Ausgangslage:
Sowohl die
Grundschule Kitzingen-Siedlung als auch die Mittelschule Kitzingen-Siedlung
haben gebundene Ganztagsklassen, hier ist ein gemeinsames Mittagessen
verpflichtend. Die Kinder, die an der Mittagsbetreuung teilnehmen oder im Hort untergebracht
sind, können bisher ein Mittagessen dazu buchen.
Bisher
erfolgte die Belieferung mit Essen durch die Mainfränkischen Werkstätten als
Dienstleistungsauftrag. Die Eltern zahlen die monatlichen Essenskosten an die
Stadt Kitzingen und die Kinder dürfen am Mittagessen teilnehmen. Die Abrechnung
der Schulverpflegung der geb. Ganztagsklassen läuft über die Stadt Kitzingen,
die Bezahlung für Hort und Mittagsbetreuung wird über die jeweiligen Träger
(AWO und gfi) organisiert.
Leider
zahlen nicht alle Eltern der Schüler/Innen aus dem gebunden Ganztag immer
rechtzeitig bzw. gar nicht, sodass sich die Rückstände teilweise auf über 1.000
€ bei einzelnen Kindern belaufen. Das Beitreiben des Geldes ist schwierig und
sollte deshalb öffentlich-rechtlich gestaltet werden.
Bei der
Schulverpflegung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung, die nach den
vergaberechtlichen Grundsätzen auszuschreiben ist.
Bereits mit
Beschluss 2019/266 wurde die Entscheidung getroffen, dass die Schulverpflegung
an der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung zukünftig als
Dienstleistungskonzession ausgeschrieben werden soll.
Kurz vor
Fertigstellung der Ausschreibung stellte es sich jedoch heraus, dass aus
rechtlichen Gründen keine Dienstleistungskonzession vergeben werden kann
(mündliche Ausführung in der Sitzung).
Weiteres
Vorgehen:
Um die
Vergabe rechtssicher zu gestalten, sollte eine Ausschreibung als
Dienstleistungsauftrag für die Schulverpflegung für die gebundenen
Ganztagsklassen der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung gestaltet
werden. Im Anschluss an diese Sitzung wird eine Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Schulverpflegung in Abstimmung mit dem SG 30 erarbeitet und dem
Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Für Hort und
Mittagsbetreuung sollte die Möglichkeit bestehen, an der Verpflegung durch den
eventuell neuen Auftragnehmer in der Mensa teilnehmen zu können. Die
vertraglichen Bedingungen sollten jedoch mit dem Träger und dem jeweiligen
Auftragnehmer ausgehandelt werden und ein Nutzungsrecht der Mensa durch die
Stadt Kitzingen ausgesprochen werden. Diese Regelung sollte über die
Benutzungssatzung getroffen werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss 2019/266 wird aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, einen Dienstleistungsauftrag zu
vergeben. Ebenso wird sowohl eine Benutzungs- als auch eine Gebührensatzung für
die Schulverpflegung aufgrund der Prüfungsfeststellung aus 2015/16 erarbeitet
und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
4. Die benötigten Haushaltsmittel sind
bereit zu stellen.