1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/143 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 „Alte Poststraße“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.05.2018, und der fachgutachterlichen Stellungnahme zum Artenschutz (Bericht zum Ortstermin am 27.02.2018) wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Planentwurf wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.