Antrag der ÖDP-Fraktion vom 01.11.2021: Wohnraumpolitik

Betreff
Antrag der ÖDP-Fraktion vom 01.11.2021:
Wohnraumpolitik
Vorlage
2021/290
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe Antrag vom 01.11.2021

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Das hier in Rede stehende städtische Grundstück „Alte Poststraße 30“ (Anlage 2) liegt im Sanierungsgebiet Kitzingen Altstadt und wurde auf Veranlassung des Bauamtes am 30.04.2019 Leergezogen. Die Mieter konnten im Galgenwasen neue Wohnungen beziehen.

 

Das Gebäude ist baulich verschlissen und eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Der Abbruch soll erfolgen.

Eine bauliche Entwicklung/ Neuordnung ist an diesem Standort erforderlich.

 

Planungsrechtlich ist eine Entwicklung nach §34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Eine hochbauliche Entwicklung ist auf die räumliche Situation (u. a. Lärmschutzwand, Erschließung, Freiraum) anzupassen.

 

Eine Wohnnutzung ist möglich. Für Familien mit Kindern bietet dieser Standort jedoch nicht die optimalen Bedingungen.

 

Umgeben von einer reinen Wohnbebauung und in unmittelbarer Nähe zum Deusterareal mit dem geplanten Staatsarchiv bieten sich hier andere Möglichkeiten an. Neben einem Wohnstandort könnten auch kommunale Nutzungen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen besser eingeordnet werden. Das stärkt die Innenstadt als Zentrum für Dienstleistung und Handel sowie Kultur und Tourismus.

 

Anlagen

Anlage 1 – Antrag

Anlage 2 – Lageplan

1.    Die Stadt Kitzingen baut unter Beantragung größtmöglicher Fördermittel auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 4380, Alte Poststraße 30, einen Geschosswohnungsbau für sozial bedürftige Familien.

 

2.    Die Liegenschaftsabteilung prüft, ob Teil-Flächen aus den angrenzenden Flurstücken erworben werden können oder Abstandsflächenübernahmen möglich wären, um einen größtmöglichen Wohnungsbau gem. Punkt 1 zu ermöglichen.

 

3.    Die Stadt Kitzingen beauftragt ein geeignetes Architekturbüro mit dem Leistungsphasen 1 und 2 zur Planung eines größtmöglichen (sozialen) Geschosswohnungsbaus unter Beachtung der Punkte 1 und 2.