Siehe Antrag vom 01.11.2021
Stellungnahme der
Stadtverwaltung
Das
hier in Rede stehende städtische Grundstück „Alte Poststraße 30“ (Anlage 2)
liegt im Sanierungsgebiet Kitzingen Altstadt und wurde auf Veranlassung des
Bauamtes am 30.04.2019 Leergezogen. Die Mieter konnten im Galgenwasen neue
Wohnungen beziehen.
Das
Gebäude ist baulich verschlissen und eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Der
Abbruch soll erfolgen.
Eine
bauliche Entwicklung/ Neuordnung ist an diesem Standort erforderlich.
Planungsrechtlich
ist eine Entwicklung nach §34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan liegt
nicht vor. Eine hochbauliche Entwicklung ist auf die räumliche Situation (u. a.
Lärmschutzwand, Erschließung, Freiraum) anzupassen.
Eine
Wohnnutzung ist möglich. Für Familien mit Kindern bietet dieser Standort jedoch
nicht die optimalen Bedingungen.
Umgeben
von einer reinen Wohnbebauung und in unmittelbarer Nähe zum Deusterareal mit
dem geplanten Staatsarchiv bieten sich hier andere Möglichkeiten an. Neben
einem Wohnstandort könnten auch kommunale Nutzungen, die zur Belebung der
Innenstadt beitragen besser eingeordnet werden. Das stärkt die Innenstadt als
Zentrum für Dienstleistung und Handel sowie Kultur und Tourismus.
Anlagen
Anlage 1 – Antrag
Anlage 2 – Lageplan
1. Die Stadt Kitzingen baut unter Beantragung größtmöglicher Fördermittel auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 4380, Alte Poststraße 30, einen Geschosswohnungsbau für sozial bedürftige Familien.
2. Die Liegenschaftsabteilung prüft, ob Teil-Flächen aus den angrenzenden Flurstücken erworben werden können oder Abstandsflächenübernahmen möglich wären, um einen größtmöglichen Wohnungsbau gem. Punkt 1 zu ermöglichen.
3. Die Stadt Kitzingen beauftragt ein geeignetes Architekturbüro mit dem Leistungsphasen 1 und 2 zur Planung eines größtmöglichen (sozialen) Geschosswohnungsbaus unter Beachtung der Punkte 1 und 2.