Schaffung von LKW-Abstellflächen, Antrag der KIK-Fraktion Nr. 139-06-2013 vom 19.6.2013

Betreff
Schaffung von LKW-Abstellflächen, Antrag der KIK-Fraktion Nr. 139-06-2013 vom 19.6.2013
Vorlage
2013/242
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.       Antrag der KIK-Fraktion Nr. 139-06-2013

 

siehe Antrag vom 19.6.2013, der in der Anlage beiliegt.

 

2.       Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags.

Zum einen wird dadurch erst zusätzlicher Lkw-Verkehr generiert, der nicht zum Ziel- und Quellverkehr rechnet, was weitere Lärmbelastungen für große Teile des Stadtgebietes bedeuten kann, zum anderen stehen dadurch Gewerbeflächen, die einen erheblichen Wert darstellen, nicht zum Verkauf zur Verfügung, sondern erzeugen im Gegenteil Kosten (durch Platzbefestigungen, Reinigung, Aufsichtspersonal etc.).

Inwieweit solche Flächen, auch wenn sie nur für eine Übergangszeit als Abstellplatz genutzt werden sollten, Gefahr laufen, eine Wertminderung zu erfahren durch evtl. Kontaminierungen (Motoröl, Kraftstoff, etc.), ist noch offen. Darüber hinaus würde eine solche Entscheidung im Widerspruch zum Beschluss vom 4.7.2013 zur Erarbeitung einer Leitlinie einer Ansiedlungspolitik der Stadt Kitzingen stehen..

Insofern kann die Verwaltung nur eine Ablehnung des KIK-Antrages vorschlagen.

Der Herr Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung sind schon seit geraumer Zeit mit Bürgermeister Nagel vom Markt Schwarzach am Main in Kontakt, um einen Beitrag zur Abwicklung des stehenden Lkw-Verkehrs zu leisten.

Im Fokus lag dabei, autobahnnahe Abstellmöglichkeiten zu finden, damit die Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten können, ohne hierzu durch Parksuchverkehr weitere Verkehrsbewegungen in den bebauten Siedlungsbereichen zu erzeugen.

Als geeignet wurden daher die Flächen des Freistaates Bayerische Staatsforsten an der Hörblacher Straße, kurz vor der Autobahnauffahrt bewertet (ehemalige US-Aufmarsch- und Betankungsfläche im Klosterforst, siehe Anlage 4).

Der Freistaat Bayern als Eigentümer der Fläche hatte zugesagt, die ursprünglichen Pläne zur Renaturierung der Fläche zurückzustellen, bis geklärt sei, ob die fragliche Fläche als Lkw-Parkplatz in Frage komme. Das Schreiben der Autobahndirektion vom 14.12.2012 hatte eine solche Möglichkeit zunächst in Aussicht gestellt (Anlage 2).

Darüber hinaus hatte die Autobahndirektion zugesagt, zu prüfen, inwieweit im Zuge des Autobahnneubaus Parkmöglichkeiten für Lkws in und außerhalb von Autohofflächen zu erweitern bzw. neu zu schaffen sind, sah aber zunächst keine Notwendigkeit, im Streckenabschnitt zwischen Biebelrieder Kreuz und Anschlussstelle Schlüsselfeld tätig zu werden, da auf den Autohöfen in Rüdenhausen und Geiselwind „ausreichend Lkw-Parkplätze vorhanden“ seien (Schreiben vom 21.1.2013, Anlage 3).

Unabhängig von den Aussichten, dass Abstellflächen für Lkw’s an der Autobahn geschaffen werden können, sieht die Verwaltung die Schaffung solcher Plätze auf städtischen Flächen im Gewerbegebiet äußerst kritisch.

 

 

 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Gewerbegebiet Großlangheimer Straße eine Übergangslösung zum Abstellen von LKWs, Sattelschleppern und Containerzügen zu erarbeiten.