Ausgangslage:
Der Markt
Schwarzach a. Main hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 den
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Photovoltaikanlage Düllstadt II“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgt im Regelverfahren.
In der Sitzung am
05.04.2022 hat der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit
gebilligt.
Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Schwarzach a. Main stellt das Plangebiet aktuell als Flächen für Sondergebiete sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.
Ziele:
Der Markt Schwarzach a. Main stellt für einen Bereich südlich von
Düllstadt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet
„Photovoltaikanlage Düllstadt II“ auf, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
zu ermöglichen. Zur Ausweisung gelangt nach § 11 Abs. 2 BauNVO ein Sondergebiet
mit den Zweckbestimmungen „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. Das vorliegende
Bauleitplanverfahren soll das Vorhaben bauplanungsrechtlich absichern und die Voraussetzungen
schaffen, damit hier von einem privaten Vorhabenträger eine
Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Hierzu ist eine
Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich; die Änderung erfolgt gemäß § 8
Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren und wird als 7. Änderung geführt.
Mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage werden mehrere Ziele verfolgt:
- Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes zum Schutz des Klimas
- Schonung fossiler und begrenzter Energiequellen wie Erdöl und Erdgas
- Sicherung der dezentralen Energieversorgung
- regionale Wertschöpfung.
Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP 6.2.1 - B) dient die verstärkte
Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien dem Umbau der bayerischen
Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz. Durch die
Regierung von Unterfranken liegt die Planungshilfe „Steuerung von
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in Unterfranken“ vor, in der mögliche
Raumwiderstände von Flächen gegenüber Freiflächenphotovoltaikanlagen in vier
Kategorien gestuft dargestellt sind. Die geplante Vorhabenfläche weist die
Kategorie mit dem geringsten Raumwiderstand auf. Es sind keine punktuellen oder
linearen Leitstrukturen oder Schwerpunkte hinsichtlich des Konfliktbereiches Landschaftsbild/Landschaftserleben
vorhanden.
Lage und Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das
Sondergebiet „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ umfasst das Grundstück mit der
Flurstücksnummer Fl.-Nr. 286 in der Gemarkung Düllstadt, Markt Schwarzach a.
Main, und hat eine Größe von ca. 5,26 ha. Hiervon stehen für die Überstellung mit
Solarmodulen unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl von 0,65 ca. 3,42 ha zur
Verfügung.
Das Plangebiet wird im Norden und Süden von unbefestigten Wirtschaftswegen begrenzt, an die sich im Weiteren landwirtschaftliche Nutzflächen anschließen, so wie dies auf der Westseite direkt der Fall ist. Im Osten befindet sich ein schmales Flurstück mit einer Windschutzhecke in Form eines durchgehenden Gehölzbestandes: daneben verläuft ein befestigter Wirtschaftsweg, auf dessen anderer Seite eine bestehende Freiflächenphotovoltaikanlage angrenzt sowie ein Lagerplatz.
Im Nahbereich befinden sich im Nordosten zur Ortslage Düllstadt sowie im Nordwesten zur Ortslage Stadtschwarzach hin gewerblich genutzte Flächen. Die nächstgelegene Wohnbebauung liegt in ca. 570 m Entfernung direkt in nördlicher Richtung.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt in der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 11.05.2022 aufgefordert, Bedenken oder
Anregungen bis zum 17.06.2022 abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt
Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis dem Markt Schwarzach a. Main mitzuteilen.