Häckselplatz Repperndorf - Schließung des Häckselplatzes zum 01.12.2018

Betreff
Häckselplatz Repperndorf
hier: Schließung des Häckselplatzes zum 01.12.2018
Vorlage
2018/137
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Ausgangslage

 

·         Der Häckselplatz auf Flur-Nr. 731, Gemarkung Repperndorf wurde mit Bescheid vom 31.10.2011 baurechtlich genehmigt.

                              

·         Der Häckselplatz Repperndorf steht seit Ende 2011 den städtischen Einrichtungen sowie der Öffentlichkeit kostenlos für die Ablagerung von Schnittgut zur Verfügung.

 

·         Die Öffentlichkeit hat sich Mehrheitlich, in der Bürgerversammlung am 23.04.2018, für die Schließung des bestehenden Häckselplatzes entschieden.

 

 

  1. Aktuelle Situation

 

Die Thematik Häckselplatz Repperndorf wurde von den Repperndorfer Bürgern in der Bürgerversammlung am 23.04.2018 besprochen. Die Bürger beschweren sich über den Anlieferverkehr durch ihr Wohngebiet und die dadurch entstehenden Lärm- und Schmutzbelästigungen. Mittlerweile nutzen nicht nur die Kitzinger Bürger den kostenlosen Häckselplatz sondern auch Bürger aus anderen Kommunen und Städten. Dies führt zwangsweise zur Verärgerungen der Repperndorfer Bürger. In der Bürgerversammlung wurde über die weitere Nutzung des Häckselplatzes abgestimmt. Die Mehrheit hat sich für eine umgehende Schließung entschieden.

 

Die Stadt Kitzingen will dem Wunsch ihrer Bürger nachkommen und den Häckselplatz bis 01.12.2018 schließen. Bis zu diesem Datum wird durch die Stadt Kitzingen sichergestellt, dass sämtliche lagernden Schnittgüter gehäckselt und abtransportiert sind.

 

 

  1. Lösung der Verwaltung

 

Die Schließung des Häckselplatzes Repperndorf zum 01.12.2018 wird durch die Stadt Kitzingen organisiert.

 

Für die städtischen Einrichtungen wird nach Schließung des Häckselplatzes in Repperndorf dringend eine neue Lagerfläche für Schnittgut benötigt. Als Lagerfläche kann eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 7628 Goldberg herangezogen werden (siehe Anlage 2). Die Fläche wird durch den städtischen Bauhof entsprechend hergerichtet.

 

Weiterhin wird durch die Verwaltung geprüft, ob der neue Häckselplatz, zusätzlich zu den städtischen Einrichtungen, durch die Öffentlichkeit mit benutzt werden kann.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der bestehende Häckselplatz in Repperndorf auf Flur-Nr. 731 wird zum 01.12.2018 geschlossen.

 

3.    Für städtische Einrichtungen wird ein Bereich auf der Flur-Nr. 7628 Goldberg zur Ablagerung und Häckseln von Schnittgut erstellt.

 

4.    Es wird geprüft, ob eine Nutzung des neu zu erstellenden Häckselplatzes durch die Öffentlichkeit (Stadt Kitzingen und Ortsteile) möglich ist.