Stadtteil Kitzingen-Siedlung,

Betreff
Stadtteil Kitzingen-Siedlung, Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes
Vorlage
2013/252
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Meine Siedlung - Unser Kitzingen

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen – Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung „Meine Siedlung – Unser Kitzingen", das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungs-aufgaben zu fördern.

Durch die Instandsetzung und Modernisierung der Wohnungen und Geschäftsräume sowie Stärkung der sozialen Einrichtungen soll der Zurückhaltung bei Investitionen und deren Folgen, wie Vermietungsschwierigkeiten und Leerständen entgegengewirkt werden.

Die Aufwertungsmaßnahmen zielen zudem auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Somit soll auch der Stadtteil Siedlung als Wohn- und Freizeitstandort besser wahrgenommen und entwickelt werden.

Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung) verfolgen die Maßnahmen das „Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.

 

2.      Das Integrierte Handlungskonzept

Wesentlich für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ ist eine stadtteil- bzw. quartiersbezogene, ganzheitliche Vorgehensweise unter Berücksichtigung aller Lebensbereiche der Bewohnerinnen und Bewohner und Bündelung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen. Grundlage für diese Arbeitsweise bildet das Integrierte Handlungskonzept. Es wird zu Beginn der Gesamtmaßnahme von der Kommune unter Beteiligung und Mitwirkung der Akteure im Quartier und öffentlichen Aufgabenträger erarbeitet. Das Konzept stellt quasi den „Roten Faden“ der Quartiersentwicklung dar, das zum einen die Basis für die konkrete Projektentwicklung bildet zum anderen aber auch offen und flexibel für Modifikationen und Weiterentwicklung sein soll.

Neben den Zielen und Handlungsfeldern, die weitgehend mit den Akteuren und Betroffenen vor Ort zu erarbeiten sind, beinhaltet das Integrierte Handlungskonzept die zur Umsetzung erforderliche Organisationsstruktur – innerhalb der Verwaltung und auch vor Ort –sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Das Handlungskonzept ist nicht als streng verbindliches Arbeitsprogramm zu sehen, mit dem einzelne Maßnahmen unwiderruflich festgelegt werden sollen. Die Maßnahmen sind vielmehr als gut begründete Vorschläge zu verstehen, die nach Möglichkeit umgesetzt werden sollen. Die Förderung durch die Regierung von Unterfranken richtet sich nach den Inhalten des Integrierten Handlungskonzeptes.

Ein erstes Konzept für das Sanierungsgebiet Kitzingen Siedlung ist vom Stadtrat im November 2009 beschlossen worden.

 

3.      Notwendigkeit der Fortschreibung

Auf Grund der Änderung der örtlichen und gesamtstädtischen Erfordernisse und Bedingungen ist eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes notwendig. Davor ist eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen vorzunehmen. So kann auf seit dem Zeitpunkt der ersten Erstellung aufgetretene Veränderungen mit situationsspezifischen Anpassungen reagiert werden. Nach Aussagen der Regierung von Unterfranken (siehe Protokoll AG Soziale Stadt vom 17.12.2012) bildet das IHK die Grundlage für die Förderung einzelner Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. Vorbehaltlich der konkreten Aufgabenstellung wird von Kosten in Höhe von 30.000 – 50.000 € für die Evaluierung und Fortschreibung ausgegangen.

 

4.      Stellungnahme der AG Soziale Stadt

In der Sitzung vom 07.03.2013 kommt die AG Soziale Stadt zu dem Ergebnis, dass auf Grund der Änderung der örtlichen und gesamtstädtischen Erfordernisse und Bedingungen eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes sinnvoll und notwendig ist. So kann auf seit dem Zeitpunkt der ersten Erstellung aufgetretene Veränderungen mit situationsspezifischen Anpassungen reagiert werden.

Die Verwaltung soll eine Sitzungsvorlage zur Fortschreibung des IHKs erstellen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

 

5.      Maßnahmenkatalog des Integrierten Handlungskonzeptes „Meine Siedlung – Unser Kitzingen“ 2008

Im Folgenden sind die im aktuellen Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen Siedlung aufgeführten Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung dargestellt (Quelle: Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen-Siedlung 2008, S. 78)

 

VERKEHR / STRASSENRAUM

 

V1

Querung B8 für Fußgänger und Radfahrer / barrierefreier Übergang über B8

Umsetzung alleine durch Stadt Kitzingen nicht möglich, da Bundesstraße

V2

Stadtteilzentrum Königsberger Straße / Marktplatz*

Umsetzung alleine durch Stadt Kitzingen nicht möglich, da Kreisstraße

V3

Stadtteilzentrum Böhmerwaldstraße

 

V4

Gestalterische und funktionale Aufwertung der Mainbernheimer Straße (Begrünung, Stadteingänge und Fußgängerquerung)

Umsetzung im Rahmen der Entente Florale

V5

Umgestaltung Kleistplatz*

Umsetzung 2010/11

V6

Gestaltung kleiner Platzflächen (urban und grün) im Zuge der Königsberger Straße (V6a-h)

 

V7

Aufwertung des Straßenraums / Grünverbindungen und Schaffung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger (V7a-g)

 

*Schlüsselmaßnahme

 

GRÜN / WOHNUMFELD

 

G1

Bürgerpark zwischen Breslauer und Mainbernheimer Straße

Abweichende Planungen notwendig auf Grund der Standortentscheidung St. Vinzenz für das Stadtteilzentrum

G2

Grünachse Rödelbach / Fischteiche

 

G3

Sickerpark

Entwicklung des Bau-gebietes Sickerbach

G4

Ergänzender Rundwanderweg, weitere Wegeverbin-dungen

 

G5

Aktionsgrünfläche Egerländer Straße (Teilrückbau der Bebauung, Wegeverbindungen, Sport- und Bolzplatz)*

 

*Schlüsselmaßnahme

 

 

 

 

 

 

WOHNEN

 

W1

„Neues Wohnen“ Familien (z.B. Böhmerwaldstraße)

 

W2

barrierefreies Wohnen (Standort noch offen)

Umsetzung 2012/13/14 in Ernst-Reuter-Straße

W3

„Neues Wohnen“ Senioren (z.B. Ernst-Reuter-Straße)

Umsetzung 2012/13/14 in Ernst-Reuter-Straße

W4

stufenweiser, langfristiger Umbau der Gemengelage Armin-Knab-Straße zum Wohngebiet

Teilweise Neufassung des Bebauungsplanes im Zuge des Baugebietes Mühlenpark

 

 

INFRASTRUKTUR / GEWERBE

 

I1

Stärkung der Stadtteilzentren mit ergänzenden Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Wochenmarkt)

 

I2

Initiierung neuer Nutzungen (Ärztehaus, Hotel, Gaststätte)

 

 

 

SOZIALE INFRASTRUKTUR

 

S1

Bürgerzentrum (Breslauer Straße / B8) mit kulturellen, künstlerischen und sozialen Angeboten, Bildungs-angeboten für Jung und Alt*

Umsetzung 2012/13/14 am Standort St. Vinzenz

S2

Jugendzentrum (Breslauer Straße / B8)

 

Umsetzung 2012/13/14 am Standort St. Vinzenz

S3

Kulturzentrum Gollermühle

Gollermühle in Privat-besitz, derzeit keine Zugriffsmöglichkeit

*Schlüsselmaßnahme


 

SOZIALE MASSNAHMEN

 

S4

Quartiersmanagement* zur:

• Stärkung der Eigenverantwortung für die Einrichtungen im Quartier (Spielplatzpaten, Grünflächenpatenschaften)

• Integration der Jugendlichen /Kinder in die Planung und Gestaltung von Spiel- und Bolzplätzen

• Vernetzung der sozialen Akteure

• Integration der Bewohner durch Freizeit- und Schulungs-angebote

• Stärkung des Ehrenamtes

Umgesetzt 2009

*Schlüsselmaßnahme

 

 

Quelle: Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen-Siedlung 2008, S. 79

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Evaluierung vorzunehmen und das Integrierte Handlungskonzept fortzuschreiben.

 

3.    Die verschiedenen Akteure im Stadtteil (Vereine, Verbände, soziale Träger sowie die Bevölkerung) sind gemäß den Richtlinien des Bund-Länder-Städtebau-förderungsprogramms „Soziale Stadt“ zu beteiligen.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept nach Angebotseinholung zu beauftragen. Dafür sind im Haushalt 2013 Mittel bereitgestellt (HHSt. 1.6152.9581)