Rechenschaftsbericht 2019 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2021 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2019 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
2.1 Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 56.098.047,46 €
Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 16.445.759,57 €
72.543.807,03 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 56.098.047,46 €
Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 16.445.759,57 €
72.543.807,03 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2.2 Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 8.879.941,51 €
2.3 Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 16.759.584,85 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Abschreibungen 1.022.300,00 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Gebührenausgleich 856.273,65 €