Stellungnahme der
Steuerverwaltung:
Gewerbesteuerumlage 2021
Maßgeblich für die Gewerbesteuerumlage ist das Gewerbesteueristaufkommen, welches zum 3. Quartal 2021 bereits 8.689.652 € betrug. Daraus errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage von 844.827,28 €.
Berechnet wird die Abschlagszahlung für das 4. Quartal anhand der Gewerbesteuerumlage aus dem 3. Quartal 264.300 € x 110 % => 290.730 €.
Sollte die tatsächliche Gewerbesteuerumlage weniger sein, wird der zu viel entrichtete Betrag im Januar 2022 zurückerstattet werden, umgekehrt natürlich nachbezahlt. Im Januar 2021 wurden 45.351 € gutgeschrieben.
Die überraschend positive Entwicklung der Gewerbesteuer 2021 war aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar (Mehreinnahmen rund 1.500.000 €).
Um die Steuerbeteiligungsbeträge des 4. Quartals in 2021 verrechnen zu können, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 16.12.2021 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 9000 8100 |
Steuern,
allgemeine Zuweisung u. allgem. Umlagen, Gewerbesteuerumlage |
925.000,00 € |
165.206,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.