Gründung der vhs Arbeitsgemeinschaft "Volkshochschulen Kitzingen & Ochsenfurt"

Betreff
Gründung der vhs Arbeitsgemeinschaft "Volkshochschulen Kitzingen & Ochsenfurt"
Vorlage
2018/139
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Sondersitzung des Stadtrates am 20.7.2017 hat die vhs Kitzingen ihre mittelfristige Entwicklung und Planung vorgestellt.

 

1.    Qualitätsentwicklung

Die Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz verlangt von allen Volkshochschulen, ihre Qualitätsstandards und ihre Abläufe zu überprüfen und diesen Prozess zu dokumentieren. Mit der Dokumentation der Ergebnisse muss eine Zertifizierung bis Ende 2019 erfolgen.

Für den Prozess hat die vhs Kitzingen eine finanzielle Förderung durch den Bayerischen Volkshochschulverband beantragt.

 

2.    Kooperation mit der vhs Ochsenfurt – Strukturreformprozess

In der Mitgliederversammlung des Bayerischen Volkshochschulverbandes (bvv) im Mai 2016 wurden einige Beschlüsse zum Mindestarbeitsumfang und Leistungskriterien gefasst, die die Volkshochschullandschaft in Bayern verändern werden. Die beiden Volkshochschulen Ochsenfurt und Kitzingen haben daher beschlossen, in Zukunft in verschiedenen Bereichen enger zusammen zu arbeiten. Neben der Zusammenarbeit bei der Einführung des Qualitätsmanagements geht es in den kommenden 12 Monaten vor allem darum, die Voraussetzungen für die Kooperation (gemeinsame Programmplanung, EDV-Programm und gemeinsames Programmheft) zu schaffen.

 

Dass sich Ochsenfurt für die Zusammenarbeit mit Kitzingen ausgesprochen hat, freut uns sehr. Unser Vorteil dabei ist, wir werden bereits jetzt zukunftsfähig. Mit der Entscheidung für die Kooperation der beiden Volkshochschulen ist die Stadt Kitzingen der Gefahr, irgendwann selbst zu klein zu sein, sehr frühzeitig begegnet. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir dem Anspruch und der Verpflichtung flächendeckend und langfristig Bildungsangebote vorzuhalten besser gerecht werden können und dass wir mehr pädagogische Fachkompetenz haben werden.

 

Für diesen Strukturreformprozess erhalten wir finanzielle Unterstützung durch den bvv in Höhe von bis zu 80 Prozent. Um auch in Kitzingen Beratung in Anspruch nehmen zu können und EDV-Änderungen durchführen zu können, wurde der Budgetüberschuss 2016 angespart. Außerdem wurde im Dezember 2017 durch die Stadt Kitzingen und die vhs Ochsenfurt e.V. eine Förderung in Höhe von 39.000,- EUR für Sachkosten in den Jahren 2018/2019 und eine Förderung in Höhe von 28.000,- EUR für Personalkosten in den Jahren 2019/2020 beantragt und durch den bvv bewilligt.

 

Um diese Förderung für Sachkosten nun abrufen zu können und den weiteren Zeit- und Arbeitsplan bis zum Start der Kooperation im Herbst 2018 einzuhalten, wird folgender Beschluss gefasst: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Bayern zu unterzeichnen und die vhs-Arbeitsgemeinschaft „Volkshochschulen Kitzingen & Ochsenfurt“ zur Erstellung eines gemeinsamen Bildungsangebotes zu gründen.

 

Die Förderung der Personalkosten kann nur abgerufen werden, wenn im Stellenplan der Stadt Kitzingen für 2019 eine Pädagogische Fachkraft als Halbtageskraft bewilligt wird. Die vhs benötigt mehr pädagogisches Personal – insbesondere um für den hohen Arbeitseinsatz in der Alten Synagoge einen Ausgleich zu schaffen.

Das Strukturförderungsprogramm des bvv ermöglicht uns für 2 Jahre, für eine Halbtagskraft eine Personalkostenförderung in Höhe von insgesamt 28.000,00 Euro zu erhalten.

Anschließend ist eine dauerhafte Förderung der halben Stelle in Höhe von 7.000,00 Euro pro Jahr durch das Personalfinanzierungsprogramm des bvv zu erwarten. In den ersten 2 Jahren wird der Schwerpunkt der Stelle das Verbundthema aus Sicht der vhs Kitzingen sein. Die Halbtagsstelle wäre zunächst für den zweijährigen Förderzeitraum befristet. Da aber das altersbedingte Ausscheiden von Richard Arndt-Landbeck Ende 2022 ansteht, ergäbe sich für die Stelle danach die Perspektive auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den vorgelegten Vertragsentwurf zu unterzeichnen.