Renaturierung Rödelbach; hier: Grundsatzbeschluss

Betreff
Renaturierung Rödelbach; hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2022/120
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangsituation:

Auf Grundlage des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.01.2021 wurde am 22.04.2021 (Anlage 1) im Stadtrat beschlossen die Planung zur Renaturierung des Rödelbaches gemäß des Konzeptes von arc.grün (Stand 2014) weiter zu vertiefen. Daraufhin wurden drei vergleichbare Angebote angefordert, wovon zwei Angebote abgegeben wurden. Die Angebote wurden entsprechend geprüft und der Auftrag wurde an das wirtschaftlich günstigste Büro (Team4 aus Nürnberg) vergeben.

 

Das Planungsbüro Team4 hat die Vorplanung soweit abgeschlossen und einen Vorentwurf erarbeitet (Anlage 2). Der Vorentwurf ist bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg abgestimmt. Grundsätzlich wurde die Planung positiv bewertet, sodass nun die weiteren Leistungsphasen eingeleitet werden können. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau gem. § 67 WHG dar und bedarf einer wasserwirtschaftlichen Plangenehmigung (§ 68 WHG).

 

Planung:

Die Planung beabsichtigt die Renaturierung des Rödelbachs im Abschnitt „Panzerstraße“ – „Fischteiche“ entlang der Siedlung. Der Bachlauf soll in ein mäanderförmiges Bachbett gelegt werden und mit Totholz, welches zur Bereicherung der Arten beiträgt, bestückt werden. Weiterhin soll die Sohle des Rödelbaches mit Kies bedeckt werden. Bei der Planung ist ein Zugang zum Wasser im Bereich der Siedlung berücksichtigt. Der Zugang zum Bach wird über Trittsteine und über die abgeflachten Uferbereiche ermöglicht. Ebenso ist der bestehende Baumbestand in der Planung integriert und berücksichtigt, sodass grundsätzlich alle Bäume erhalten werden können. Die Planung trägt demnach insgesamt zu einer Verbesserung der Ökologie sowie zur Verringerung der Hochwassergefahr bei. Weiterhin wird der Rödelbach durch die Maßnahme für die Bevölkerung zugänglich und damit erlebbar.

 

Kostenschätzung:

Die Maßnahme wurde im Rahmen des Konzeptes von arc.grün im Jahre 2014 auf eine Höhe von ca. 140.000 € geschätzt. Auf der Haushaltsstelle 63.3601.9580 wurden für 2022 20.000 € für die Planung sowie für 2023 weitere 160.000 € bereitgestellt. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen ist davon auszugehen, dass die Kosten jedoch höher ausfallen. In der Leistungsphase 3 erfolgt die Kostenberechnung.

 

Fördermittel:

Das Vorhaben setzt die Vorrausetzungen für die Förderung gem. RZWas. Die Wasserwirtschaftsverwaltung fördert solche Vorhaben nach RZWas. Falls der Stadtrat von Kitzingen der Planung zustimmt, wird der Förderantrag samt den notwendigen Unterlagen (Stadtratsbeschluss, kurze Erläuterung des Vorhabens, geschätzte Kosten, Genehmigungsanträge usw.) eingereicht. Die Förderhöhe beträgt je nach Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der genaue Förderanteil muss mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Regierung von Unterfranken noch abgestimmt werden. Der Stadtratsbeschluss ist jedoch Grundlage für den Förderantrag. In einer Vorabstimmung mit der Regierung von Unterfranken und dem WWA wurde bisher eine grundsätzliche Zustimmung zur Planung geäußert.

 

Die Maßnahme „Rückhaltemulde nordwestlich Rödelbach“ auf der Teilfläche, Flurnummer 7600, ist nicht gem. RZWas förderfähig. Daher soll die Aufwertung als Maßnahme dem städtischen Ökokonto zugeführt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat dem Vorentwurf zuzustimmen, sodass die Planung vertieft werden kann. Das Planungsbüro leitet eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (UVP) ein. Weiterhin wird das Konzept weiter ausgearbeitet, sodass der Vorentwurf zur Genehmigung bei der Fachstelle für Wasserwirtschaft (LRA) eingereicht werden kann. Das Sachgebiet 63 übernimmt dann die Ausführung der Maßnahme.

 

Weiterhin setzt sich die Verwaltung mit den entsprechenden Fördergebern (RZWas) in Verbindung.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Vorentwurf (Stand April 2022) von Team4 zur Renaturierung des Rödelbaches zu.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Leistungsphasen einzuleiten.