Bebauungsplan "Nord - 2. Änderung", Gemeinde Sulzfeld, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden

Betreff
Bebauungsplan "Nord - 2. Änderung", Gemeinde Sulzfeld, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden
Vorlage
2013/224
Aktenzeichen
61
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 19.06.2013 (Eingang Bauamt: 20.06.2013) teilt die Gemeinde mit, dass sie derzeit ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nord“ durchführt. Die Aufstellung der Planung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird die Möglichkeit der Stellungnahme nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB gegeben.

 

2. Anlass und Ziel der Planänderung

Die Gemeinde Sulzfeld hat erkannt, dass für den bestehenden Bebauungsplan „Nord“ aus baurechtlicher Sicht Anpassungsbedarf besteht hinsichtlich der Zulässigkeit von Solaranlagen sowie zu Dachaufbauten. Dazu wird der Bebauungsplan um entsprechende Aussagen ergänzt. Sowohl für die Gemeinde wie auch die privaten Eigentümer im Planungsgebiet soll damit Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden, falls diese Anlagen zur Nutzung von Solarenergie errichten möchten.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nord“ verfolgt die Gemeinde Sulzfeld a. Main das Ziel, einerseits Investitionen im Bereich der regenerativen Energien zu ermöglichen und durch die Schaffung von Planungssicherheit zu fördern. Andererseits soll ein Rahmen abgesteckt werden, der auch die Grenzen festlegt und konkurrierende Belange wie den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes in die Abwägung mit einbezieht.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung sieht keine Belange der Stadt Kitzingen durch die Planänderung berührt und empfiehlt dem Stadtrat daher die Zustimmung zu dem Planentwurf.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft mitzuteilen.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Bebauungsplanänderung der Gemeinde Sulzfeld nicht berührt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Sulzfeld das Einverständnis der Großen Kreisstadt mitzuteilen.