Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 11.04.2021; hier: Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Kitzingen

Betreff
Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 11.04.2021; hier: Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Kitzingen
Vorlage
2021/218
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 11.04.2021 (siehe Anlage 1)

 

Inhalte des Klimaschutzkonzeptes sollen sein:

a)    Eine Bestandaufnahme der aktuellen Situation bzgl. Kitzingen zurechenbarer klimaschädlicher Emissionen auf der Basis verfügbarer Daten und begründeter Schätzungen betreffend alle relevanten Emissionsquellen.

 

b)    Eine Darstellung und Bewertung von geplanten Maßnahmen und Maßnahmenideen die perspektivisch zum Klimaschutz beitragen können. Wesentliche Themenschwerpunkte sollen sein:

  • Verkehr, Verkehrsraumgestaltung, Radverkehr, Fußgängerverkehr, ÖPNV, klimafreundliche Mobilität
  • Grundstücksnutzung und Stadtgrün, Wälder, Baumschutzsatzung, Rasenflächen, Bodenschutz, Versiegelung
  • Gebäudesanierung, Kommunales Energiemanagement (Energieverbrauch/Energieerzeugung), Haustechnik
  • Nachhaltigkeitsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit

 

c)    Vorschläge zur inhaltlichen und zeitlichen Umsetzungsplanung von Klimaschutzmaßnahmen sowie eine Schätzung zu deren Kostenaufwand sowie deren Einfluss auf die Entwicklung der Stadt Kitzingen zuzurechnenden Treibhausgasemissionen.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Klarheit wegen wurde der Punkt 4 des Beschlussvorschlages aktualisiert. Der Antrag sieht die Formulierung „Für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes…“ vor (Anlage 1). Es muss jedoch heißen: „Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes…“. Dies wurde in der Beschlussvorlage bereits berücksichtigt.

 

Grundsätzlich begrüßen wir die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes. Die Formulierung einer Aufgabenstellung für ein Klimakonzept ist uns jedoch aus fachlichen Gründen nicht möglich. Dies muss zwingend von einem Klimamanager bearbeitet und begleitet werden.

 

Ein Klimamanager hat grundlegende fachliche Kenntnisse zu den Themen des Klimaschutzes. Es ist deshalb sinnvoll bereits in der Aufgabenstellung alle wesentlichen fachlichen Aspekte zu berücksichtigen.

 

Fazit:

Ein Klimaschutzkonzept sollte aus Sicht der Verwaltung erst mit der Einstellung eines Klimaschutzmanagers beauftragt und bearbeitet werden. Ein Klimaschutzmanager sollte das Klimaschutzkonzept demnach nicht nur umsetzen, sondern auch an der Bearbeitung beteiligt sein.

1.      Stadtrat und Stadt bekennen sich damit zu dem auf der Ebene der EU, des Bundes und des Freistaates Bayern festgeschriebenen Ziel der Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2015 zu dessen Erreichung die Stadt Kitzingen einen angemessenen Beitrag leisten wird. Zudem bekennen sich der Stadtrat und die Stadt zu der in der bayerischen Klimaschutzoffensive erbrachten Willenserklärung der bayerischen Staatsregierung das CO2 Äquivalent der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 55% des Durchschnitts des Jahres 1990 zu senken.

 

2.      Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister ein fachkundiges Büro mit der Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes zu beauftragen.

 

3.      Die erarbeiteten Vorschläge aus dem lokalen Klimaschutzkonzept sind in einem Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan zusammenzufassen.

 

4.      Für die Umsetzung des lokalen Klimaschutzkonzeptes wird bis spätestens 1. Januar 2022 ein Klimamanager eingestellt und eine Arbeitsgruppe gebildet, der Mitglieder von der Stadtverwaltung, des Stadtrates (Umweltbeirates), sowie der LKW angehören.

 

5.      Eine erste Fassung des Klimaschutzkonzeptes (Entwurf) soll bis Jahresende 2022 dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

 

6.      In Ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird sich die Stadt Kitzingen stärker als bisher als Vorreiter in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz sowie den effizienten und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen präsentieren.

 

7.      Alle relevanten Beschlussvorlagen des Stadtrates sowie relevante Maßnahmen der Stadtverwaltung sind im Hinblick auf ihre zu erwartenden Klimawirkungen sowie ihren Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu überprüfen.