Hintergrund der Einziehung ist die Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Hammerstiel“ auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.