Die
Inhaberin des Anwesens der Falterstraße 18 beantragte am 17.03.2021 einen
Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen für eine
energetische Sanierung des Daches.
Ziel
des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und
Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen. Das Gebäude befindet sich
im räumlichen Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms der Stadt
Kitzingen.
Gemäß
Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 beträgt die Förderung aus dem Kommunalen
Förderprogramm 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 € je
Maßnahme.
Berechnung des Zuschusses:
Beantragte
Gesamtausgaben 84.878,26
€
Durch
das Stadtbauamt geprüfte Bausumme: 74.941,72
€
Davon
zuwendungsfähig: 53.906,24
€
Zuschusshöhe
(30%) 16.171,88
€
Maximaler
Zuschuss 15.000,00
€
Dem
Zuschuss stimmte der Oberbürgermeister nach Vorlage der Unterlagen am
15.12.2021 zu. Der Zuschuss wurde am 17.12.2021 auf Grund der noch vorhandenen
Mittel in 2021 ausbezahlt.
Die
Stadtkämmerei bittet um nachträgliche Zustimmung zur Gewährung des Zuschusses
für die Dachsanierung des Anwesens in der Falterstraße 18 in Höhe von 15.000 €.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für die energetische Dachsanierung am
Anwesen Falterstraße 18 wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus dem
Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.