1.
Ausgangslage
a)
Für das
Anwesen Schrannenstraße 34 liegt dem Bauamt aktuell eine Bauvoranfrage zum
Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes vor. Es soll durch einen Neubau mit 3
Wohneinheiten ersetzt werden.
b)
Anfang
Oktober 2008 bat die Stadt Kitzingen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
(LfD) um Überprüfung der Denkmaleigenschaften des Gebäudes.
c)
Am
d)
Die vorliegende Anfrage wurde nicht durch die
jetzige Eigentümerin eingereicht. Sie wird stattdessen vertreten durch Herrn
Herbert Schmitt aus Wiesenbronn.
e)
Der Antragsteller legte dem Bauamt nach intensiver
Beratung bereits mehrere Bebauungsvarianten vor.
f)
Am
g)
Der
Verwaltungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
2.
Städtebauliche
und baurechtliche Bewertung
a)
Städtebauliche Einstufung
Hierzu wird auf die Drucksache Nr.
077/2010 verwiesen.
b)
bauordnungsrechtliche Einstufung
Das Vorhaben befindet
sich in einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und in einem ausgewiesenen
städtebaulichen Sanierungsgebiet. Es unterliegt zusätzlich den Vorgaben der
Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen, zuletzt geändert am
Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt die Anregungen des Verwaltungs-
und Bauausschusses vom
Die alte Planung wurde entsprechend in folgenden Punkten geändert:
·
die Balkone zur Schrannenstraße hin werden durch
einen Glaserker ersetzt
· die Dachgauben sind nun konform zur Gestaltungssatzung
· Glaserker und Dachgauben weisen eine einheitliche Dachform auf Empfehlung des Bauamtes auf
3.
Empfehlung
der Verwaltung
Die Verwaltung spricht die Empfehlung aus, dem Vorhaben in der vorliegenden Fassung vollumfänglich zuzustimmen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzausschuss stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau des Anwesens Schrannenstraße 34 in der vorgelegten Fassung zu.