Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten

Betreff
Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
Vorlage
2017/105
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Gemäß Art. 25 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz haben öffentliche Stellen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Für die Stadtverwaltung Kitzingen ist hierfür nach § 2 Nr. 15 GeschO der Stadtrat zuständig.

Nach Art. 25 Abs. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz haben die behördlichen Datenschutzbeauftragten die Aufgabe, auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz in der öffentlichen Stelle hinzuwirken.

Zur Gewährleistung der vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte stets weisungsfrei und direkt dem Oberbürgermeister zu unterstellen.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind insbesondere:

-      Regelmäßige Kontrollen von Verfahren und Vorgängen, in denen personenbezogene Daten eine Rolle spielen

-      Beratung der Behörden- oder Institutionsleitung sowie von Mitarbeitern in datenschutzrechtlichen Fragen

-      Schulung von Mitarbeitern

-      Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte

-      Anhörung von Betroffenen und Prüfung von Sachverhalten, die Betroffene an den Datenschutzbeauftragten herantragen

-      Beratung und Mitwirkung bei organisatorischen Maßnahmen, wie z. B. bei Ausgestaltung von Formularen, Führung von Akten und der Beschaffung von Hard- und Software

 

Eine Einbindung der Datenschutzbeauftragten ist derzeit auch im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen E-Government-Gesetzes nötig. Insbesondere zur Erarbeitung eines Informationssicherheitskonzeptes, welches gemäß Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches E-Government-Gesetz bis zum 01.01.2018 zu erstellen ist.

 

Ein weiteres Aufgabenfeld ergibt sich durch die am 25.05.2016 in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25.05.2018 Geltung beansprucht und bis dahin umzusetzen ist.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Frau Näck-Schoor wird zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Kitzingen bestellt.