Planfeststellungsbeschluss Mainausbau - Sicherung gegen Schiffstoß - Ergänzung Grundsatzbeschluss für die Ausführung einer alternativen Brückensicherung

Betreff
Planfeststellungsbeschluss Mainausbau - Sicherung gegen Schiffstoß -
Ergänzung Grundsatzbeschluss für die Ausführung einer alternativen Brückensicherung
Vorlage
2016/207
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Ausgangssituation

 

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.09.2006 stellte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd den „Ausbau der Fahrrinne“ in der Stauhaltung Kitzingen fest. In diesem ist auch die Festlegung enthalten, dass der Träger des Vorhabens (Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg) die Alte Mainbrücke gegen Schiffstoß zu sichern hat. Die Kosten für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind vom Träger des Vorhabens sowie dem Brückenbaulastträger (Stadt Kitzingen) zu gleichen Teilen zu tragen.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 12.11.2009 wurde dem Lösungsvorschlag mit 8 Rundrohren, jeweils mittig vor den Flussbögen (ober- und unterstromig), zugestimmt.

 

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Kitzingen wurde am 25.01.2012 abgeschlossen. In dieser Vereinbarung sind unter anderem Art und Umfang der Maßnahme, Durchführung der Maßnahme, Kosten der Maßnahme sowie Eigentum und Unterhalt geregelt. Die Umsetzung der Maßnahme wurde aufgrund der ausstehenden Planungen zur Instandsetzung der Alten Mainbrücke noch nicht durchgeführt.

 

Das Wasserstraßen-Neubauamt muss nun endgültig die Sicherung der Alten Mainbrücke veranlassen. Für die durch die Stadt Kitzingen in 2009 beschlossene Sicherung (kostengünstige Alternative zur planfestgestellten Lösung „Brücke in Brücke“) besteht derzeit kein Baurecht. Hierfür wird das Wasserstraßen-Neubauamt ein Planänderungsverfahren einleiten. Im Vorfeld hierzu fand am 14.07.2016 ein Besprechungs-/Abstimmungstermin bei der Stadt Kitzingen, Stadtbauamt zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Wasser- und Schifffahrtsamt Schweinfurt, Ruderverein Kitzingen und Stadt Kitzingen statt. Die Ergebnisse sind der Ziffer 2. zu entnehmen.

 

 

  1. Abstimmung mit Wasserstraßen-Neubauamt und Ruderverein Kitzingen

 

Bei der Besprechung am 14.07.2016 wurden seitens des WNA (Wasserstraßen-Neubauamt) die aktuelle Planung, basierend auf der Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Kitzingen, erläutert. Das WNA ist grundsätzlich bereit Änderungswünsche noch zu berücksichtigen bevor das erforderliche Planänderungsverfahren eingeleitet wird.

 

Von Seiten des Rudervereins Kitzingen wurden folgende Punkte eingebracht:

 

a)   Der Ruderverein hat derzeit eine gültige Fahrordnung (Vorschrift), an die sich alle Vereinsmitglieder halten müssen. Demnach ist für Fahrten mainaufwärts der innere, stadtseitige Bogen neben der Schifffahrtsfahrrinne (2. Bogen von stadtseitiger Landseite aus) zu benutzen. Für Fahrten mainabwärts wird die große Öffnung (Stahlüberbau) am Rande der Fahrrinne benutzt.

 

b)   Der äußere, stadtseitige Bogen ist aufgrund der Bojenliegeplätze sowie der städtischen Steganlagen (Anlegestelle für Bootswanderer) für die Ruderer nicht geeignet.

 

c)   Die Gewölbebögen auf  der Etwashäuser Seite werden für die Durchfahrt nicht benutzt. Bei der geringen Wassertiefe und den Schlingpflanzen ist die Gefahr zu hoch, mit dem Ruder darin hängen zu bleiben.

 

d)   Die momentane Fahrordnung hat sich bewährt. Durch die geplante Schiffstoßsicherung würde jedoch der 2. Bogen stadtseitig für die Ruderer nicht mehr befahrbar sein, da hier die Rundrohre mittig vor und nach dem Bogen angeordnet werden müssen. Ein Umfahren der Rundrohre ist unmöglich.

 

e)   Aus Sicherheitsgründen kann für Fahrten mainaufwärts der Bereich Stahlüberbau/Schifffahrtsrinne nicht genutzt werden.

 

f)     Der Ruderverein bittet um einen Lösungsvorschlag, wie der 2. Bogen stadtseitig auch weiterhin für den Rudersport genutzt werden kann.

 

Nach gemeinsamer Abstimmung würde die Möglichkeit bestehen, den 2. Bogen stadtseitig durch 4 Rundrohre (anstatt 2 Rundrohre) zu sichern (siehe Anlagen). Hier könnte eine Rudergasse mit einer lichten Weite von 9 m, die für die Ruderer ausreichend wäre, geschaffen werden. Mit dieser Variante wäre der Ruderverein einverstanden. Weitere Änderungen bedarf es nicht.

 

Die Konstruktion der Rundrohre für die Schiffstoßsicherung muss auch bei der Variante mit 10 Rundrohren nicht geändert werden. Es bleibt bei dem Rohrdurchmesser von ca. 1 m. Die Rohre sind bei Normalwasserstand ca. 1,77 m und beim höchsten schiffbaren Wasserstand noch 1 m sichtbar. Auf den gelben Kopfanstrich kann eventuell, nach Abstimmung mit dem Wasser-Schifffahrtsamt Schweinfurt, verzichtet werden. Die ursprünglich angedachten Radarreflektoren werden nicht benötigt.

 

Durch die Optimierung für die Ruderer sind 2 zusätzliche Rundrohre erforderlich. In der bestehenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Wasserstraßen-Neubauamt und der Stadt Kitzingen sind derzeit 8 Rundrohre enthalten. Bei Berücksichtigung der Änderungswünsche muss die bestehende Verwaltungsvereinbarung, die dann insgesamt 10 Rundrohre beinhalten würde, ergänzt werden. Das WNA kommt hier der Stadt Kitzingen entgegen und sichert zu, auch für die beiden zusätzlichen Rundrohre 50 % der Baukosten sowie 50 % der Ablösekosten (analog der bestehenden Verwaltungsvereinbarung) zu übernehmen.

 

 

  1. Kostensteigerung

 

In der Verwaltungsvereinbarung vom 25.01.2012 ist der städtische Kostenanteil (für 8 Rundrohre), anhand einer Kostenschätzung, wie folgt veranschlagt:

 

50 % der Baukosten = 450.000 €/2                                         225.000 €

Zzgl. Verwaltungskostenanteil 10 %                                          22.500 €

50 % Ablösung der Unterhaltskosten                                       123.944 €

Summe netto:                                                                          371.444 €

19 % MwSt.                                                                                70.574 €

Gesamt                                                                                    442.018 €

 

Das WNA hat auf Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung die Baukosten für 10 Rundrohre hochgerechnet. Der Anteil der Stadt Kitzingen an den Gesamtkosten würde sich vorläufig wie folgt ermitteln:

 

50 % der Baukosten = 540.000 €/2                                         270.000 €

Zzgl. Verwaltungskostenanteil 10 %                                          27.000 €

50 % Ablösung der Unterhaltskosten                                       150.200 €

Summe netto:                                                                          447.200 €

19 % MwSt.                                                                                84.968 €

Gesamt                                                                                    532.168 €

 

Durch die zusätzlichen beiden Rundrohre würde sich für die Stadt Kitzingen eine voraussichtliche Kostensteigerung von brutto 90.150 € ergeben. Der genaue Kostenanteil richtet sich, wie auch in der bestehenden Vereinbarung festgelegt, nach der Feststellung der tatsächlich anfallenden Kosten (anhand der Schlussrechnung).

 

 

  1. Finanzierung

 

Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurden bereits insgesamt Mittel in Höhe von 550.000 € angemeldet.

 

Bei Zustimmung des Stadtrates für die neue Lösung mit 10 Rundrohren wären die angemeldeten Haushaltsmittel ausreichend.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. In Ergänzung zum Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 12.11.2009 wird der Ausführung der Sicherung der Alten Mainbrücke gegen Schiffstoß mit 10 Rundrohren beschlossen. Der Kostenanteil der Stadt Kitzingen erhöht sich durch die beiden zusätzlichen Rundrohre voraussichtlich um 90.150 €.

 

  1. Die Verwaltungsvereinbarung wird gemäß, dem Beschluss unter Ziffer 2., durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ergänzt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die ergänzte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Stadt Kitzingen zu unterzeichnen.