Mit SR-Beschluss vom 10.03.2016 wurde entschieden, die Betriebsträgerschaft für den Schülerhort ab dem 01.09.2016 für die Dauer von 2 Jahren (bis 31.08.2018) zu übernehmen.
Zur Regelung der Gebührenerhebung im Schülerhort wurde seitens der Verwaltung eine Gebührensatzung erarbeitet.
Inhalt und Wortlaut wurde mit Amt 3 und SG 20 abgestimmt.