Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus

Betreff
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Schülerhort Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus
Vorlage
180c/2010
Aktenzeichen
13-422/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

A)    Auf den Sachvortrag (Nr. 1 bis 5) der Sitzungsvorlage 180 und 180 a (vom 04.11.2010) wird verwiesen.

Sachstand:

Seitdem wurden zum Thema „Hortneubau, Bedarfsanerkennung“ folgende Briefe und Unterlagen bereits an die Stadtratsmitglieder weitergeleitet:

- Schreiben der Schülerhort-Eltern mit Unterschriftsliste vom 01.11.2010

- email vom 17.11.2010 von Frau Hartmann bezüglich „Hort – förderfähige Haupt-
  nutzfläche“

- Schreiben von Herrn Markert, Lebenshilfe Kitzingen e.V., vom 18.11.2010: Mögl.
  Hortangebot durch die Lebenshilfe Kitzingen

- Schreiben von Herrn Schweiger, Vorsitzender des Fördervereins der Grundschule
  St.-Hedwig, vom 21.12.2010, Umfrageergebnis Ferienbetreuung

- Schreiben von Elke und Michael Zitzmann vom 11.01.2011 (Schülereltern, auf
  Warteliste)

- Schreiben des Landratsamtes Kitzingen, Frau Dietrich-Strelow vom 30.12.2010 zur
  Notwendigkeit eines Hortes in Kitzingen, Anlagen: Artikel „Spricht eigentlich noch
  jemand über den Hort?“ von Detlef Diskowski, Anfrageschreiben von Frau Hartmann
  vom 30.12.2010

- Schreiben von Herrn Markert, Lebenshilfe Kitzingen e.V. vom 14.01.2011

Die Fraktionen und Gruppen erhielten Anfang Januar den Brief der Elternbeiräte des Schülerhortes Kitzingen mit CD Hortleben.


B)    FAG-Investitionskostenzuschüsse für den Bau/Sanierung etc. von Betreuungsein-richtungen (mit email vom 17.11.2010 an alle Stadträte erläutert):

30 – 50 Plätze Neubau Hort:               287 m² förderfähige Hauptnutzfläche,

Finanzierungsanteil der Stadt Kitzingen = 359.894 €


51 – 75 Plätze Neubau Hort:               397 m² förderfähige Hauptnutzfläche,
Finanzierungsanteil für 374,16 m² laut Entwurfsplanung des Neubaus = 469.300 €


Der Kämmerer konnte aufgrund der positiven Entwicklung für die Finanzlage der Stadt Kitzingen nun diese FAG-Zuschüsse in den Haushaltsplanentwurf für 2011 mit aufnehmen (momentan 450.000 € eingestellt).



C)    Weitere mögliche Hortangebote?

- Lebenshilfe Kitzingen e.V.

  siehe Schreiben vom 14. Januar 2011
  Hortangebot derzeit noch nicht realisierbar (St. Martin-Schule wird saniert,
  Konzeptentwicklung steht noch ganz am Anfang)



- Förderverein der St.-Hedwig-Grundschule

  Betreuung derzeit Montag – Freitag bis 16.00 Uhr,
  Nachfrage für Ferienbetreuung eher gering, Frage der Umsetzbarkeit
  (Räume/Kosten/Teilnehmerzahlen).

  Kostenangabe im Schreiben vom 21.12.2010:
  100 € / Woche bei Vollverpflegung,
  extra: Fahrtkosten und Eintrittsgelder sind noch zu entrichten.


  Vergleich: Hort Spielraum:
  70 € bis 103 € / Monat (je nach Buchungsmodell)
  plus Essen, pro Tag 2,50 € auf Bestellung, ansonsten eigene Brotzeit mitbringbar.
  Tee kostenlos, Wasser 50 Cent/Flasche

  Aktionen, Fahrtkosten, Eintrittsgelder alles im Monatsbeitrag inklusive

  D.h. Maximalkosten bei 20 Tagen / Monat:
  103 € plus 50 € Essen = 153 € / Monat





Ein Ersatzangebot für die derzeit bestehende Hortgruppe besteht nicht, auch die weiteren Anmeldungen können im zeitlichen Umfang des Hortangebotes nicht in anderen Einrichtungen abgedeckt werden.

 

 

 

 

Alternative 1:

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

56 Hortplätze

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.

 

Alternative 2:

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

50 Hortplätze

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.

 

 

 

Die Vereinbarung vom 14.05./26.05.2008 über die Betriebsträgerschaft des Hortes wird zum 31.05.2011 gekündigt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 ist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Stadt Kitzingen gewährt dem Hortträger ab dem Schuljahr 2011/2012 neben der BayKiBiG-Förderung eine zusätzliche Förderung analog der Betriebskostenzuschüsse pro Gruppe an Kinderbetreuungseinrichtungen (2011 = 1. Gruppe: 5.306,00 €, 2. Gruppe wären: 4.775,43 €).