Bedarfsmitteilung 2024
Der Regierung von Unterfranken ist
jährlich eine Übersicht der geplanten Maßnahmen des kommenden Haushaltsjahres
sowie der Finanzplanungsjahre mitzuteilen (Bedarfsmitteilung). Die geplanten
Maßnahmen werden in einer sog. Bedarfsmitteilungsbesprechung gemeinsam mit der
Regierung von Unterfranken, dem Stadtbauamt und der Stadtkämmerei besprochen.
Sie dient der Regierung als Planungsgrundlage für deren Haushalt. Aus der
Bedarfsmitteilung kann noch keine Förderzusage der Regierung von Unterfranken
abgeleitet werden.
Für jede Maßnahme muss ein
separater Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden, welcher einen konkreten Maßnahmenbeschluss
des Stadtrates voraussetzt.
Die in der Anlage angemeldeten
förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der
Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich
zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Erläuterungen des Stadtbauamtes zu
den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die über die Bedarfsmitteilung angemeldet
werden:
1. Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Bauleitplanung
1.1 Verschiedene Quartierskonzepte (u.a.
Hindenburgring Süd /Wörthstraße / Glauberstraße, Machbarkeitsstudie Polizei /
Machbarkeitsstudie Dekanatszentrum
Auf
der Grundlage der in der vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten
Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen sind vertiefende
Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum an der
Schrannenstraße oder Alte Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches
gilt für den Bereich am Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche
Nutzungen in Zukunft möglich sind, welche städtebaulichen und architektonischen
Möglichkeiten bestehen. Das Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen.
Soweit möglich, sind Wettbewerbe durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die
behutsame Stadtsanierung mit dem Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und
eine Entwicklung im Sinne von Wohnen, Dienstleistung der Bildung zu initiieren.
1.2 Stadtumbaumanagement
Der Zuwendungsantrag für
die Personalkosten des Stadtumbaumanagers wurde bei der Regierung von
Unterfranken gestellt. Da die Stelle mehrfach ausgeschrieben und kein
geeigneter Bewerber gefunden wurde, soll das Stadtumbaumanagement an ein
externes Büro vergeben werden. Die Regierung hat ihre Zustimmung hierzu erteilt
und den Bewilligungszeitraum bis 2025 verlängert.
1.3 Stadtmodell
Ein Stadtmodell als künstlerisches Objekt für den
öffentlichen Raum soll den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Touristen die
Innenstadt näherbringen. Dies könnte im Zuge der Neugestaltung
Kaiserstraße/Königsplatz verortet und realisiert werden.
Das Vorhaben war bereits für das Programm REACT-EU
vorgesehen, konnte jedoch nicht umgesetzt werden.
1.4 Leerstandskataster
Der strukturelle Wandel der Innenstadt ist auch in
Kitzingen zu beobachten. Um die Qualität und die Attraktivität der Innenstadt
hochzuhalten ist eine belebte Stadt notwendig. Dafür ist es wichtig, dass
Leerstände vermieden werden. Daher soll ein Kataster zu einer besseren
Wahrnehmung von Leerständen führen, damit diese wieder einer neuen Nutzung
zugeführt werden können. Hier soll die Entwicklung der Innenstadt mit Hilfe
eines digitalen Katasters unterstützt werden.
Das Vorhaben war bereits für das Programm REACT-EU
vorgesehen, konnte jedoch nicht umgesetzt werden.
1.5 Wegweiser Leitsystem
Im Zuge der Gestaltung der Innenstadtstraßen, der
Platzgestaltung und der damit verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität
ist es erforderlich ein Leitsystem zu entwickeln, welches die Bewohner und
Touristen führt und auf die Ziele hinweist. Ggf. ist das Leitsystem so zu
realisieren, dass weitere Infos zur Stadt und Stadtgeschichte erkennbar sind.
Das Vorhaben war bereits für das Programm REACT-EU vorgesehen,
konnte jedoch nicht umgesetzt werden.
2. Hochbaumaßnahmen
2.1 Erwerb und Sanierung Schrannenstraße 57,
Erweiterung der Alten Synagoge
Das Gebäude soll in Ergänzung zur Alten
Synagoge eine museale Nutzung und eine Büronutzung aufnehmen. Es wird baulich
und technisch an dem Nachbargebäude angebunden und zugeordnet. Im EG bzw.
Kellerbereich wird eine öffentliche Toilette eingeordnet.
Eine erste Machbarkeitsstudie wurde bereits
erstellt. Grundlage dafür war eine umfangreiche Bestandsuntersuchung.
2.2 Erwerb und Sanierung Herrnstraße 18 (ältestes
Gebäude der Stadt)
Das denkmalgeschützte Gebäude wurde für die
Stadt Kitzingen erworben. Nach der Sanierung soll es einer passenden Nutzung
zugeführt werden. Die Befunduntersuchung erfolgte bereits. Eine
Machbarkeitsstudie als Entwicklungsgrundlage soll erstellt werden.
2.3 Erwerb und Neubau Kaiserstraße 44/46
Das Grundstück mit dem baulich
verschlissenen Gebäude wurde von der Stadt Kitzingen erworben und soll nach
einem Rückbau neu bebaut werden.
Ein Neubau mit öffentlicher Nutzung (ggf.
Bürgerzentrum) kann über die Städtebauförderung entsprechende Fördermittel
erhalten.
Anmerkung:
Für alle drei o. g. Gebäude /
Grundstücke wurden auch Fördermittel für den Ankauf in Aussicht gestellt.
3. Tiefbaumaßnahmen
3.1 Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich
Glauberstraße
In
räumlicher Nähe des Bauvorhabens Glauberstraße 3 - 7 (ehem. BayWa Gelände) soll
der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und
Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine Vorplanung (durch Bauamt / SG
63 liegt bereits vor). Eine entsprechende Beschlussfassung soll bis 2024
herbeigeführt werden.
Die
Entwurfsplanung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
3.2 Altstadt Bleichwasen
Die
Gestaltung des Geländes am Bleichwasen ist wesentliche Grundlage für die
Erneuerung der öffentlichen Erschließungsanlagen in der Altstadt. Auch soll mit
geeigneten Maßnahmen die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Deshalb ist die
Schaffung von ca. 200 Stellplätzen vorgesehen. Das Gesamtkonzept wurde bereits
vom Stadtrat beschlossen.
Die
notwendige Bearbeitung des Bebauungsplanes sowie Änderung des
Flächennutzungsplanes ist in 2023 erfolgt.
Vorgesehener
Baubeginn: Frühjahr 2024
Vorgezogene
Maßnahmen (Abbruch): IV. Quartal 2023
3.3 Alte Mainbrücke
Die
Alte Mainbrücke dient seit 2011 nur noch dem Fußgänger und Radverkehr.
Nach
erfolgter Umgestaltung des Mainkais soll nun die Brücke hinsichtlich Gestaltung
und Funktion den geänderten Erfordernissen angepasst werden. Hierzu werden
erste planerische Überlegungen angestellt. Voraussichtlich wird ein
wettbewerbliches Verfahren zur Anwendung kommen.
Die
vorhandenen baulichen und statischen Mängel, insbesondere im Bereich der
Brückenbögen aus Naturstein sowie der Stahlkonstruktion sind dringend zu
beseitigen. Ein erstes Konzept für die Sicherung und Sanierung liegt vor.
Mit
der Sicherung und Sanierung soll 2024 begonnen werden. Diese ist dann
förderfähig, wenn sie als vorgezogene Maßnahme der Gesamtsanierung gilt.
3.4
Spielplätze Marshall Heights (BA I
städtische Fläche / BA II private Fläche)
Die
Marshall-Heights entwickeln sich zunehmend zu einem eigenen Stadtteil mit einem
kontinuierlichen Bevölkerungszuzug. Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt auf
einer Wohnnutzung in attraktiver Lage. Die Geschosswohnungsbauten wurden
überwiegend zwischen 1951 und 1955 gebaut. Nach dem Abzug der US-Army wurden
die vorhandenen Spielplätze nicht mehr gewartet, zurückgebaut oder entsprechen
nicht den deutschen Sicherheitsanforderungen.
In
den Marshall Heights befindet sich neben der Kita am Marshall-Heights-Ring ein
öffentlicher Spielplatz. Entsprechend den ersten Planungen sollen zwei weitere
Spielplätze realisiert werden:
Bauabschnitt
I:
Der öffentliche inklusive
Spielplatz auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 3235/58 (direkt neben dem
Kindergarten) wird für Kinder der Altersklassen 6 bis 13 Jahre mit geschätzten
Baukosten in Höhe von 216.000 € erneuert bzw. weiterentwickelt.
Bauabschnitt II:
Ein öffentlicher Spielplatz
auf dem privaten Grundstück (Fl.-Nr. 3235/127) wird für Kinder der
Altersklassen 1 bis 6 Jahre mit geschätzten Baukosten von
103.400 € errichtet.
Ein öffentlicher Bolzplatz
auf dem privaten Grundstück (Fl.-Nr. 3235/0; Hs.Nr. 23b) in einem bereits
umzäunten Bereich wird mit geschätzten Baukosten in Höhe von 65.900 €
errichtet.
Der Eigentümer der
Grundstücke unterstützt das Vorhaben mit eigenen Mitteln.
3.5
Neugestaltung Umfeld Bahnhof Kitzingen
mit ZOB
3.5.1
Neugestaltung Amalienweg
Der
Ausbau des Amalienweges soll in die Neugestaltung des Umfeldes vom Bahnhof
Kitzingen integriert werden. Gem. Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 soll, unter
der Voraussetzung der Bereitstellung und Genehmigung, ausreichender
Fördermittel mit der entsprechenden Maßnahmenumsetzung Anfang 2025 begonnen
werden.
In
der Materialität soll sich der Ausbau vom Amalienweg an den gem.
Stadtratsbeschluss vom 18.06.2009 beschlossenen und in 2010/2011 umgesetzten
Planungen der Friedrich-Ebert-Straße anlehnen. Die Gestaltung als Einbahnstraße
wird sich an den Planungen gem. Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021
orientieren.
3.5.2.1 Vorplatz und Verkehrsanlagen (ohne ZOB)
Mit
dem Erwerb des Bahnhofsgebäudes und des Umfeldes ist es nun möglich, eine
ganzheitliche neue Gestaltung vorzunehmen. Der Stadtrat hat am 16.12.2022 die
Erneuerung des Bahnhofsumfeldes beschlossen. Nun stehen die konkrete Planung
und Realisierung an.
3.5.2.2
Fahrradhaus mit WC-Anlage
Um
dem Bedarf einer größeren Stellplatzanlage für Radfahrer gerecht zu werden,
wird die Unterbringung von Radstellplätzen in einem Gebäude neben dem ZOB
angeboten.
In
der Kombination mit einer WC-Anlage entsteht ein Baukörper, welcher bereits mit
dem gesamten Umfeld beschlossen wurde.
3.5.2.3 Freianlagen
Zu
den Freianlagen gehören alle Maßnahmen, die nicht direkt dem ZOB oder den
Verkehrsanlagen zugeordnet werden. Das betrifft vor allem die südliche
Stellplatzanlage mit den Grünbereichen.
3.6 Neugestaltung Königsplatz / Kaiserstraße
(Realisierung)
Im Zuge der Gestaltung der Innenstadtstraßen, der
Platzgestaltung und der damit verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität
ist es erforderlich den gesamten Bereich zu erneuern. Die ökologischen
Herausforderungen sind zu beachten. Grundlage bildet der nichtoffene
freiraumplanerische Realisierungs- und Ideenwettbewerb Kaiserstraße/Königsplatz
von 2023. In Ergänzung dazu ist die Beschilderung (Wegweiser/Leitsystem) in
Form von begleitenden Maßnahmen weiter zu entwickeln. Die Weiterplanung
(VgV-Verfahren) wurde vom Stadtrat beschlossen.
Die
Realisierung soll im Jahr 2025 beginnen. Dabei sollen, soweit möglich, die
Hinweise, Anregungen und Bedenken der Bewohner, Anlieger und insbesondere der
Gewerbetreibenden berücksichtigt werden.
3.7 Spielplatz Mainufer
Der
vorhandene Spielplatz ist ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bewohner der
Altstadt. Aufgrund seiner attraktiven Lage, Größe und Gestaltung erfreut er
sich aber auch aus dem größeren Umfeld großer Beliebtheit. Die Spielgeräte sind
jedoch zwischenzeitlich sukzessiv verschlissen. Darüber hinaus bieten die
umgrenzenden städtischen Freiflächen Raum für eine angepasste Erneuerung. Der
Charakter des Spielplatzes mit Bezug zum Main soll erhalten bleiben.
3.8 Altstadt Deusterareal
Die Stadt Kitzingen plant
parallel zum Staatsarchiv die Gestaltung der umliegenden städtischen Flächen
mit den erforderlichen Wegebeziehungen, einer Stellplatzanlage und öffentlicher
Freiflächen. Die Fertigstellung soll Mitte 2026 zur
offiziellen Eröffnung des Gebäudes im November 2026 erfolgen. Die Freianlagen sollen u.a. mittels einer Fußgängerbrücke
an die Innenstadt angebunden werden. In Richtung des Mains soll die vorhandene
historische Treppenanlage ertüchtigt werden.
Die Planungen sind mit dem Material- und
Gestaltungskonzept des Staatsarchivs abzustimmen. Die Freianlagen sollen mit
den angrenzenden Schulen abgestimmt werden.
Die Freianlagen sind Ideenteil des
Wettbewerblichen Verfahrens für das Staatsarchiv.
4. Kommunales Förderprogramm und
Privatmaßnahmen
Die
Bewilligung hierfür liegt bis 31.12.2024 vor, danach wird ein neuer
Zuwendungsantrag gestellt.
4.1 Kommunales Förderprogramm
Zuschüsse
der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des
Ortsbildes der Stadt Kitzingen.
4.2 Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept
Gestaltung Südstadt
In der Südstadt
gibt es vermehrt Interesse an einer Entwicklung (u. a. Gebäude an der Schmiedelstraße
und Wörthstraße). Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private
Eigentümer in ihrem Sanierungswillen unterstützt werden. Anfragen liegen
bereits vor.
Um die weitere
Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart des
Gebietes zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Gleichzeitig ist es auch
Fördergrundlage.
4.3 Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept
Gestaltung Etwashausen
Im Kernbereich von Etwashausen laufen bereits jetzt
verschiedene Sanierungsvorhaben. Insbesondere in der Mainbernheimer Straße.
Darüber hinaus gibt es großes Interesse an weiteren Maßnahmen.
Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen
private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen noch besser unterstützt werden.
Um die weitere Entwicklung und die Sanierung
entsprechend der städtebaulichen Eigenart von Etwashausen zu lenken, bedarf es
eines Strukturkonzeptes. Das Konzept soll auch die mindergenutzten Bereiche
bzw. die aufgelassenen Gewerbestrukturen berücksichtigen.
Gleichzeitig ist es auch Fördergrundlage.
1. Vom
Sachvortrag 2023/232 wird Kenntnis genommen.
2. Das
Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2024 - 2027 wird wie
folgt festgesetzt:
2024: 5.533.400
€
2025: 11.790.900
€
2026: 12.391.400
€
2027: 6.604.500
€
Gesamt 2024 - 2027: 36.320.200 €
3. Die
aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.