1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1735/1, Nähe am Wilhelmsbühl sowie die zwei Teilflächen der Ortsstraße Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.