Siftung unser Kitzingen - Errichtung einer Bürgerstiftung

1.    Vorbemerkung

In der Stadtratssitzung vom 28.07.2022 wurde in öffentlicher Sitzung mit 19:4 Stimmen von den Stadtratsmitgliedern der Grundsatzbeschluss zu Errichtung einer Bürgerstiftung (Stiftung unser Kitzingen) z. Bsp. unter dem Dach der Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg gefasst (siehe Anlage 3).

Die seit dem 28.07.2022 bis heute vom AL 1durchgeführte Recherche hat ergeben, dass die von der Sparkasse Mainfranken Würzburg angebotene Dienstleistung für die Errichtung einer Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in einem bereits geschaffenen steuerlichen und rechtlichen Rahmen mit entsprechender Unterstützung im Stiftungsmarketing weder bayern- noch bundesweit in vergleichbarer Weise angeboten wird. Damit kann der beispielhafte Bezug des Grundsatzbeschlusses vom 28.07.2022 auf die Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg nun mit diesem Beschluss auch tatsächlich zur Umsetzung kommen.

2.    Schaffung der formalen Voraussetzungen

Es sollen nun entsprechend dem Auftrag vom 28.07.2022 alle formalen Voraussetzungen zur Errichtung der Bürgerstiftung geschaffen werden, indem Beschluss gefasst wird über die vom Stiftungstreuhänder gefertigte Errichtungsvereinbarung incl. Dotationskapital, Stiftungszweck, die Möglichkeiten für Zuwendungen zum Vermögen und Spenden und die Gremien und deren Besetzung.

a)    Errichtungsvereinbarung

Der Entwurf der Errichtungsvereinbarung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. In §3 und §4 der Errichtungsurkunde wird jeweils auf die Stiftungsbroschüre der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg“, Teil 2 verwiesen. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

b)    Städtisches Dotationskapital

Der Mindestbetrag zur Errichtung der „Stiftung unser Kitzingen“ beträgt 10.000 €. Aus dem Verkauf einer Modellautosammlung des Städtischen Museums Kitzingen wurde im Februar 2023 ein Erlös in Höhe von 9.100 € erzielt, der nach den Vorgaben der Schenkerin für das Dotationskapital verwendet werden kann. Im Rahmen der Errichtung wird ein Dotationskapital in Höhe von insgesamt 25.000 € auf das Konto der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg“ eingezahlt.

c)    Stiftungszweck

Der Stiftungszweck wurde bereits im Rahmen des Grundsatzbeschlusses vom 28.07.2022 (2022/141) festgelegt (siehe Anlage 4):

Die „Stiftung unser Kitzingen“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere:

o  des öffentlichen Gesundheitswesens

o  der Kinder- und Jugendhilfe

o  der Altenhilfe

o  von Kunst und Kultur, insbesondere Musik und Museen

o  des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

o  der Bildung, Ausbildung und Erziehung

o  Volks-und Berufsbildung

o  des Naturschutzes, des Klimaschutzes und der Landschaftspflege

o  des Wohlfahrtswesens

o  der Rettung aus Lebensgefahr

o  des Feuerschutzes

o  des Sports

o  der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung

o  mildtätige Zwecke, insbesondere Hilfe in Notlagen

o  Hilfe für Behinderte sowie

o  des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke“

Eine Weitergabe von Mitteln an natürliche Personen kann entsprechend §§ 52, 53 AO nur mittelbar über „andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Personen öffentlichen Rechts“ erfolgen, denen dann auch die Bedürftigkeitsprüfung obliegt.

d)    Zuwendungen zum Vermögen und Spenden

  • Zuwendungen zum Vermögen, die als solche gekennzeichnet sind, oder ohne Angaben überwiesen werden, werden ab 500 € zu 80% zur Erhöhung des Vermögens und zu 20% als Spende verbucht - bis 500 € komplett als Spende.
  • Die Zuwendungen in das Stiftungsvermögen sind von der Erbschafts-und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient.
  • Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn sie als solche gekennzeichnet sind. Sie kommen unmittelbar der Zweckverfolgung der „Stiftung unser Kitzingen“ zu Gute.
  • Die genaueren Bedingungen zum Umgang mit Zuwendungen und Spenden sind in der Errichtungsvereinbarung im §7 geregelt (siehe Anlage 1).

e)    Stiftungsrat

Die klassischen Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Stiftungsarbeit übernehmen die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand.

Der Stiftungsrat entscheidet über die Verwendung der eingehenden Spenden und Erträge, die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung, organisiert das Fundraising, pflegt die Fördererbeziehungen und informiert den Stadtrat und die Treuhänderin über die geförderten Projekte.

o   Der amtierende Oberbürgermeister ist ständiges Mitglied und der Vorsitzende des Stiftungsrates.

o   Der Stiftungsrat ist insgesamt mit bis zu sieben Personen besetzt, die durch den Stadtrat oder einem von diesem bevollmächtigten Ausschuss für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bestellt werden. Von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG wird empfohlen, dabei idealerweise Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kitzingen einzubinden, die nicht dem Stadtrat angehören.

o   Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.

o   Der Stiftungsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

o   In jedem Falle sollten die Stiftungsratsmitglieder unabhängig und überparteilich handeln.

3.    Finanzielles

a)    Einmalige Vergütungen bei Zuwendungen zur Erhöhung des Vermögens sowie letztwillige Zuwendungen (durch den Gründungsstifter oder Dritte):

Einrichtung- und Verwaltungskostenpauschale
(Deutsche Stiftungstreuhand AG)

0,54 %

Laufende Marketing- und Beratungsunterstützung
im Jahr der jeweiligen Zuwendung:

 

Sparkasse Mainfranken WÜ

2,00 %

Deutsche Stiftungstreuhand AG

0,50 %

Summe Netto:

3,04 %

Zzgl. MWSt

0,58 %

Gesamtvergütung:

3,62 %

Im Jahr der Zuwendung fallen für die Zuwendungen zur Erhöhung des Vermögens keine lfd. Verwaltungskosten nach b) an.

b)    Vergütung für die von der Stiftungstreuhänderin zu erbringenden laufenden Aufgaben (z.B.: Buchhaltung, EDV-Erfassung der Daten von Zuwendenden, Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft, Ertragszurechnung, Geschäftsbericht, Back-Office, Durchführung und Überwachung des Zahlungsverkehrs, Abwicklung der Förderung, laufende Beobachtung der rechtlichen und steuerlichen Situation für Stiftungen etc.) in den Folgejahren:

Stiftungsvermögen

500.000 € :

0,50 % zzgl. MWSt

1.000.000 € :

0,40 % zzgl. MWSt

> 

1.000.000 € :

0,30 % zzgl. MWSt

Im Übrigen wird auf § 13 der Errichtungsvereinbarung (Anlage 1) verwiesen.

Die Stiftungsberater der Sparkasse (Herr Michael Popp) sowie der Stiftungstreuhänderin (Herr Dieter Weisner) werden am 16.02.2023 in der Stadtratssitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

1.            Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

2.            Es besteht Einverständnis mit der Errichtung einer Bürgerstiftung „Stiftung unser Kitzingen“ unter dem Dach der Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg.

3.            Die Stiftung erhält ein Dotationskapital in Höhe von 25.000 €.

4.            Es besteht Einverständnis mit folgenden Möglichkeiten für Zuwendungen zum Vermögen und Spenden:

a.    Zuwendungen zum Vermögen werden ab 500 € zu 80% zur Erhöhung des Vermögens und zu 20% als Spende verbucht - bis 500 € komplett als Spende.

b.    Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn sie als solche gekennzeichnet sind. Sie kommen unmittelbar der Zweckverfolgung der „Stiftung unser Kitzingen“ zu Gute.

5.            Der Stiftungsrat entscheidet über die Verwendung der eingehenden Spenden und Erträge und informiert den Stadtrat und die Treuhänderin über die geförderten Projekte.

a.    Es besteht Einverständnis, dass die durch den Stadtrat zu bestellenden bis zu sechs Mitglieder des Stiftungsrates idealerweise Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kitzingen sind, die nicht dem Stadtrat angehören.

b.    Es besteht Einverständnis, dass der Stiftungsrat sich - unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2e) des Sachvortrags aufgeführten Rahmenbedingungen - eine Geschäftsordnung gibt.

6.            Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Errichtungsvereinbarung (entsprechend der Anlagen 1 und 2 der Sitzungsvorlage) unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3 bis 5 beschlossenen Inhalte zu unterzeichnen.

7.            Die Mittel in Höhe von 25.000 € werden im Haushalt 2023 bei Haushaltsstelle 4980.9360 außerplanmäßig bereitgestellt.