1. Antragspaket der KIK-Fraktion vom 30.10.2012 siehe Anlage.
2. Stellungnahme der Verwaltung:
Stellungnahme der
Verwaltung zu
Antrag Nr. 119/10/12 Erweiterungsflächen
Kläranlage
Die Erweiterung der Kläranlage in Richtung Maintal, also im amtlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Main, wäre erforderlich, wenn das
Konzept einer zukünftigen Klärschlammentsorgung in Form einer eventuellen
Klärschlammtrocknung sowie des Baus einer eigenen Biogasanlage gemäß dem
vorgeschlagenen Handlungskonzept des Ingenieurbüros Hamburg Wasser vom
11.03.2010 umgesetzt werden würde.
Näheres ist in der Stellungnahme der Verwaltung zu nachstehenden Antrag
der KIK Nr.
123/10/12 Thermische Behandlung von
Klärschlamm erläutert.
Da derzeit nicht annähernd abgeschätzt werden
kann, welcher Flächenbedarf für diesen Fall erforderlich wäre, wird die
Verwaltung zunächst eine Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
stellen, ob und ggf. in welchem Umfang Erweiterungsflächen für eine zukünftige
Erweiterung der Kläranlage möglich sind.
Antrag Nr. 120/10/12 Zweckvereinbarung
- siehe Sitzungsvorlage 2013/004 -
Stellungnahme der Verwaltung zum
Antrag Nr. 121/10/12 100.000 Einwohnergleichwerte
Der Vorschlag der Änderung der Ausbaugröße des
Eine Abstimmung muss auch zwingend mit der Fachaufsichtsbehörde, dem
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, erfolgen.
In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen anzustellen, ob durch Hinzuziehung
weiterer Einleitungspartner eine höhere und effizientere Auslastung der
Kläranlage zu erreichen wäre.
Stellungnahme der Verwaltung zum
Antrag Nr. 122/10/12 Mittel- und
langfristiges Ausbaukonzept der Kläranlage
Durch das am 31.03.2012 vom Büro b-a-u vorgelegte und am 08.11.2012 im
Stadtrat vorgestellte Handlungskonzept ist der erste und wichtigste Schritt in
Richtung Sanierung und Modernisierung der Kläranlage erfolgt.
Die Planungsleistungen für Rechen und Sandwäsche sind vergeben, die
Ausführung der Bauarbeiten soll bis Ende 2013 erledigt sein.
Die gesetzlichen Anforderungen an das Abwasser an der Einleitungsstelle
(Abwasserverordnung – Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser) werden von
der Kläranlage Kitzingen bei weitem übertroffen:
Einzuhaltende Parameter |
Soll |
Ist (2012) |
CSB
– Chemischer Sauerstoffbedarf |
90 mg/l |
16 mg/l |
BSB5
– Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen |
20 mg/l |
3 mg/l |
NH4-N
Ammoniumstickstoff |
10 mg/l |
0,2 mg/l |
Nges
– Stickstoff gesamt |
18 mg/l |
6,2 mg/l |
Pges
– Phosphor gesamt |
2 mg/l |
0,36 mg/l |
Das heißt, die gesetzlichen Vorgaben an das Abwasser an der
Einleitungsstelle in den Main (die 5 Werte aus obiger Tabelle, ansonsten keine
weiteren Forderungen) wurden bis heute alle eingehalten. Zusätzliche
Reinigungsstufen sind derzeit vom Gesetzgeber nicht gefordert.
Eine zusätzliche Reinigungsstufe wäre z.B. die Entfernung von
Mikroverunreinigungen. Es wird nun über die Möglichkeit nachgedacht, wie man
Resten von Industriechemikalien, Pharmaka, Körperpflegemitteln und ähnlichen
organischen Stoffen zu Leibe rücken kann. In einem Fachbeitrag der
Fachzeitschrift Korrespondenz Abwasser, Abfall 2012 (59) Nr. 10 ist darauf
hingewiesen, …“dass diese extrem niedrigen Konzentrationen rein rechnerischer Natur
sind und sich trotz der heute hoch empfindlichen Analytik in machen Fällen
nicht einmal mehr bestimmen lassen.. …Es gibt somit offensichtlichen
Klärungsbedarf, wenn man Fehlinvestitionen vermeiden will…. Vor dem
dargestellten Hintergrund ist es wichtig, dass die Wasserwirtschaft in der
Frage einer 4. Reinigungsstufe auf Kommunalen Kläranlagen redlich mit Politik
und Gesellschaft umgeht und Folgendes deutlich macht: Die Wasserwirtschaftler
sind derzeit außer Stande, auf der Grundlage einer belastbaren Kosten-Nutzen-Betrachtung
die Einführung weiterer Maßnahmen zu fordern oder sie abzulehnen. Der Bundesrat
hat am 30. März 2012 Weitblick und Beurteilungsvermögen bewiesen, hier durch
präzise Anmerkungen eine Vorschrift in Frage zu stellen, deren Konsequenzen aller
Wahrscheinlichkeit nach reflexartig in einen Kläranlagenausbau gemündet wären“…
Die Kläranlage Kitzingen wird nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten
betrieben und saniert. Dazu wurde das Handlungskonzept vom Stadtrat beauftragt
und in nächster Zeit umgesetzt, so dass die Betriebssicherheit der Kläranlage
Kitzingen auch weiterhin gegeben ist. Für weitergehende Schritte muss vom
Stadtrat entschieden werden, ob diese zusätzlichen freiwilligen Kosten
(zusätzlich zur Sanierung) für zusätzliche Reinigungsstufen, die in der
Wissenschaft noch kontrovers diskutiert werden, gewünscht sind. Die Kosten
hierfür sind über die Abwassergebühren von den Bürgern der Stadt Kitzingen und
den angeschlossenen Partnergemeinden zu tragen.
Vor diesem Hintergrund soll nach Auffassung der Verwaltung von einer
derartigen 4. Reinigungsstufe zunächst Abstand genommen werden.
Stellungnahme der Veraltung zu
Antrag Nr. 123/10/12 Thermische Behandlung
von Klärschlamm:
Nachdem das Handlungskonzept „Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
der Kläranlage Kitzingen auf den Weg gebracht ist (Vorstellung und Beschluss im
Stadtrat am 08.11.2012), für das in den nächsten 10 Jahren ca. 8 Mio. Euro
veranschlagt sind, um die Betriebssicherheit der Kläranlage Kitzingen zu
gewährleisten, könnte in einem nächsten Schritt ein Handlungskonzept
„Klärschlammentsorgung“ angegangen werden.
Die Klärschlammentsorgung der Stadt Kitzingen erfolgt derzeit durch die
Verbringung des Klärschlammes über einen
externen Entsorger in die neuen Bundesländer zur Rekultivierung und zum
Landschaftsba
Die Möglichkeit der Klärschlammtrocknung ist nicht ausgeschlossen und
auch jederzeit ergänzend möglich.
Im Zusammenhang mit der Beauftragung ist zu bedenken:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die zur Erweiterung der Kläranlage zur Verfügung stehenden Flächen mit staatlichen Behörden zu verhandeln zum Zweck der Erwirkung der Genehmigung zur Erweiterung.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, dem Stadtratsgremium alle Unterlagen über die schwebend unwirksame Zweckvereinbarung 2, über die strittigen Punkte, über nicht geleistete Zahlungen sowie den bisherigen Verlauf der Gespräche zwischen der Stadt Kitzingen und der Gemeinde Sulzfeld bis Ende Januar 2013 schriftlich zu übermitteln. Darüber hinaus ist ein erneuter Gesprächstermin mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates Kitzingen und den Vertretern aller beteiligten Gemeinden im Februar 2013 anzuberaumen, um eine endgültige Klärung dieser untragbaren Situation herbeizuführen.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung von einem Rückbau der Kläranlage endgültig Abstand zu nehmen. Stattdessen sind alle Anstrengungen zu unternehmen durch eine „Kommunale Verbundlösung“ eine höhere und effektivere Auslastung der bestehenden Anlage zu erreichen. Hiezu ist seitens der Stadtverwaltung eine Liste von möglichen Beitrittspartnern zu erarbeiten.
Der Stadtrat beschließt, die durch bereits beschlossene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu erzielende Eigenüberschüsse direkt und indirekt zur ökologischen Aufrüstung der Abwasserreinigungssysteme und der Klärschlammverwertung schrittweise zu nutzen.
Ein geeignetes Fachbüro ist umgehend nach Beschlussfassung im Stadtrat zu beauftragen, als ersten Schritt die Integration einer zusätzlichen Reinigungsstufe zu planen, sowie die thermische Verwertung der anfallenden Klärschlämme mit angeschlossener Phosphorextraktion aus der Klärschlammasse zu projektieren.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, bereits jetzt die Planungen zur Erweiterung der Kläranlage mit Varianten zur Erreichung einer thermischen Verwertung von Klärschlamm zu vergeben. Ein geeignetes Planungsbüro ist mit der Erstellung eines Handlungskonzeptes zu beauftragen.