Antragsverfahren für die Genehmigung einer neuen Ganztagesklasse an der Grundschule Kitzingen-Siedlung

Betreff
Antragsverfahren für die Genehmigung einer neuen Ganztagesklasse an der Grundschule Kitzingen-Siedlung
Vorlage
2013/171
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.         Bei der Schulanmeldung an der Grundschule Kitzingen-Siedlung am 16.04.2013 wurden 34 Erstklässler für die neue Ganztagesklasse (GTK) im kommenden Schuljahr angemeldet. Dies war auch für die Schule überraschend, da beim Info-Abend für Vorschuleltern nur 24 Voranmeldungen gelistet wurden. Unter den Anmeldungen sind zwei Kinder mit Gastschulantrag aus dem Sprengel der St. Hedwig-Schule. Die Anmeldefrist für die Schule auf Genehmigung einer weiteren GTK lief am 15.03.2013 bei der Regierung von Unterfranken ab. Auf Nachfrage bei der Regierung (Frau Jägerhuber) wurde mitgeteilt, dass jedoch ein Antrag noch nachgereicht werden könne.

 

2.         Eine wesentliche Voraussetzung für eine Genehmigung durch die Regierung ist, dass die Stadt als Schulaufwandsträger eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Personalkosten in Höhe von 5.000 Euro je Ganztagsklasse und Schuljahr an den Freistaat Bayern leistet. Damit würden also die Ausgaben der Stadt für diese kommunale Beteiligung neben den 20.000 Euro für die vier Klassen des bereits eingerichteten Ganztageszuges in den nächsten vier Jahren um weitere 5.000 Euro auf 25.000 Euro pro Jahr steigen. (Hinzu kämen eventuell zudem eine weitere freiwillige Leistung, die die Stadt Kitzingen für Angebote im Ganztag mit 500 Euro pro Klasse im Schuljahr 2013/14 bewilligt hat und Ausgaben für Spiel- und Lernmaterial, die im Haushaltsjahr 2013 allerdings ggf. von den Haushaltsansätzen mitgetragen werden könnten.) Grundsätzlich wird der weitere Ausbau der GTK in Bayern befürwortet.

Ob sich Eltern auch zum Schuljahr 2014/15 wieder so stark für den Ganztag interessieren, ist nicht abzusehen. Eine Entwicklung hin zu einem kompletten weiteren Ganztageszug mit dann insgesamt 8 Ganztagesklassen in den 4 Jahrgängen ist nicht abzusehen und auch nicht zwingend erforderlich.

Das Staatliche Schulamt mit Herrn Schulrat Norbert Zwicker sieht die Möglichkeit, im Falle einer Genehmigung durch die Regierung, eine weitere GTK einzurichten und mit Lehrerstunden zu versorgen. Dies würde bedeuten, dass vier 1. Klassen mit niedriger Klassenstärke (17 – 17 – 22 – 23 Schüler) im nächsten Schuljahr entstehen könnten.

Für die Siedlungsgrundschule verschärft sich bei den verschiedenen Planungsmodellen die pädagogische Situation erheblich, was sich in der Tabelle auf Seite 3 gut erkennen lässt.


 

Alt. 1:
2 GTK +
2 Regelklassen

1a
GTK

1b
GTK

1c
Regelklasse

1d
Regelklasse

Schüler
Gesamt

Stand
22.4. 2013

17

17

22

23

79

Incl.
Wiederholer

18

17

22

23

80

Alt. 2:
1 GTK +
2 Regelklassen

1a
GTK

1b
Regelklasse

1c
Regelklasse

 

Incl.
Wiederholer

24

 

Textfeld: 28 entspricht Klassenhöchststärke nach KMS, aber päd. schwierig!28

28

80

3 Kinder SVE/ EKS noch offen; weitere Zuzüge???

24

 

Textfeld: Nicht möglich durch KMS wegen Klassenhöchststärke von 28 Schülern!29

30

 

 

83

 

 

Alt. 3:
1 GTK + 3 Regelklassen

1a
GTK

1b
Regelklasse

1c
Regelklasse

1d
Regelklasse

 

 

24

20

20

19

83

Mögliche Konstellationen (auch bei weiteren Anmeldungen bis September 2013)

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wartet die Schule noch auf die offiziellen Bekanntmachungen zur Klassenbildung durch ein kultusministerielles Schreiben (KMS), das in den nächsten Tagen erscheinen soll.

 

3.         Ein weiteres großes (altes) Klassenzimmer steht zur Verfügung. Für das Mittagessen könnten die weiteren Kinder noch in der alten Mensa der Mittelschule unterkommen. Im neuen, geplanten Mensaanbau bestünde nach Ansicht der Schulleitung genügend Platz.

Differenzierungs- und Erholungsräume fehlen nach wie vor, sind aber in der Planung des zweiten Anbaus (mit Mehrzweckraum, Diff.-Räumen, Musikraum etc.) schon mitberücksichtigt.

4.         Aus pädagogischen Gründen kann die Schule eine GTK nur mit höchstens 24 Schülern bilden. Durch den Förderbedarf und mitunter einzukalkulierende sozial schwierige Verhältnisse sowie die beengte Raumsituation ist eine höhere Klassenstärke aus Sicht der Schulleitung von 7.30 Uhr – 15. 30 Uhr in einer 1. Klasse weder den Kindern noch den Lehrkräften zuzumuten.

Da in allen Klassen viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, täten der inklusiven Schule die „kleinen“ Klassen besonders in der Eingangsstufe wieder sehr gut.

Sollte die Grundschule nur mit einer GTK im 1. Jahrgang ins Schuljahr 2013/14 starten können, müsste 10 Eltern und ihren Kindern eine Absage erteilt werden. Da die Aufnahmekriterien für eine GTK besonders Alleinerziehende, berufstätige, sozial benachteiligte, belastete und sprachförderungsbedürftige Elternhäuser im Blick haben, würden diese zwingend in die GTK aufzunehmen sein. Eine „gesunde Mischung“ (so Rektorin Schneller-Schneider) mit Kindern, deren Eltern sich besonders wegen des Konzeptes der GTK interessierten, wäre dann nicht möglich. Auch die Mütter, die zum Schulbeginn ihrer Kinder mit einem erneuten Berufseinstieg begännen, bräuchten hier Verlässlichkeit.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeige zudem, dass Familien, die in den Schulsprengel der Grundschule Kitzingen-Siedlung ziehen, verstärkt nach Ganztagesklassen fragen.

Da es nach der beigelegten Pressemitteilung des KM vom 22.03.2013 eine erheblich bessere finanzielle Ausstattung für die GTK der 1. und 2. Jahrgänge gibt, sähe sich die Siedlungsgrundschule bei nur einer GTK als „doppelten Verlierer“:
So gäbe es eine GTK weniger und eine hohe Klassenstärke sowie weniger finanzielle Unterstützung für den Einsatz pädagogischer Zusatzkräfte in der Differenzierung und Mittagszeit!

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Die Stadt Kitzingen als Sachaufwandsträger erklärt sich bereit, sich an der Einrichtung einer neuen Ganztagesklasse in der 1. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2013/14 an der Grundschule Kitzingen-Siedlung für maximal vier Schuljahre mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Schuljahr zu beteiligen.