1. Meine Siedlung - Unser Kitzingen
Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen – Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung „Meine Siedlung – Unser Kitzingen", das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungs-aufgaben zu fördern.
Durch die Instandsetzung und Modernisierung der Wohnungen und Geschäftsräume sowie Stärkung der sozialen Einrichtungen soll der Zurückhaltung bei Investitionen und deren Folgen, wie Vermietungsschwierigkeiten und Leerständen entgegengewirkt werden.
Die Aufwertungsmaßnahmen zielen zudem auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Somit soll auch der Stadtteil Siedlung als Wohn- und Freizeitstandort besser wahrgenommen und entwickelt werden.
Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung) verfolgen die Maßnahmen das „Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.
2. Das Integrierte Handlungskonzept
Wesentlich für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ ist eine stadtteil- bzw. quartiersbezogene, ganzheitliche Vorgehensweise unter Berücksichtigung aller Lebensbereiche der Bewohnerinnen und Bewohner und Bündelung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen. Grundlage für diese Arbeitsweise bildet das Integrierte Handlungskonzept. Es wird zu Beginn der Gesamtmaßnahme von der Kommune unter Beteiligung und Mitwirkung der Akteure im Quartier und öffentlichen Aufgabenträger erarbeitet. Das Konzept stellt quasi den „Roten Faden“ der Quartiersentwicklung dar, das zum einen die Basis für die konkrete Projektentwicklung bildet zum anderen aber auch offen und flexibel für Modifikationen und Weiterentwicklung sein soll.
Neben den Zielen und Handlungsfeldern, die weitgehend mit den Akteuren und Betroffenen vor Ort zu erarbeiten sind, beinhaltet das Integrierte Handlungskonzept die zur Umsetzung erforderliche Organisationsstruktur – innerhalb der Verwaltung und auch vor Ort –sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Das Handlungskonzept ist nicht als streng verbindliches Arbeitsprogramm zu sehen, mit dem einzelne Maßnahmen unwiderruflich festgelegt werden sollen. Die Maßnahmen sind vielmehr als gut begründete Vorschläge zu verstehen, die nach Möglichkeit umgesetzt werden sollen. Die Förderung durch die Regierung von Unterfranken richtet sich nach den Inhalten des Integrierten Handlungskonzeptes.
Ein erstes Konzept für das Sanierungsgebiet Kitzingen Siedlung ist vom Stadtrat im November 2009 beschlossen worden.
3. Notwendigkeit der Fortschreibung
Auf Grund der Änderung der örtlichen und gesamtstädtischen Erfordernisse und Bedingungen ist eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes notwendig. Davor ist eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen vorzunehmen. So kann auf seit dem Zeitpunkt der ersten Erstellung aufgetretene Veränderungen mit situationsspezifischen Anpassungen reagiert werden. Nach Aussagen der Regierung von Unterfranken (siehe Protokoll AG Soziale Stadt vom 17.12.2012) bildet das IHK die Grundlage für die Förderung einzelner Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. Vorbehaltlich der konkreten Aufgabenstellung wird von Kosten in Höhe von 30.000 – 50.000 € für die Evaluierung und Fortschreibung ausgegangen.
4. Stellungnahme der AG Soziale Stadt
In der Sitzung vom 07.03.2013 kommt die AG Soziale Stadt zu dem Ergebnis, dass auf Grund der Änderung der örtlichen und gesamtstädtischen Erfordernisse und Bedingungen eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes sinnvoll und notwendig ist. So kann auf seit dem Zeitpunkt der ersten Erstellung aufgetretene Veränderungen mit situationsspezifischen Anpassungen reagiert werden.
Die Verwaltung soll eine Sitzungsvorlage zur Fortschreibung des IHKs erstellen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
5. Maßnahmenkatalog des Integrierten
Handlungskonzeptes „Meine Siedlung – Unser Kitzingen“ 2008
Im Folgenden sind die im aktuellen Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen Siedlung aufgeführten Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung dargestellt (Quelle: Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen-Siedlung 2008, S. 78)
VERKEHR / STRASSENRAUM
V1 |
Querung B8 für Fußgänger
und Radfahrer / barrierefreier Übergang über B8 |
Umsetzung alleine durch
Stadt Kitzingen nicht möglich, da Bundesstraße |
V2 |
Stadtteilzentrum
Königsberger Straße / Marktplatz* |
Umsetzung alleine durch
Stadt Kitzingen nicht möglich, da Kreisstraße |
V3 |
Stadtteilzentrum
Böhmerwaldstraße |
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V4 |
Gestalterische und
funktionale Aufwertung der Mainbernheimer Straße (Begrünung, Stadteingänge
und Fußgängerquerung) |
Umsetzung im Rahmen der
Entente Florale |
V5 |
Umgestaltung Kleistplatz* |
Umsetzung 2010/11 |
V6 |
Gestaltung kleiner
Platzflächen (urban und grün) im Zuge der Königsberger Straße (V6a-h) |
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V7 |
Aufwertung des Straßenraums
/ Grünverbindungen und Schaffung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger
(V7a-g) |
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*Schlüsselmaßnahme
GRÜN / WOHNUMFELD
G1 |
Bürgerpark zwischen
Breslauer und Mainbernheimer Straße |
Abweichende Planungen
notwendig auf Grund der Standortentscheidung St. Vinzenz für das
Stadtteilzentrum |
G2 |
Grünachse Rödelbach /
Fischteiche |
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G3 |
Sickerpark |
Entwicklung des
Bau-gebietes Sickerbach |
G4 |
Ergänzender Rundwanderweg,
weitere Wegeverbin-dungen |
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G5 |
Aktionsgrünfläche
Egerländer Straße (Teilrückbau der Bebauung, Wegeverbindungen, Sport- und
Bolzplatz)* |
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*Schlüsselmaßnahme
WOHNEN
W1 |
„Neues Wohnen“ Familien
(z.B. Böhmerwaldstraße) |
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W2 |
barrierefreies Wohnen
(Standort noch offen) |
Umsetzung 2012/13/14 in
Ernst-Reuter-Straße |
W3 |
„Neues Wohnen“ Senioren
(z.B. Ernst-Reuter-Straße) |
Umsetzung 2012/13/14 in
Ernst-Reuter-Straße |
W4 |
stufenweiser, langfristiger
Umbau der Gemengelage Armin-Knab-Straße zum Wohngebiet |
Teilweise Neufassung des
Bebauungsplanes im Zuge des Baugebietes Mühlenpark |
INFRASTRUKTUR / GEWERBE
I1 |
Stärkung der
Stadtteilzentren mit ergänzenden Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie,
Wochenmarkt) |
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I2 |
Initiierung neuer Nutzungen
(Ärztehaus, Hotel, Gaststätte) |
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SOZIALE INFRASTRUKTUR
S1 |
Bürgerzentrum (Breslauer
Straße / B8) mit kulturellen, künstlerischen und sozialen Angeboten,
Bildungs-angeboten für Jung und Alt* |
Umsetzung 2012/13/14 am
Standort St. Vinzenz |
S2 |
Jugendzentrum (Breslauer Straße
/ B8) |
Umsetzung 2012/13/14 am
Standort St. Vinzenz |
S3 |
Kulturzentrum Gollermühle |
Gollermühle in
Privat-besitz, derzeit keine Zugriffsmöglichkeit |
*Schlüsselmaßnahme
SOZIALE MASSNAHMEN
S4 |
Quartiersmanagement* zur: • Stärkung der Eigenverantwortung für die Einrichtungen im Quartier (Spielplatzpaten, Grünflächenpatenschaften) • Integration der Jugendlichen /Kinder in die Planung und Gestaltung von Spiel- und Bolzplätzen • Vernetzung der sozialen Akteure • Integration der Bewohner durch Freizeit- und Schulungs-angebote • Stärkung des Ehrenamtes |
Umgesetzt 2009 |
*Schlüsselmaßnahme
Quelle:
Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Kitzingen-Siedlung 2008, S. 79
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Evaluierung vorzunehmen und das Integrierte Handlungskonzept fortzuschreiben.
3. Die verschiedenen Akteure im Stadtteil (Vereine, Verbände, soziale Träger sowie die Bevölkerung) sind gemäß den Richtlinien des Bund-Länder-Städtebau-förderungsprogramms „Soziale Stadt“ zu beteiligen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept nach Angebotseinholung zu beauftragen. Dafür sind im Haushalt 2013 Mittel bereitgestellt (HHSt. 1.6152.9581)