Mit Schreiben vom 25.06.2012 hat der Regionale Planungsverband Würzburg den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP) vorgelegt und um seine Stellungnahme unmittelbar an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bis spätestens 21.09.2012 gebeten.
In der Begründung heißt es:
`Der Ministerrat hat am 2. Dezember 2009 beschlossen, die Landes- und
Regionalplanung zu reformieren und dabei eine Gesamtfortschreibung des LEP
vorzunehmen. Als Maßstab hat der Ministerrat Entbürokratisierung, Deregulierung
und soweit möglich Kommunalisierung vorgegeben. Die Fortschreibung des LEP ist
fachlich geboten. Zielsetzung ist es, eine Gesamtkonzeption zur räumlichen
Ordnung und Entwicklung Bayerns mit einem noch strafferen Regelungsbestand als
im bisherigen LEP vorzulegen und dabei die aktuellen räumlichen
Herausforderungen
-
Demografischer
Wandel
-
Klimawandel
und
-
Wettbewerbsfähigkeit
aufzugreifen und einen Beitrag zu deren Bewältigung zu leisten.´
Die Stadtverwaltung hat den LEP geprüft und die anliegende Stellungnahme (s. Anlage 2) fristgerecht an das Bayerischen Staatsministerium versandt. Dem Stadtrat wurde mit Beschluss vom 18.10.2013 die Stellungnahme zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss an die erste Anhörung hat der Ministerrat einen überarbeiteten Entwurf zur Neufassung des Landesentwicklungsplanes verabschiedet. Zu den Änderungen des Entwurfes wurde auf der Basis des Ministerratsbeschlusses ein erneutes Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Stadtverwaltung hat dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mitgeteilt, dass Sie an Ihrer ursprünglichen Stellungnahme festhält.
Mit Schreiben vom 24.06.2013 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie im Rahmen der Anhörung um erneute Stellungnahme ausschließlich zu den Änderungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes gebeten. Abgabetermin ist der 26.07.2013 (Entwurf LEP s. Anlage 3).
„Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Bayern (LEP-E) befindet sich
derzeit im Zustimmungsverfahren des Bayerischen Landtags gemäß Art. 20 Abs. 2
Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG). Der federführende Ausschuss für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat in mehreren Sitzungen
den Entwuf beraten und am 16. Mai 2013 seine Zustimmung, verknüpft mit mehreren
Änderungsmaßnahmen, beschlossen. Nunmehr geht der LEP-E in weitere Auschüsse
zur Mitberatung. Das Plenum des Landtages wird über den Entwurf in Kürze
entscheiden.
Damit der Landesentwicklungsplan noch in dieser Legislaturperiode in Kraft
treten kann, wird für die Anhörung lediglich ein sehr enges Zeitfenster
voraussichtlich bis zum 31. Juli zur Verfügung stehen.“ (Auszug aus dem
Schreiben zur Anhörung s. Anlage 4)
Zu folgenden Unterpunkten haben sich Änderungen aus der Anhörung ergeben:
- Teilfortschreibung LEP zu Mittel- und Oberzentren im Jahr 2014
1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
1.2.1 Demografischer Wandel – Räumliche Auswirkungen
1.4.3 Europäische Metropolregion
2.2.4 Vorrangprinzip
3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung
3.3 Vermeidung von Zersiedelung
Kapitel 4 Verkehr
4.1.3 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrserschließung
4.3.3 Streckenstillegungen vermeiden
5.3.3 Einzelhandel – Zulässige Verkaufsflächen
5.4.1 erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen
7.2.3 Wasserversorgung
8.1 Soziales
8.2 Gesundheit
8.4.1 Schutz des kulturellen Erbes
Die Stadtverwaltung nimmt zu folgenden Änderungen Stellung:
1.2.1 Demografischer Wandel – Räumliche Auswirkungen
„Der demografische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten.“
Stellungnahme:
Grundsätzlich wird begrüßt, dass der demografische Wandel bei der Daseinsvorsorge und Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen ist und dass dies als Ziel und nicht mehr als Grundsatz formuliert ist.
Dennoch ist dies differenziert zu betrachten. Ziel kann es nicht sein insbesondere in Orten mit zentraler Versorgungsfunktion (z.B. Mittelzentren) die Siedlungspolitik am demografischen Wandel zu orientieren. Vielmehr ist hier die Zentralität zu stärken. Entsprechend sind Einrichtungen aus der Hochschullandschaft o. ä. so zu verorten, dass der ständig wachsende Siedlungsdruck in den Oberzentren auch auf die Mittelzentren verteilt wird.
4.3.1 Leistungsfähiges Schienennetz
„Das Schienennetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden. Dazu gehören attraktive, barrierefreie Bahnhöfe.“
Stellungnahme:
Dem Grundsatz kann zugestimmt werden. Dennoch halten wir es für erforderlich das Thema der Sanierung der Bahnhöfe im Sinne der Barrierefreiheit als gesonderten Punkt aufzunehmen und als Ziel zu formulieren. Eine Attraktivierung des ÖPNV kann nur erfolgen sofern die Bahnhöfe insbesondere auch in Kleinstädten oder Mittelzentren attraktiv und barrierefrei gestaltet sind.
4.3.3 Streckenstillegung vermeiden – Reaktivierung ermöglichen
„Streckenstilllegungen und Rückbau der bestehenden Schieneninfrastruktur sollen vermieden werden.“
„Möglichkeiten von Reaktivierungen sollen genutzt werden.“
Stellungnahme:
Die Aussage kann dem Grunde nach mitgetragen werden. Dennoch sind wir der Auffassung, dass dies im Einzelfall zu prüfen ist. Im Gegenzug sollten Streckenoptimierungen und Streckeneinkürzungen welche eine Bahnandienung weiterhin ermöglichen verfahrenstechnisch möglichst einfach durchführbar sein. Hier sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen um auch im Sinne von potentiellen Betreibern schnell handlungsfähig zu sein. Hierdurch können auch Konflikte, welche aus historisch gewachsener Bahninfrastruktur bestehen, aufgelöst werden.
8.4.1 Schutz des kulturellen Erbes
„Die heimischen Bau- und Kulturdenkmäler sollen in ihrer historischen und regionalen Vielfalt geschützt und erhalten werden. Historische Innenstädte und Ortskerne sollen unter Wahrung ihrer denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur erhalten, erneuert und weiterentwickelt werden.“
Stellungnahme:
Der Grundsatz kann mitgetragen werden. Dennoch sind hier die Rahmenbedingungen zur Abrufung von Fördermitteln im Sinne der Eigentümer und potentieller Investoren zu optimieren. Viele Vorhaben werden nicht forciert oder umgesetzt, da eine möglichst frühzeitige Einschätzung zu den Fördermitteln fehlt. Die derzeit erforderliche planerische Vorleistung kann insbesondere in strukturschwachen Räumen, aufgrund des wirtschaftlichen Risikos, nicht von jedem Eigentümer oder Investor getragen werden.