Zukunft des Schülerhorts "Spielraum" (unbefristete Bedarfsanerkennung und Entscheidung über den künftigen Standort)

Betreff
Zukunft des Schülerhorts "Spielraum" (unbefristete Bedarfsanerkennung und Entscheidung über den künftigen Standort)
Vorlage
354/2012
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

A) Rahmenbedingungen

 

Gem. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.

Frau Dietrich-Strelow vom LRA hat der Stadt bereits mitgeteilt, dass der grundsätzliche Bedarf an einem Hort in Kitzingen gegeben ist, die Anzahl der anzuerkennenden Plätze aber genau zu überlegen sei. Derzeit sind 34 Schüler/innen in der Einrichtung, der Bedarf wird wohl eher steigen als sinken, so dass die bisherigen 50 Plätze sinnvoll erscheinen.

 

 

B) Haltung der Haus Marienthal gGmbH

 

Das Haus Marienthal hat seine Bereitschaft erklärt, im Bereich der Kindertagesstätten weiterhin mit der Stadt zusammenzuarbeiten.

Die erforderlichen Rahmenbedingungen aus Sicht Gesellschaft sind dabei:

Ø  Gewährleistung eines Transfers zwischen Schule und Hort (wie bisher)

Ø  besonderer kommunaler Zuschuss für den Hortbetrieb (wie bisher)

Ø  städt. Übernahme der Mietkosten (wie bisher) oder Beteiligung daran in starkem Maße wünschenswert

Grundsätzlich könnte sich das Haus Marienthal dabei auch eine Erweiterung des Angebots auf

Hort + Krippe mit 14 Plätzen (beides grundsätzlich investitionskostenförderfähig) bzw.

Hort + Krippe + eingruppiger (Betriebs-[1])Kindergarten, letzterer wäre jedoch aufgrund der aktuell zu verzeichnenden Überbelegung nicht investitionskostenförderfähig,

vorstellen. Der Variante Hort plus Krippe steht das Haus Marienthal gleichwohl kritisch gegenüber. Als Grund führte GF Brandenstein den für die Kindern nach 1-2 Jahren bevorstehenden Wechsel an, der pädagogisch nicht sinnvoll sei.

 

Dem lässt sich generell entgegenhalten, dass es auch bei anderen Krippen in Kitzingen oft kaum möglich sein dürfte, einen anschließenden Wechsel zu verhindern. Die Ideallösung des „nahtlosen“ Übergangs von der Krippe in den Kindergarten, die sich beide unter einem Dach befinden, wird vor dem Hintergrund des engen Zeitfensters für die Schaffung einer ausreichenden Zahl von Krippenplätzen generell schwerpunktmäßig nicht realisierbar sein.

 

 

C) bisheriger Standort in den Marshall Heights

 

Es ist bekannt, dass der Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis zum 31.08.2013 befristet ist.

Die BImA hat jüngst mitgeteilt, dass es möglich ist, den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern bei jedoch gleichzeitiger Einräumung eines Sonderkündigungsrechts mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen aufgrund der anstehenden Veräußerung der Liegenschaft. Im Ergebnis wird damit also zwar grundsätzlich Zeit für die Erschließung eines neuen und nachhaltigen Standorts gewonnen, wegen der Verkaufsbemühungen der BImA ist aber das Risiko einer Kündigung vor Ablauf eines weiteren Jahres gegeben.

 

 

 

 

 

D) Mögliche Standorte nach dem 31.08.2013 bzw. Beendigung des aktuellen Mietverhältnisses

 

1.   Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 26.11.2012 die Prüfung des Bereichs der Siedlungsgrundschule (Grundschule Kitzingen-Siedlung, St. Vinzenzheim/Stadt-teilzentrum oder Mühlenpark). Bereits im Schreiben vom 23.05.2012 wurde auf diesen Standort hingewiesen und angeführt, dass es sicherlich kostengünstiger sei, einen Anbau umzusetzen als „ein Haus hochzuziehen“. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit müssen die Details noch erarbeitet werden.

 

2.   Auch die dauerhafte Installation im Gebäude 70 des INNOPARK wird seit Anfang Juni 2012 ins Auge gefasst.

2.1 Dieses einstige Kino müsste dann jedoch noch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen umgebaut werden. Die INNOPARK Kitzingen GmbH hat signalisiert, die erforderliche Investition nach den Vorgaben der Stadt Kitzingen vorzunehmen. Anschließend würde das Gebäude (an die Stadt) vermietet werden. Der Mietzins beliefe sich nach Angaben der GmbH auf grundsätzlich 5,00 €/m2 zzgl. Betriebskosten und MwSt.

2.2 Der gesamte Mietpreis würde sich jedoch erst durch die Hinzuaddierung eines weiteren Betrages von x  €/m2 errechnen, der sich aus dem mieterspezifischen Ausbau ergäbe.

Auf die Miete hätte dabei also die Höhe der Investitionskosten für die INNOPARK GmbH einen nicht unerheblichen Einfluss. Die Investitionskosten für die GmbH wiederum hängen entscheidend davon ab, welche baulichen Anforderungen an einen Hort bzw. einen Hort und eine Krippengruppe mit 14 Krippenplätzen (ggf. + eine Kindergartengruppe) zu stellen sind. Diese Anforderungen müssen noch mit der Kindergartenfachaufsicht und -fachberatung geklärt werden, um diese sodann der INNOPARK GmbH zur Gesamtkostenermittlung mitzuteilen.

Dabei ist nun noch eine eventuelle Investitionskostenförderung durch die Regierung von Unterfranken zu berücksichtigen, die die Umbaukosten für den INNOPARK und damit auch den Mietzins entsprechend senken würde.

Grundsätzlich wäre dabei bezüglich des Horts zu veranlassen, dass die Stadt Kitzingen die derzeit bis 31.08.2013 befristeten Hortplätze über diese Zeit hinaus als bedarfsnotwendig anerkennt (die Krippenplätze sind ja bereits ohne Befristung anerkannt).

Daneben ist aber auch zu klären, inwieweit die Investitionen im Rahmen der einzelnen Modelle[2] gefördert werden könnten. Förderung und eventuell erforderlicher Baukostenzuschuss würden wiederum Einfluss auf die schlussendliche Miete nehmen. Folglich müssen erst Investitionskosten und Förderung ermittelt werden, ehe präzisere Aussagen zu den Mietkosten einer etwaigen Nutzung der Räumlichkeiten im INNOPARK getroffen werden können.
Bei einer Investitionskostenförderung durch die RvU wäre in jedem Falle die Stadt Kitzingen verantwortlich für die Einhaltung der 25-jährigen Bindungsfrist, d.h. sollte die geförderte Kindertageseinrichtung vor Ablauf dieser Zeit anderen Zwecken zugeführt werden, stünde die Stadt allein und unmittelbar gegenüber dem Freistaat Bayern hinsichtlich geflossener Fördermittel in der Pflicht.

Aus dieser Sachlage folgt:

Erst wenn die dargestellten Optionen mit den betroffenen Stellen geklärt wurden, lassen sich hierzu überhaupt brauchbare Zahlen liefern, die eine tragfähige Basis für eine Entscheidung pro oder contra eine Realisierung im INNOPARK leisten können.

 

3.   Ein vor dem Hintergrund des angedachten Baus einer Mehrzweckhalle auf dem Deustergelände möglicher Standort im Deusterpark liegt grundsätzlich auf der Hand, birgt aber auch die Gefahr, schlussendlich noch auszuscheiden.

 

 

3.1 Sofern der Bau der Mehrzweckhalle endgültig beschlossen werden sollte, bietet sich der Deusterpark geradezu an:

Ø  Das Areal mit der sanierungsbedürftigen Sporthalle befindet sich in städtischer Hand.

Ø  Als Standort für Kindertageseinrichtungen ist der Deusterpark angesichts der zentralen Lage, nebenbei auch im Bereich der D.-Paul-Eber-Schule und der Grundschule St. Hedwig, durchaus günstig.

Ø  Im Falle eines Mehrzweckhallenbaus müsste das Gelände im Deusterpark ohnehin einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

Ø  Zwar müsste auch hier in einen Umbau investiert werden, allerdings würden dabei Mittel unmittelbar in städtisches Eigentum fließen und nicht zur Erfüllung einer Mietzahlungspflicht aufgebracht werden.

3.2 Jedoch könnte der Deusterpark als Standort ausscheiden, wenn aufgrund entscheidungsrelevanter Zahlen bezüglich der Kosten einer Mehrzweckhalle der Bau der selbigen doch noch scheitern sollte. In diesem Falle würde diese Option als Standortlösung für den Hort bzw. den Hort + die Krippe bzw. den Hort + den Kindergarten + die Krippe wiederum ausscheiden.

 

4.   Jüngst wurde in der Amtsleiterbesprechung überdies angedacht, ggf. die Teilfläche der Marshall Heights, in der sich auch die aktuelle Unterbringung des Schülerhorts befindet, zu erwerben. Um genauere Informationen zum Ankaufsverfahren im Allgemeinen zu erhalten, wurde die BImA bereits schriftlich kontaktiert.

 

 

E) Fazit

 

Vor dem Hintergrund, dass die nachhaltige Unterbringung des Schülerhorts eine wichtige Aufgabe darstellt, die im Interesse von Eltern und Kindern einen hohen Stellenwert genießt, stehen nach derzeitigem Sachstand grundsätzlich die genannten Optionen zur Debatte. Dabei ist aber grundsätzlich auch eine Kombi-Lösung (Hort + Krippe + ggf. Kindergarten) denkbar

Bezüglich der INNOPARK-Variante wird es angesichts der Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren nicht möglich sein, in 2012 noch verlässliche Zahlen hinsichtlich der anfallenden Mietkosten zu ermitteln, die für eine solide Entscheidung herangezogen werden können.

Die derzeit vielleicht naheliegendste Lösung in Form der dauerhaften Ansiedlung im Deusterpark ist aktuell nicht abschließend als umsetzbar zu qualifizieren.

Hinsichtlich eines möglichen Erwerbs einer Teilfläche der Marshall Heights, die die derzeitige Unterbringung des Horts beinhaltet, stehen die Überlegungen noch am Anfang.

Die Verwaltung favorisiert von den vorliegenden Optionen als mögliche Standorte den Deusterpark sowie den INNOPARK. Die Sporthalle im Deusterpark befindet sich bereits in städt. Eigentum. Derzeit werden Möglichkeiten einer Nachnutzung im Falle des Baus der Mehrzweckhalle geprüft. In diesem Zusammenhang wurde auch der Hort in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden bereits thematisiert. Die INNOPARK-Variante könnte darüber hinaus zu einer Verbesserung der Krippenplatzsituation in Kitzingen beitragen.

 

 



[1] Ein Betriebskindergarten käme bei der Ansiedlung im INNOPARK in Betracht (siehe D) 2.)

[2] nur Hort oder Hort+Krippe oder Hort+Krippe+(Betriebs-)Kindergarten

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Bedarf an zwei Gruppen mit insgesamt 50 Hortplätzen wird über den 31.08.2013 hinaus anerkannt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag mit der BImA um 1 Jahr zu verlängern.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die genaueren Konditionen für die folgenden Varianten zu ermitteln und dem Stadtrat schnellstmöglich zur Entscheidung vorzulegen.

4.1.     Antrag der SPD auf Prüfung der Erweiterung eines Hortes im Bereich der Siedlungsgrundschule (GSS, St. Vinzenzheim/Stadtteilzentrum oder Mühlenpark)

4.2.     INNOPARK

4.2.1.          Hort / Kindergarten / Kinderkrippe

4.2.2.          Hort / Kinderkrippe

4.2.3.          Hort

4.3.     Sporthalle im Deusterpark

4.4.     Erwerb der Teilfläche in den Marshall Heights (derzeitiger Standort des Horts)