Die Gründe für die Einziehung sind dem beiliegenden Sachvortrag zur Sitzungsvorlage 2021/088 zu entnehmen (Anlage 2)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Eine Teilfläche der Ortsstraße Richard-Wagner-Straße, Fl.Nr. 4310/1, wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.