Rechenschaftsbericht 2016 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2018 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Vom Jahresabschluss 2016 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 23.02.2017 Kenntnis genommen.
Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2016 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
1. Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 49.731.430,32 €
Summe
bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 10.733.245,67
€
60.464.675,99 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 49.731.430,32 €
Summe
bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 10.733.245,67
€
60.464.675,99 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2. Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 9.938.321,94 €
3. Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 14.198.990,53 €