1. In der Sitzung
des Stadtrates am 11.02.2021 hat der Stadtrat entgegen der ausdrücklichen
rechtlichen Hinweise der Verwaltung dem Beschlussentwurf der CSU vom 29.01.2021
zu einer allgemeinen Anleinpflicht in der Gemarkung Kitzingen und den
Ortsteilen zur Setz- und Brutzeit im Zeitraum vom 01.03. bis 15.06. zugestimmt,
vgl. Beschlussauszug beigefügt als Anlage
1.
2. Der Beschluss ist
rechtswidrig. Es besteht keine Rechtsgrundlage und damit keine Ermächtigung für
die Stadt Kitzingen, eine solche allgemeine Anleinpflicht für Hunde im Bereich
der Gemarkung Kitzingen und der Ortsteile anzuordnen und durchzusetzen. Zur
Rechtslage wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 2021/056 vom 04.02.2021, dort
„Stellungnahme der Verwaltung, 1. bis 3.“ verwiesen. Die Stadt Kitzingen kann
hier nicht entsprechend dem gefassten Beschluss tätig werden. Dieser ist auch
aufgrund des im Wortlaut enthaltenen konkreten Handlungsauftrages („Die
Leinenpflicht ist alljährlich ab dem 01.03. bis zum 15.06. einzuhalten und von
der Verwaltung durchzusetzen.“) nicht als Empfehlung zu verstehen.
3. Der
Oberbürgermeister hat dementsprechend gem. Art. 59 Abs. 2 Bayerische
Gemeindeordnung (GO) den Beschluss zu beanstanden und den Vollzug auszusetzen,
was hiermit erfolgt und mitgeteilt wird.
4. Der Oberbürgermeister
hat neben der Beanstandung des Beschlusses und dessen Außervollzugsetzung die
Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen, soweit erforderlich, vgl. Art. 59 Abs. 2 GO. Dementsprechend ist
dem Gremium stets die Gelegenheit zu geben, vor der Herbeiführung der
Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde selbst den gefassten Beschluss
aufzuheben.
Der
Beschluss vom 11.02.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/056) wird aufgehoben. Der Antrag
der CSU vom 29.01.2021 wird abgelehnt.