Der
Familienrabatt wurde im Jahre 2007 eingeführt, im Jahre 2012 kam der
Schwerbehindertenrabatt hinzu. Bei der Vergabe der Bauplätze im neuen Baugebiet
„Südlicher Hammerstielweg“ im Rahmen eines punktebasierenden Auswahlverfahrens
werden Familien mit Kindern und Schwerbehinderten bevorzugt behandelt. Sollte
der Rabatt weiter bestehen, wird ein doppelter Vorteil gewährt. Daher ist die
Gewährung des Kinder- bzw. Schwerbehindertenrabattes in Frage zu stellen.
Mit
der heutigen Beschlussfassung soll eine Entscheidung über das Fortbestehen
dieses Rabattes getroffen werden. Sollte er beibehalten werden, ist eine
Neufassung der bisherigen Regelungen sinnvoll.
Die
10-jährige Bebauungsfrist entfällt. Eine zeitnahe Bebauung für die im Baugebiet
„Südlicher Hammerstielweg“ entstehenden Bauplätze ist anzustreben. Die Regelung
unter Ziffer 4 des Stadtratsbeschlusses vom 27.01.2011 war beim Verkauf von
Bauplätzen in der Vergangenheit eine sinnvolle Regelung, da damals die
Nachfrage nicht so stark wie heute war und die Bauflächen verkauft werden
sollten.
Bei
den zur Vergabe anstehenden Bauplätzen im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“
kommt es nach den derzeitigen Berechnungen zu Rabattbeträgen von ca. 9.200 €
bis ca. 14.200 € bei einem Verkaufspreis von 300 €/m² (10 % vom
Netto-Kaufpreis), daher ist bei einem Weiterbestehen eine Begrenzung des
Rabattbetrages angebracht.
Sollte
der Rabatt nicht mehr gewährt werden, fällt dieser erstmals beim Verkauf der
Grundstücke im Baugebiet „Südlicher Hammerstiel“ weg.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Familien- und Schwerbehindertenrabatt wird künftig nicht
mehr gewährt.
Die bisherigen Beschlüsse zum Kinder- bzw.
Schwerbehindertenrabatt werden aufgehoben (Stadtrat 21.03.2007, 12.03.2009,
30.04.2009, 27.01.2011, 16.02.2012).
Alternativ:
Es besteht Einverständnis, beim Kauf von Bauplätzen aus dem
Eigentum der Stadt Kitzingen weiterhin einen Rabatt für Familien mit Kindern
unter 18 Jahren und für Schwerbehinderte wie folgt zu gewähren:
a)
Familienrabatt:
Den Familienrabatt erhalten Familien, wenn zum Zeitpunkt der
Beurkundung des notariellen Kaufvertrages über den Erwerb eines Baugrundstücks
oder innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beurkundung
mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeldberechtigung besteht,
vorhanden ist und auch im künftigen Eigenheim leben wird. Familien
gleichgestellt sind Alleinerziehende, eingetragene Lebenspartnerschaften und
eheähnliche Lebensgemeinschaften.
b)
Schwerbehindertenrabatt:
Den Schwerbehindertenrabatt erhalten Familien, denen ein
Schwerbehinderter angehört und dieser im künftigen Eigenheim leben wird. Der
Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 % betragen und ist nachzuweisen.
Als Familienangehörige gelten Verwandte
und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister,
Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder
Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft,
welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die
Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist sowie Pflegeeltern und
Pflegekinder.
c)
Höhe des Rabattes:
Der Rabatt beträgt 10 % vom Netto-Kaufpreis, d.h. Kaufpreis abzüglich
Erschließungsbeitrag für die Straße, Entwässerungsbeiträge
und naturschutzrechtlichen Ausgleichsbetrag.
Der Rabattbetrag je Bauplatz wird auf 10.000,00 € begrenzt.
d)
Gemeinsame Regelungen:
Der Rabatt wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Dauer
der Eigennutzung durch den Erwerber bzw. die Erwerber eines Grundstücks mit
Kind/Kindern bzw. Schwerbehinderten mindestens 5 Jahre beträgt.
Der Rabatt wird jeweils nur einmal gewährt. Er wird sofort vom
Kaufpreis abgezogen; bei Bewerbern ohne Kinder kann er auch nachträglich
gewährt werden (Antrag nach Geburt des Kindes).
Bei einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Regelungen bzw.
Nichterfüllung der Voraussetzungen ist der Rabattbetrag an die Stadt Kitzingen
nachzuzahlen. Die Abrechnung erfolgt anteilig für volle Jahre. Der Betrag wird
mit 2,5 % jährlich verzinst.
Der Rabattbetrag incl. Verzinsung wird durch eine
Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert.
e)
Aufhebung der bisherigen Beschlüsse:
Die bisherigen Beschlüsse zum Kinder- bzw.
Schwerbehindertenrabatt werden aufgehoben (Stadtrat 21.03.2007, 12.03.2009,
30.04.2009, 27.01.2011, 16.02.2012).