In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Hoheim
am 27.02.2016 wurde Herr Michael Kruggel zum Kommandanten gewählt. Zu seinem
Stellvertreter wurde Herr Winfried Söhnlein gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die
Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen
vorliegen und der Gewählte weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen
Gründen ungeeignet erscheint.
Für den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der Abschluss
der erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben.
Sowohl Herr Kruggel als auch Herr Söhnlein haben die vorgeschriebenen
Lehrgänge besucht.
Im Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert,
Landratsamt Kitzingen, wird deshalb vorgeschlagen, dem neugewählten
Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung
durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.
Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
ist der Stadtrat zuständig.
Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 27.02.2016 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Hoheim, Herrn Michael Kruggel, und dessen in der gleichen Sitzung gewählten Stellvertreters, Herrn Winfried Söhnlein, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.