Richtlinie für die Stadt Kitzingen zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht

Betreff
Richtlinie für die Stadt Kitzingen zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht
Vorlage
2022/206
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe beiliegende Anlage 1: Richtlinie für die Stadt Kitzingen zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 02.12.2021 wurde der Erstellung der Richtlinie zugestimmt (Auszug Niederschrift in Anlage 3). Wie bereits vormals dargestellt weist eine Lichtleitlinie nicht den Status einer Satzung auf, sondern stellt eine Selbstverpflichtung in Form eines Leitfadens für eine Kommune dar. Zudem wird die Richtlinie mit ihren Anforderungen und Grundsätzen auch für Privatpersonen und Gewerbetreibende empfohlen.

 

Ziel dieser Lichtleitlinie ist es, die in der Stadt Kitzingen erforderliche künstliche Nachtbeleuchtung nachhaltig, umweltfreundlich, bedarfsorientiert und blendfrei auszurichten. Die vorliegende Lichtleitlinie dient der Energieeinsparung und der damit einhergehenden Ressourcenschonung, der Reduktion negativer Auswirkungen auf Natur, Artenvielfalt und der Gesundheit der Bevölkerung, dem Erhalt und Verbesserung des nächtlichen Landschafts- und Ortsbildes.

 

Im Bereich der Beleuchtung bestehen bereits deutsche und bayerische Gesetze.

Die vorliegende Lichtleitlinie erfüllt die entsprechenden Gesetze und führt weitere Anforderungen und Grundsätze zur Vermeidung von störenden oder umweltbeeinträchtigenden Lichtimmissionen auf.

 

Die entsprechende Richtlinie wurde von der Stadtplanung unter Beteiligung des Tiefbaus, der LKW, dem Klimaschutzmanager und der Stabstelle Recht ausgearbeitet.

 

Dabei stellen die Punkte III. Straßenbeleuchtung und VIII. Architekturbeleuchtung (Anlage 2) den geplanten Normalzustand im Gegensatz zur gegenwärtigen Energiekrise dar, in der beispielsweise keine Beleuchtung von stadtbildprägenden Gebäuden stattfindet.

 

Der Austausch der vorhandenen Straßenbeleuchtung hin zu nachhaltiger LED-Beleuchtung erfolgt bereits.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag 2022/206 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die beigefügte Richtlinie zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht tritt nach Beschluss in Kraft.

 

3.    Der Stadtrat beauftragt den Klimaschutzmanager die Umsetzung und eine entsprechende öffentliche Informationskampagne voranzutreiben.