Kläranlage Kitzingen, Künftige Abrechnungspraxis - Abschluss einer Zweckvereinbarung III

Betreff
Kläranlage Kitzingen, Künftige Abrechnungspraxis - Abschluss einer Zweckvereinbarung III
Vorlage
2013/237
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Zwischen der Stadt Kitzingen und den Städten Mainbernheim und Marktsteft sowie den Gemeinden Buchbrunn, Rödelsee und Sulzfeld wurde am 29.07.1988 eine Zweckverein-barung (I) nach Art. 8 ff KommZG und Art. 54 ff BayVwVfG zur Regelung der Nutzungsver- hältnisse und Anteile an der Kläranlage unterzeichnet. Ergänzend zu dieser Zweckverein- barung wurde am 14.12.1990 eine weitere Zweckvereinbarung (II) abgeschlossen, die inzwischen ausgelaufen ist.

 

Seit dem 01.01.2003 gibt es für die Nutzung und Abrechnung der Kläranlage keine gültige Zweckvereinbarung. Die Bemühungen, eine neue Zweckvereinbarung mit den Partnerge-meinden abzuschließen, waren bisher ergebnislos.

Um für die bevorstehenden erheblichen Investitionen und für die Abrechnung der Betriebs-kosten eine gerechte und für alle Einleiter rechtssichere Lösung zu finden, wurde der Bay-erische Kommunale Prüfungsverband beauftragt, einen Vorschlag für eine Zweckverein- barung III zu erarbeiten.

 

Das durch den BKPV erarbeitete Konzept für die Zweckvereinbarung III beinhaltet einen Abrechnungsvorschlag (siehe Anlage) für die Investitionskosten (Handlungskonzept) sowie die zukünftigen Betriebskosten.

 

Es ist beabsichtigt, mit jeder der 5 Partnergemeinden eine separate Zweckvereinbarung ab- zuschließen. Sollte es nicht zum Abschluss der Zweckvereinbarung kommen, wird ange-strebt, eine Pflichtvereinbarung nach § 16 KommZG mit der entsprechenden Partnergemein-de durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu veranlassen.

 

Der Abschluss der neuen Zweckvereinbarungen III mit den einzelnen Partnergemeinden soll bis zum 31.10.2013 erfolgt sein, damit das neue Abrechnungsverfahren ab dem 01.01.2014 in Kraft treten kann.

 

 

1.    Die Stadt Kitzingen stimmt dem in der Anlage beigefügten Vorschlag des Bayerischen

Kommunalen Prüfungsverbandes zur künftigen Abrechnungspraxis der Investitions- und Betriebskosten für die Kläranlage ab 01.01.2014 zu.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die jeweilige Zweckvereinbarung III mit den 

Partnergemeinden Buchbrunn, Mainbernheim, Marktsteft, Rödelsee und Sulzfeld abzuschließen.

 

3.    Die abgeschlossene Zweckvereinbarung III tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft.