Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Freier Eintritt in den Kitzinger Schwimmbädern für Mitglieder der sog. "Blaulichtfamilie"

Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
Freier Eintritt in den Kitzinger Schwimmbädern für Mitglieder der sog. "Blaulichtfamilie"
Vorlage
2018/141
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf beiliegendem Antrag der CSU-Fraktion vom 04.04.2018 wird verwiesen (Anlage 1).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung den Antrag auf Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement; bildet dieses doch die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung müsste überlegt werden, wie in der Praxis dieser Beschluss umgesetzt werden kann (Berechtigungskarten ?, Abrechnung?, Kontrolle ob Berechtigung weggefallen ist).

 

Insbesondere bei der Abrechnung wäre abzustimmen, ob die Stadt Kitzingen den finanziellen Ausgleich für die Stadtbetriebe (anteilig) leistet oder ob dies sogar eine Sponsorenleistung des Hallen- bzw. Freibades sein könnte. Diese Entscheidung wäre dann von den Verantwortlichen der Stadtbetriebe (Geschäftsführer? Aufsichtsrat?) zu treffen.

 

Für das Hallenbad gibt es gegenwärtig keine Jahreskarte. Der Tageseintritt liegt bei 7,00 € (ermäßigt).

Für das Freibad liegt die Jahreskarte derzeit bei 60,00 € (ermäßigt).

Die zu entstehenden Kosten können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

 

 

Es darf bei der Entscheidung nicht vergessen werden, dass man hiermit lediglich eine bestimmte – wenn auch wichtige – ehrenamtliche Gruppe fördert. Viele ebenso wichtige ehrenamtliche Bereiche wie Sport, Soziales, Kultur werden davon jedoch nicht erfasst.

 

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wurde aus diesem Grund vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Ehrenamtskarte eingeführt, die sämtliche ehrenamtliche Bereich abdeckt. Die Karte kann ab 16 Jahren vergeben werden. Die Voraussetzungen stehen in Anlage 2.

 

Für die Nutzung der Bäder mit der Ehrenamtskarte müsste hierfür die Stadtbetriebe das Hallenbad bzw. das Freibad als Akzeptanzstelle angeben bzw. das Angebot erweitern (im Hallenbad erhält man gegenwärtig bereits eine Ermäßigung auf den Eintritt).

 

Letztlich ist es die Entscheidung des Gremiums. Für die sog. „Baulichtfamilie“ wird dies aus Sicht der Verwaltung nicht den Effekt haben, dass eine Vielzahl von neuen jungen Mitgliedern angeworben werden kann. Es stellt vielmehr ein Dank für die geleistete Arbeit der bestehenden Mitglieder dar.

des Antragsstellers

 

 

Alle aktiven, ehrenamtlichen Mitglieder bis 18 Jahren, die sich

 

A) bei der Freiwilligen Feuerwehr in Kitzingen oder seinen Ortsteilen,

B) beim THW (Ortsgruppe Kitzingen)

C) beim Bayerischen Roten Kreuz (Rettungswache KT)

 

engagieren und in den Jugendeinheiten aus- und weiterbilden, erhalten als Zeichen der Anerkennung für ihre sehr wertvollen Dienste freien Eintritt in den Schwimmbädern (ohne Sauna) der Stadt Kitzingen.

 

Eine Jahresdauerkarte soll gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises im Büro der Stadtbetriebe auf Anforderungen der Einheiten ausgestellt werden.

 

Die Organisationen sind schriftlich über den Beschluss zu informieren.