaufsicht und -fachberatung geklärt werden, um diese sodann der
INNOPARK GmbH zur Gesamtkostenermittlung mitzuteilen.
Dabei ist nun noch eine eventuelle Investitionskostenförderung durch
die Regierung von Unterfranken zu berücksichtigen, die die Umbaukosten für den
INNOPARK und damit auch den Mietzins entsprechend senken würde.
Grundsätzlich wäre dabei bezüglich des Horts zu veranlassen, dass die
Stadt Kitzingen die derzeit bis 31.08.2013 befristeten Hortplätze über diese
Zeit hinaus als bedarfsnotwendig anerkennt (die Krippenplätze sind ja bereits
ohne Befristung anerkannt).
Daneben ist aber
auch zu klären, inwieweit die Investitionen im Rahmen der einzelnen Modelle[2] gefördert werden könnten. Förderung und eventuell erforderlicher
Baukostenzuschuss würden wiederum Einfluss auf die schlussendliche Miete
nehmen. Folglich müssen erst Investitionskosten und Förderung ermittelt werden,
ehe präzisere Aussagen zu den Mietkosten einer etwaigen Nutzung der
Räumlichkeiten im INNOPARK getroffen werden können.
Bei einer Investitionskostenförderung durch die RvU wäre in jedem Falle die
Stadt Kitzingen verantwortlich für die Einhaltung der 25-jährigen
Bindungsfrist, d.h. sollte die geförderte Kindertageseinrichtung vor Ablauf
dieser Zeit anderen Zwecken zugeführt werden, stünde die Stadt allein und
unmittelbar gegenüber dem Freistaat Bayern hinsichtlich geflossener
Fördermittel in der Pflicht.
Aus dieser Sachlage folgt:
Erst wenn die dargestellten Optionen mit den betroffenen Stellen
geklärt wurden, lassen sich hierzu überhaupt brauchbare Zahlen liefern, die
eine tragfähige Basis für eine Entscheidung pro oder contra eine Realisierung
im INNOPARK leisten können.
3. Ein vor dem Hintergrund des angedachten Baus
einer Mehrzweckhalle auf dem Deustergelände möglicher Standort im Deusterpark
liegt grundsätzlich auf der Hand, birgt aber auch die Gefahr, schlussendlich
noch auszuscheiden.
3.1 Sofern der Bau der Mehrzweckhalle endgültig
beschlossen werden sollte, bietet sich der Deusterpark geradezu an:
Ø
Das
Areal mit der sanierungsbedürftigen Sporthalle befindet sich in städtischer
Hand.
Ø
Als
Standort für Kindertageseinrichtungen ist der Deusterpark angesichts der
zentralen Lage, nebenbei auch im Bereich der D.-Paul-Eber-Schule und der
Grundschule St. Hedwig, durchaus günstig.
Ø
Im Falle
eines Mehrzweckhallenbaus müsste das Gelände im Deusterpark ohnehin einer
anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
Ø
Zwar
müsste auch hier in einen Umbau investiert werden, allerdings würden dabei
Mittel unmittelbar in städtisches Eigentum fließen und nicht zur Erfüllung
einer Mietzahlungspflicht aufgebracht werden.
3.2 Jedoch
könnte der Deusterpark als Standort ausscheiden, wenn aufgrund
entscheidungsrelevanter Zahlen bezüglich der Kosten einer Mehrzweckhalle der
Bau der selbigen doch noch scheitern sollte. In diesem Falle würde diese Option
als Standortlösung für den Hort bzw. den Hort + die Krippe bzw. den Hort + den
Kindergarten + die Krippe wiederum ausscheiden.
4. Jüngst
wurde in der Amtsleiterbesprechung überdies angedacht, ggf. die Teilfläche der
Marshall Heights, in der sich auch die aktuelle Unterbringung des Schülerhorts
befindet, zu erwerben. Um genauere Informationen zum Ankaufsverfahren im
Allgemeinen zu erhalten, wurde die BImA bereits schriftlich kontaktiert.
E) Fazit
Vor dem Hintergrund, dass die nachhaltige Unterbringung des
Schülerhorts eine wichtige Aufgabe darstellt, die im Interesse von Eltern und
Kindern einen hohen Stellenwert genießt, stehen nach derzeitigem Sachstand
grundsätzlich die genannten Optionen zur Debatte. Dabei ist aber grundsätzlich
auch eine Kombi-Lösung (Hort + Krippe + ggf. Kindergarten) denkbar
Bezüglich der INNOPARK-Variante wird es angesichts der Vielzahl zu
berücksichtigender Faktoren nicht möglich sein, in 2012 noch verlässliche
Zahlen hinsichtlich der anfallenden Mietkosten zu ermitteln, die für eine
solide Entscheidung herangezogen werden können.
Die derzeit vielleicht naheliegendste Lösung in Form der dauerhaften
Ansiedlung im Deusterpark ist aktuell nicht abschließend als umsetzbar zu
qualifizieren.
Hinsichtlich eines möglichen Erwerbs einer Teilfläche der Marshall
Heights, die die derzeitige Unterbringung des Horts beinhaltet, stehen die
Überlegungen noch am Anfang.
Die Verwaltung
favorisiert von den vorliegenden Optionen als mögliche Standorte den
Deusterpark sowie den INNOPARK. Die Sporthalle im Deusterpark befindet sich
bereits in städt. Eigentum. Derzeit werden Möglichkeiten einer Nachnutzung im
Falle des Baus der Mehrzweckhalle geprüft. In diesem Zusammenhang wurde auch
der Hort in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden bereits thematisiert. Die
INNOPARK-Variante könnte darüber hinaus zu einer Verbesserung der
Krippenplatzsituation in Kitzingen beitragen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bedarf an zwei Gruppen mit insgesamt 50
Hortplätzen wird über den 31.08.2013 hinaus anerkannt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Mietvertrag mit der BImA um 1 Jahr zu verlängern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die genaueren
Konditionen für die folgenden Varianten zu ermitteln und dem Stadtrat
schnellstmöglich zur Entscheidung vorzulegen.
4.1. Antrag der SPD auf Prüfung der Erweiterung
eines Hortes im Bereich der Siedlungsgrundschule (GSS, St.
Vinzenzheim/Stadtteilzentrum oder Mühlenpark)
4.2. INNOPARK
4.2.1.
Hort /
Kindergarten / Kinderkrippe
4.2.2.
Hort /
Kinderkrippe
4.2.3.
Hort
4.3. Sporthalle im Deusterpark
4.4. Erwerb der Teilfläche in den Marshall Heights
(derzeitiger Standort des Horts)