Schrannstrasse 35; hier: künftige Nutzung des Gebäudes

Betreff
Schrannstrasse 35;
hier: künftige Nutzung des Gebäudes
Vorlage
2022/024
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Gestattungsvertrag mit dem Bürgerzentrum e.V. (BZ) zur Nutzung von Teilen des Gebäudes Schrannenstrasse 35 wurde nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss zum 31.7.2018 gekündigt.

 

Nach der Beschlusslage des Stadtrates war für die Schrannenstrasse 35 der Verkauf an einen Investor zur Realisierung eines Hotels mit Außengastronomie vorgesehen.

 

Die bisherigen Nutzer des Gebäudes waren bereits ausgezogen (jungStil) bzw. konnten bis zur erwarteten Umsetzungsphase der Pläne das Gebäude weiternutzen, letztmalig verlängert bis zum 31.1.2022 (Bürgerzentrum e.V.).

 

Nachdem der Hotelinvestor mangels Realisierbarkeit seiner Pläne seinen Bauantrag im November 2021 zurückgezogen hatte, nahm die Verwaltung erneut Gespräche mit Vertretern des BZ auf, um über die Weiternutzung der Räumlichkeiten zu sprechen.

 

Mehrere Angebote der Stadt KT zum Umzug wurden in der Vergangenheit seitens des BZ abgelehnt mit der Begründung, dass diese entweder nicht geeignet seien oder die Lage nicht in Frage komme.

 

Angesichts der jüngsten Entwicklung zeigten sich die BZ-Verantwortlichen gerne bereit, das Gebäude auch künftig weiter zu nutzen.

 

In einem Gespräch mit den BZ-Vertretern am 21.12.21 machte OB Güntner deutlich, dass er einer Weiternutzung für 5 Jahre (alternativ 3 Jahre) positiv gegenüberstehe, perspektivisch aber eine andere Nutzung der Schrannenstrasse 35 wünsche und sich darin mit einer deutlichen Mehrheit des Stadtrates einig sehe.

 

Das Gespräch hatte das Ergebnis, dass dem Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Februar zum einen die weitere Überlassung von Teilen des Gebäudes für 3 bzw. 5 Jahre an das BZ zur Entscheidung vorgelegt werden solle.

Darüber hinaus, so der OB gegenüber den BZ-Vertretern, werde er dem Stadtrat einen Vorschlag zur grsl. Nutzung des Kellers mit Außenfläche für die Gastronomie vorlegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.

 

 

1.Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

 

 

2a.) Es besteht Einverständnis, dem Verein Bürgerzentrum e.V. die im gekündigten Gestattungsvertrag vom 11.7.2008 bezeichneten Räumlichkeiten in der Schrannenstrasse 35 für einen Zeitraum von 5 Jahren bis 28.2.2027 zu denselben Konditionen zur Verfügung zu stellen.

 

-       Alternativ –

 

2b.) Es besteht Einverständnis, dem Verein Bürgerzentrum e.V. die im gekündigten Gestattungsvertrag vom 11.7.2008 bezeichneten Räumlichkeiten in der Schrannsenstrasse 35 für einen Zeitraum von 3 Jahren bis 28.2.2025 zu denselben Konditionen zur Verfügung zu stellen.

 

3.Es besteht grundsätzliches Einvernehmen, das Kellergeschoss mit einer noch näher zu bestimmenden Außenfläche für eine gastronomische Nutzung zur Verfügung zu stellen.