Haushaltsüberschreitung; HSt. 0.4351.5410, Soziale Einrichtungen für Wohnungslose - Obdachlosenunterkünfte, Haus-, Grundstückslasten, Bewirtschaftungskosten - Abfall-, Kanalgebühren, Grundsteuer, Kaminkehrer usw.

Betreff
Haushaltsüberschreitung; HSt. 0.4351.5410, Soziale Einrichtungen für Wohnungslose - Obdachlosenunterkünfte, Haus-, Grundstückslasten, Bewirtschaftungskosten - Abfall-, Kanalgebühren, Grundsteuer, Kaminkehrer usw.
Vorlage
2022/191
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Auf der HSt. 4351 5410 werden Bewirtschaftungskosten der vermieteten Gebäude gebucht, die der Eigentümer tragen muss und nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

 

Die Ansatzermittlung bei HSt. 4351 5410 für das Rechnungsjahr 2022 erfolgte auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2020 (5.757,72 €). Es erfolgte jedoch lediglich eine Abrechnung von drei Monaten mit dem Verwalter gem. StR-Beschluss vom 17.10.2019 im Jahr 2020.

 

Der Ansatz blieb für 2022 fälschlicherweise bei 5.000 €, obwohl 2022 ganzjährig mit dem Verwalter abgerechnet wurde. Der Bedarf war zum Zeitpunkt der Abgabe von der Mittelanmeldung durch die Bauverwaltung im Sommer 2021 schwierig zu schätzen, da für 2021 noch nicht alle Buchungen erfolgt waren. Der Ansatz 2022 ist rückblickend zu gering bemessen.

 

Hinzu kommt, dass die stetig steigenden Zahlungsrückstände der Mieter nicht dem Verwalter der Obdachlosenunterkünfte angelastet werden können. In Folge dessen muss die Stadt Kitzingen als Eigentümer die bereits entstandenen Ausgaben des Verwalters in Form von Bewirtschaftungskosten übernehmen, bis die Mietrückstände ausgeglichen wurden. Zugleich hat die Stadt Kitzingen aufgrund der Zahlungsrückstände keine entsprechende Mehreinnahme bei den Mieteinnahmen, um die Mehrausgabe zu decken.

 

Die Deckung i. H. v. 97.767,48 € für Überschreitung der Haushaltsstelle setzt sich aus verschiedenen Mehreinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen zusammen: HSt. 0800 1613 – Einrichtungen und Maßnahmen für Verwaltungsangehörige; Erstattungen vom Land - mit 46.605 €, HSt. 9141 8500 – Allgemeine Deckungsreserve mit 17.163 € sowie bei HSt. 6131 1000 - Baugenehmigungsgebühren mit 34.000 €.

 

Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist sachlich zuständig für die Entscheidung über den Haushaltsüberschreitungsantrag, da der Überschreitungsbetrag mit 97.768 € zwischen 50.001 € und 300.000 € liegt; aus Termingründen erfolgt die Vorlage im Stadtrat.

1.    Vom Sachvortrag 2022/191 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei

 

HSt.

 

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-betrag

VwHh:

4351 5410

 

Soziale Einrichtungen für Wohnungslose – Obdachlosenunterkünte, Haus-, Grundstückslasten, Bewirtschaftungskosten – Abfall-, Kanalgebühren, Grundsteuer, Kaminkehrer usw.

 

Gesamtsumme:

 

 

 

 

5.000,00 €

 

 

 

97.768,00 €

 

 

 

 

 

97.768,00 €

 

wird genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsparungen bei HSt. 0800 1613 – Einrichtungen und Maßnahmen für Verwaltungsangehörige; Erstattungen vom Land - mit 46.605 €, HSt. 9141 8500 – Allgemeine Deckungsreserve mit 17.163 € sowie bei HSt. 6131 1000 - Baugenehmigungsgebühren mit 34.000 €.