Betreff
Erweiterung des Firmengeländes der Fa. LEONI Bordnetz-Systeme GmbH und der Fa. Höhn Grundsatzbeschluss zur Verkehrlichen Erschließung/Signalisierung des Kreuzungspunktes St 2271/Panzerstraße
Vorlage
2013/326
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Ausgangssituation

Am 18.10.2012 wurde vom Stadtrat die Aufstellung der 3. Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes „Flugplatzstraße“ beschlossen. Den damit verbundenen Betriebserweiterungen der bestehenden Betriebe LEONI Bordnetz-Systeme-GmbH sowie Höhn wurde somit zugestimmt. Dies ist eine wesentliche Grundlage zur Standorterhaltung der beiden Betriebe.

 

  1. Verkehrsuntersuchung

Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens wurde seitens der Vorhabenträger zum Nachweis der äußeren Erschließung ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden die aus der künftigen Nutzung zusätzlich entstehenden Verkehre auf das Verkehrsnetz umgelegt und die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knotenpunkte (Panzerstraße/Flugplatzstraße, Panzerstraße/St 2271) auf Basis eines Prognoseszenarios des Verkehrsentwicklungsplanes überprüft.

 

Grundlage für die Verkehrsuntersuchung bildeten die Annahmen, dass für die Erweiterung der LEONI-Fläche künftig maximal 500 zusätzliche Arbeitsplätze und für die Höhn-Fläche maximal 25 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

 

Ergebnisse

Unter Berücksichtigung der o.g. zusätzlichen Nutzungen wurde im Ergebnis seitens des beauftragten Ingenieurbüros festgestellt, dass der Kreuzungspunkt Panzerstraße/Flugplatzstraße für den zukünftigen Zustand ausreichend leistungsfähig ist.

 

Der Knotenpunkt Panzerstraße/St 2271 ist laut Untersuchung bereits heute überlastet und mit Qualitätsstufe QSV F nicht leistungsfähig. Die Auslastung in der Zufahrt Panzerstraße beträgt etwa 390 %.

 

Um die äußere Erschließung des Planungsgebietes sicherstellen zu können und Schleichverkehre durch sensible Siedlungsgebiete zu vermeiden, ist eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.

 

Der Gutachter, das staatliche Bauamt sowie die Stadtverwaltung sieht hier aufgrund der Knotengeometrie mit drei Hauptästen eine Lichtsignalanlage als einzig angemessene umsetzbare Lösung.

 

Kostentragung/Vereinbarung

Der durch die Planung zusätzlich entstehende Verkehrsanteil an diesem Kreuzungspunkt liegt laut Gutachten bei ca. 5% der Gesamtbelastung des Knotenpunktes. Aufgrund des geringen Verkehrsanteils und der Tatsache,  dass die verkehrliche Situation bereits heute unzureichend ist, wird auf eine finanzielle Beteiligung durch den Vorhabenträger verzichtet.

 

Als Basis des Bauleitplanverfahrens wurde der Entwurf einer Planungs- bzw. Realisierungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt Würzburg, erstellt In dieser werden die Rahmenbedingungen insbesondere die Kostentragung für die Umsetzung der Maßnahme, geregelt.

 

Nach derzeitiger grober Kostenschätzung liegen die Kosten bei ca. 90.000 €. Die Kostenteilung ergibt sich aus den Gesamtbreiten der vom Umbau betroffenen Straßen sowie der jeweiligen Verkehrsbelastung. Nach derzeitigem Ansatz bedeutet dies, dass seitens der Stadt 31.11 % der Kosten (ca. 28.000 €) zu tragen sind. Die restlichen Kosten (ca. 62.000 €)  werden seitens des Freistaates Bayern als Straßenbaulastträger der St 2271 getragen (s. Vereinbarung in der Anlage 1)

 

  1. Weiteres Vorgehen

            Ziel ist es die Maßnahme im Jahr 2014 umzusetzen. Daher sind im Haushalt           entsprechende Mittel vorzusehen. Die Federführung bei der Planung und Realisierung liegt beim staatlichen Bauamt.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Signalisierung des Kreuzungspunktes St 2271/Panzerstraße, als Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplanverfahrens „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Flugplatzstraße“, zu.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung gemäß Anlage 1 mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, zu schließen.

 

  1. Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.