In der öffentlichen Stadtratssitzung am 11.04.2013 wurde gemäß Art. 18 a Abs. 2 GO die Durchführung eines Bürgerentscheids „Marshall Heights“ beschlossen. Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung dazu eingeholt, dass die Durchführung des Bürgerentscheids am 22.09.2013 (gleichzeitig mit der Bundestagswahl) stattfinden kann.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 27.03.1998 ist der Oberbürgermeister Abstimmungsleiter. Zur Durchführung des Bürgerentscheids ist die Bestellung des stellvertretenden Abstimmungsleiters nach Absatz 2 notwendig.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, Herrn Jörg Engelbrecht zum stellvertretenden Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid „Marshall Heights“, so wie er am 11.04.2013 beschlossen wurde, zu bestellen.