Rechenschaftsbericht 2018 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2020 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Vom Jahresabschluss 2018 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 09.04.2019 Kenntnis genommen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2018 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
2.1 Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 56.642.868,74 €
Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 15.681.025,44 €
72.323.894,18 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 56.642.868,74 €
Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 15.681.025,44 €
72.323.894,18 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2.2 Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 8.741.392,17 €
2.3 Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 17.919.638,08 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Abschreibungen 663.500,00 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Gebührenausgleich 819.950,30 €