Mobilfunk, Messung elektromagnetischer Felder im Rahmen des FEE-2-Programms

Betreff
Mobilfunk, Messung elektromagnetischer Felder im Rahmen des FEE-2-Programms
Vorlage
2013/126
Aktenzeichen
61
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

Der Arbeitskreis Mobilfunk hat in seiner letzten Sitzung am 27.11.2012 den Wunsch geäußert, im Zusammenhang mit dem geplanten Mobilfunkmast nördlich des Klinikums („Hadlaweiden“) eine Messung der elektromagnetischen Felder vornehmen zu lassen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat dazu seit 2006 ein Förderprogramm aufgelegt, in dem Kommunen Zuwendungen für die Erfassung elektromagnetischer Felder im Hochfrequenzbereich erhalten können. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Da auch im Bereich „Winterleite“ seit 2003 ein neuer Mobilfunkmast geplant ist und zu genehmigen war (März 2012), bietet es sich an, auch für diesen Standort eine entsprechende Messung durchführen zu lassen.

Beide Standorte sind noch nicht realisiert.

 

2.    Zweck der Förderung

Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Felder kritisch zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) zu verbessern.

Die Förderung ist damit ein weiterer Baustein im Konzept der Staatsregierung für einen vorsorgenden Umweltschutz im Bereich Mobilfunk.

 

3.    Gegenstand der Förderung

Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination gefördert werden können, sind:

a) Messung der durch Mobilfunk hervorgerufenen elektromagnetischen Felder vor Errichtung einer oder mehrerer neuen Mobilfunkbasisstation (MBS) oder deren Änderung im Gebiet der Kommune (Vorher-Messung).

b) Prognoseberechnungen der durch die Erweiterung oder den Neubau einer Mobilfunkbasisstation im Gebiet der Kommune zu erwartenden elektromagnetischen Felder.

c) Messung der elektromagnetischen Felder, wie bei a), nach Inbetriebnahme einer oder mehrerer Mobilfunkbasisstationen im Gebiet der Kommune, oder deren Änderung (Nachher-Messung). Nachher-Messungen ohne Vorher-Messungen sind nur möglich, wenn spätestens ½ Jahr nach der Inbetriebnahme bzw. der Änderung der MBS ein Förderantrag gestellt wird.

Im vorliegenden Fall soll eine Messung nach a) und c), also eine Vorher-Nachher-Messung beantragt und durchgeführt werden.

 

4.    Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert. Die Zuweisung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 % und der bayerische Staat 33 %. Der übrige Anteil ist von der Kommune zu leisten.

Je Kommune gilt eine Förderobergrenze von 8.000 € pro Jahr.

Die Messungen dürfen nur von akkreditierten Messbüros durchgeführt werden. Je Standort bestimmt das beauftragte Messbüro dann bis zu 6 Immissionspunkte nach fachlichen Gesichtspunkten, an denen dann gemessen wird.

Daten aus früheren Messungen, hier z.B. durch die Fa. enorm im Rahmen des Mobilfunkgutachtens 2007, werden zur Verfügung gestellt.

Nach Abschluss der Messungen wird ein Messbericht erstellt, der im Stadtrat vom Fachbüro vorgestellt und erläutert wird. Er steht danach auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

5.    Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Mit der Messung sollen einerseits die Empfehlungen zu den dargestellten Alternativstandorten aus dem enorm-Gutachten (2007), welche hier in Anspruch genommen werden, bestätigt werden. Andererseits soll die Messung aber auch aufzeigen, in wie weit durch die beiden geplanten Standorte möglicherweise Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bestehen oder nach Rückbau bisheriger Standorte (Keltenstraße, ggf. Schützenstraße) reduziert werden können.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat daher, der Messung an den beiden geplanten Standorten zuzustimmen. Anschließend kann die Verwaltung umgehend einen Förderantrag zur Messung bei der Regierung von Unterfranken als zuständige Bewilligungsbehörde einreichen.

Im Haushalt 2013 sind Mittel in Höhe von 5.000 € für die Messungen bereitgestellt.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, eine Messung der elektromagnetischen Felder im Rahmen des FEE-2-Programms für die beiden geplanten Standorte „Winterleite“ und „Hadlaweiden“ (nördlich des Klinikums) vornehmen zu lassen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Messung gemäß Nr. 2 bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.