1.
Ausgangslage
· Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21.04.2016 den Beschluss gefasst, im südlichen Bereich des Bahnhofes eine ebenerdige P+R-Anlage mit 119 Stellplätzen und Herstellungskosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro zu errichten.
· In der Stadtratssitzung vom 04.10.2016 wurde der Bürgerantrag auf „Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs“ behandelt. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin wurden die Planungen für eine ebenerdige P+R Anlage weiter verfolgt.
· In der Stadtratssitzung am 29.06.2017 wurde über den aktuellen Stand der Planungen informiert.
· Die Entwurfsplanung mit einer detaillierten Kostenberechnung ist mittlerweile abgeschlossen. Der Endstand wird nachfolgend erläutert.
2.
Darstellung
der Planung / Entwurf März 2018
Allgemein:
Die P+R Anlage wurde mit 120 Pkw-Stellplätzen sowie zusätzlich 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderung gem. den Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) geplant. Die Fahrbahnen sowie die beiden Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die restlichen Stellplätze werden mit Betonpflaster hergestellt.
Die Höheneinstellung des Parkplatzes wurde so gewählt, dass eine spätere Erweiterung über die derzeit noch bestehenden Kleingärten bis hin zur Inneren Sulzfelder Straße problemlos möglich ist. Der bestehende Höhenunterschied zwischen dem Parkplatz an der Nordseite zur Südseite (rd. 1,5 m) wird durch entsprechende Längs-/und Quergefälle ausgeglichen. Für die sich ergebenden Höhenunterschiede zwischen P+R Anlage und anschließendes Gelände / Verkehrsanlagen (Anschluss an den Bestand) sind Stützbauwerke aus Fertigteilstützmauern (Stahlbeton) und Gabionenwänden erforderlich.
Die Erschließung für Pkw und Fußgänger erfolgt über die bestehende Zufahrt vom Bahnhofsplatz aus. Die bestehenden Bäume können erhalten werden. Ein Begegnungsverkehr ist eingeschränkt möglich.
Die gesamte P+R Anlage entwässert über neu herzustellende Kanäle.
Für die Umsetzung werden die aufgelassenen Kleingartenparzellen sowie die Fläche der ehemaligen Bahnmeisterei benötigt. Diese Flächen befinden sich in städtischem Besitz.
Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme
ist der Anlage 1 zu entnehmen.
3.
Kostenberechnung
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten für die Baumaßnahme wurden nach dem aktuellen
Kostenkatalog der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von
Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS 2014) ermittelt. Gem. Kostenberechnung vom
15.03.2018 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.500.000,- €. Die
Kosten teilen sich wie folgt auf:
Grunderwerbskosten brutto 23.000
€
Baukosten brutto 1.360.000
€
Baunebenkosten brutto 117.000
€
Ergibt Gesamtkosten brutto 1.500.000 €
Unter Berücksichtigung der geplanten 122 Stellplätze ergibt sich ein
Bruttopreis in Höhe von 12.295,- € pro
Stellplatz.
In den Grunderwerbskosten sind lediglich noch anfallende Kosten für
Entschädigungen, Vermessung und Vermarkung sowie Kampfmittelräumung enthalten.
Bereits getätigte Grunderwerbskosten für den Erwerb der Grundstücke sowie
Abbruch der Bahnmeisterei sind nicht Bestandteil dieser Kostenberechnung.
Aus Kapazitätsgründen werden die weiteren Planungsleistungen durch das
Stadtbauamt nur bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) ausgeführt. Ab
der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) wird ein externes Ingenieurbüro
beauftragt. Diese Kosten sind bereits in den Baunebenkosten mit eingerechnet.
Die bisherige Kostenschätzung lag bei 1,3 Mio. € (1.210.000 € Baukosten
[HHSt. 1.6810.9501] + 95.000 € Baunebenkosten [HHSt. 1.6810.9591]). Diese
Mittel sind bereits im Haushalts- und Finanzplan eingestellt. Zusätzlich werden nun 200.000 € benötigt.
Diese sind zusätzlich im Haushalt 2019 auf folgende Haushaltsstellen
einzuplanen:
HHSt. 1.6810.9501 -> 173.000
€
HHSt. 1.6810.9591 -> 27.000
€
4.
Förderung
Die P+R Anlage ist grundsätzlich nach der ÖPNV-Zuwendungsrichtlinie (RZÖPNV) förderfähig. Hier werden maximal 4.500 € pro Stellplatz mit einem Fördersatz von bis zu 55%, entspricht 2.475 €/Stellplatz, gefördert.
Zusätzlich stellt die Regierung von Unterfranken ein weiteres Förderprogramm für die Verbesserung der „Luftreinhaltung“ in Aussicht. Hier könnte ein weiterer Fördersatz von bis zu 25% (von maximal 4.500 € pro Stellplatz) bewilligt werden. Die maximale zusätzliche Förderung würde hier 1.125 €/Stellplatz betragen.
Unter der Annahme, dass beide o. g.
Förderprogramme in voller Höhe bewilligt werden, ergibt sich eine Förderung von
3.600 €/Stellplatz. Bei 122 Stellplätzen ergibt dies eine Förderung von 439.200
€.
Die Unterlagen für den Zuwendungsantrag werden derzeit durch die Kämmerei zusammengestellt.
5.
Weiteres
Vorgehen
· Einreichung des Zuwendungsantrags bei der Regierung von Unterfranken
· Beauftragung Ingenieurbüro für die Leistungsphasen 6 bis 8
· Ausschreibung der Baumaßnahmen, Vergabe sobald Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt
· Realisierung der Maßnahme ab Herbst 2018, Bauzeit ca. 9 Monate
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Mit der Entwurfsplanung des Stadtbauamtes (Anlagen 1-7 vom März 2018) besteht grundsätzlich Einverständnis.
3. Die Mehrkosten in Höhe von 200.000 € werden im Haushaltplan für 2019 berücksichtigt.