Zukunft der vhs Kitzingen; hier: Organisation und Personalbemessung

Betreff
Zukunft der vhs Kitzingen; hier: Organisation und Personalbemessung
Vorlage
2020/241
Aktenzeichen
SG 11
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

I. Vorbemerkungen:

 

·      Nach dem Ausscheiden der früheren vhs-Leiterin Frau Angelika Küspert (2010) hat Herr Arndt-Landbeck die Gesamtverantwortung für die vhs Kitzingen mit dem Kulturbetrieb in der Alten Synagoge übernommen.

 

·      Frau Cornelia Rauh kam 09/2010 für zunächst 13 Std. als Unterstützung für Herrn Arndt-Landbeck, um zum 01.10.2011 im Modell einer sogenannten „Doppelspitze“ als Vollzeitkraft zur Stadt Kitzingen zu wechseln. Seit dieser Zeit ist

 

·  Frau Rauh die Leiterin der vhs

·  Herr Arndt-Landbeck der Geschäftsstellenleiter

 

·      Es war stets klar, dass dieses Führungsmodell mit dem Ausscheiden von Herrn Arndt-Landbeck (31.12.2021) aufgegeben wird.

 

·      Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage verschiedene Beschlussvarianten vor, welche eine in nichtöffentlicher Sitzung vorab zu treffende Personalentscheidung als Prämisse zugrunde legen.

 

·      Es bestand zudem in verschiedenen Vorgesprächen und Diskussionen im Stadtrat und Personalausschuss Einvernehmen, den (Kultur-) Betrieb in der Alten Synagoge von dem der vhs organisatorisch und personell zu trennen, sobald Herr Arndt-Landbeck aus dem Dienst ausscheidet.

 

 

II. Grundsätzliches zum Betrieb einer vhs im Allgemeinen und zur vhs Kitzingen im Besonderen

 

1.      Dem als Anlage 1 beigefügten Positionspapier der vhs-Leitung ist die Rechtsgrundlage der Bayerischen Gemeindeordnung für die Erwachsenenbildung in Art. 57 GO zu entnehmen.

Weiterhin wird Erwachsenenbildung definiert und dargestellt, wie diese in Kitzingen strukturiert ist (Arbeitsgemeinschaft mit weiteren Landkreis-Volkshochschulen; Kooperation mit vhs Ochsenfurt, um der Tendenz zum Rückgang der Teilnehmerzahlen zu begegnen und die Mindestvoraussetzungen für die Mitgliedschaft im Bayerischen Volkshochschulverband (auch zur Erlangung von Fördermitteln) zu erfüllen.

Einen wesentlichen Aspekt für jede vhs sind die Programmbereiche. Wie dargelegt, können mit der aktuellen Struktur und Personalsituation nur 5 der insgesamt 6 Programmbereiche angeboten werden:

 

1.    Gesellschaft

2.    Kultur

3.    Gesundheit

4.    Sprachen

5.    Beruf

 

Diese entspricht den Mindestanforderungen des Verbandes.

Der 6. Programmbereich „Grundbildung (Alphabetisierung)“ kann derzeit nicht angeboten werden.

Als weitere Pflichtaufgaben neben den Programmbereichen stellen die Digitalisierung sowie ein regelmäßig zertifiziertes Qualitätsmanagement den 7. und 8. Arbeitsschwerpunkt dar.

 

III. Modelle zur künftigen Zielerreichung/Aufgabenerfüllung

 

1.      Ebenfalls in der Anlage 1 dargestellt ist der Ist-Zustand mit 4,58 Stellen, wie im Stellenplan ausgewiesen

·           0,50 Geschäftsstellenleiter

·           1,00 vhs-Leitung

·           0,50 Pädagogische Fachkraft (befristet bis 31.05.2021)

·           2,58 Sachbearbeitung

·           4,58 Stellen (inkl. Geschäftsstellenleitung)

 

  1. Im Folgenden werden die ab 01.01.2022 vorstellbaren Modell A, B und C dargestellt.

 

·           Modell A = 4,08 Stellen (ohne Geschäftsstellen-Leitung, da Wegfall Doppelspitze)

! Dieses Modell wird aus Sicht der Verwaltung nicht funktionieren, da bereits im Ist-Zustand, also mit dem Geschäftsstellen-Leiter, lediglich 5 Programmbereiche angeboten werden konnten und insbesondere bei der Doppelspitze zahlreiche Überstunden die Regel waren.

Fazit: kein vertretbares Zukunftsmodell!

 

·           Modell B = 4,58 Stellen

! Alle 6 Programmbereiche sind besetzt und können angeboten werden. Die pädagogische Arbeit ist auf drei Personen verteilt, Spezialisierung und Innovation kann stattfinden. Aus Sicht der Verwaltung das beste Modell für die Zukunft der vhs. Im Übrigen waren 2,0 Pädagogische Mitarbeiter bereits Anfang der 90er Jahre Standard in Kitzingen.

 

·            Modell C = 4,83 Stellen

! Das Modell ist vorstellbar, hat aber die „Schwäche“, dass die zweite Pädagogische Fachkraft max. 0,75 Stellenanteile ausfüllen kann und Programmbereich 6 nicht, andere Programmbereiche nur gekürzt, angeboten werden können.

 

 

IV. Kosten

 

  1. Personalkosten

 

Modell A (4,08 Stellen)

Brutto:                         175.016 €

Arbeitgeberaufwand:             218.476 €

 

Modell B (4,58 Stellen)

Brutto:                         198.300 €

Arbeitgeberaufwand:             247.607 €

 

Modell C (4,83 Stellen)

Brutto:                         213.328 €

Arbeitgeberaufwand:             266.298 €

 

! Wenn die Stelle nur mit 0,75 Stellenanteilen besetzt ist, beträgt der Arbeitgeberaufwand 250.559 €

 

  1. Sonstige Kosten

·           Auf die Darstellung von sogenannten Gemeinkosten eines Arbeitsplatzes (Bereitstellung PC, Arbeitsmaterial…) wurde verzichtet, dieser Kostenfaktor erscheint vernachlässigbar.

 

·           Fördermittel des vhs-Verbandes werden an verschiedene Voraussetzungen geknüpft (angebotene Programmbereiche, Anzahl der Stellen für Pädagogische Mitarbeiter, Eingruppierung).

Inwieweit diese Förderung bis zum Höchstsatz von 28.000 €/Jahr erreicht wird, kann nicht abschließend kalkuliert werden, die Unterschiede je Modell dürften im
4-stelligen Bereich liegen. Der erwartbare „Höchstzuschuss“ wird bei 2,0 Pädagogischen Mitarbeitern am ehesten bei Modell B erreicht werden.

 

 

V. Fazit / Beschlussempfehlung

 

·           Durch die Trennung des Kulturbetriebes in der Alten Synagoge von der vhs sowie der Beendigung des Modells „Doppelspitze“ wird die vhs Kitzingen künftig eine klare Organisationsstruktur bekommen. Der Ist-Zustand wurde als denkbares Modell ausgeschlossen.

 

·           Modell A ist grundsätzlich vorstellbar, aber nur unter dem Aspekt Kosteneinsparung zu rechtfertigen.

Eine Reduzierung von 2,0 Pädagogischen Mitarbeitern auf 1,5 Stellen würde weder dem Bildungsangebot noch den Beschäftigten der vhs gerecht. Vorhandene Probleme würden sicher verschärft.

 

·           Modell C ist das personalkostenintensivste Modell und kann aus faktischen Gründen mittelfristig nur mit 0,75 Stellen besetzt werden. Einzelne Programmbereiche könnten nur gekürzt, Programmbereich 6 vorerst gar nicht angeboten werden. Im Ergebnis aber deutlich besser als Modell A.

 

·           Modell B bietet für Bürger und die Stadt Kitzingen den größten Mehrwert:

 

®Personalkosten für die vhs auf dem aktuellen Niveau

® 2,0 Pädagogische Mitarbeiter (verteilt auf drei Personen)

®alle Programmbereiche können angeboten werden

®Förderung mutmaßlich am höchsten

®Innovation und Weiterentwicklung möglich

 

Die Verwaltung empfiehlt, Modell B zu beschließen.

 

Hinweis: Frau Rauh und Herr Arndt-Landbeck werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen, gerne auch im Vorfeld zur Sitzung, zur Verfügung stehen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit der organisatorischen Trennung des Kulturbetriebs in der Alten Synagoge von der vhs Kitzingen besteht Einverständnis.

 

3.    Es besteht weiter Einverständnis damit, die vhs Kitzingen ab dem 01.01.2022 nach dem als Anlage beigefügten

 

a)    Modell A

 

alternativ

 

b)     Modell B

 

alternativ

 

c)      Modell C

 

zu betreiben.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.