Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen nach § 38 GeschO
KIK-Antrag Nr. 168-7/2016;
Vorlage
2017/023
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

1. Auf den Sachverhalt der Beschlussvorlage zur Stadtratssitzung am 04.10.2016 wird auszugsweise verwiesen:

 

  • „Nach zwei gescheiterten Versuchen in den zurückliegenden Jahren, hat der amtierende Stadtrat am 04.11.2014 die derzeitig gültige GeschO mit 19:10 Stimmen beschlossen.

 

  • Die Verwaltung hatte im Vorfeld dafür geworben, die seit 2003 geltende GeschO zu ändern und hierbei die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages heran zu ziehen. Dieses Verfahren wenden regelmäßig 80 – 90 % der bayerischen Kommunen an, weil es die Gewähr für eine vollständige und rechtssichere GeschO bietet, die rechtliche Anwendungen sowie Entwicklungen in der Praxis berücksichtigt.

 

  • Gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) geben sich Stadt- bzw. Gemeinderäte eine Geschäftsordnung. Dies geschieht im Regelfall in der konstituierenden Sitzung.

 

  • Üblicher Weise hat diese dann Gültigkeit für die gesamte Legislaturperiode. Gleichwohl kann der Stadtrat eine GeschO durch einen SR-Beschluss ändern (§ 38 GeschO)

 

  • Die KIK-Fraktion beantragt unter Berufung auf § 38 GeschO zahlreiche Änderungen der aktuellen GeschO (Anlage 2).“

 

2. Die Verwaltung schlug vor, keine Änderung vorzunehmen und somit im Ergebnis den Antrag der KIK abzulehnen. Dies fand keine Mehrheit (12 : 15 Stimmen). Der Antrag der KIK wurde inhaltlich nicht thematisiert. Im Rahmen der Diskussion kamen verschiedene Änderungswünsche (z. B. Zuständigkeiten, Platz für Grundsatzdiskussionen, Wertgrenzen) zur Sprache, eine Unzufriedenheit hinsichtlich der Geschäftsordnung wurde bei einigen Stadträten deutlich.

Letztlich beschloss das Gremium (mit 15 : 12 Stimmen), dass über eine mögliche Änderung der Geschäftsordnung diskutiert wird und dies in einer Sondersitzung erfolgen soll.

 

3. Auf Nachfrage in der Stadtratssitzung am 24.11.2016 zum weiteren Vorgehen stellte Oberbürgermeister Müller dar, dass die Verwaltung keine explizite Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahmen der Fraktionen und Gruppen geben werde, sondern die Fraktionen und Gruppen Stellungnahmen ihrerseits an die Verwaltung richtigen mögen.

 

4. Neben dem vorliegenden Antrag der KIK vom 09.07.2016 sind keine weiteren Anmerkungen bzw. Anträge eingegangen, so dass nach wie vor der vorliegende Antrag als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung dient.

Verarbeitet wurde dieser bereits ausführlich in der Anlage 1. Hier ist in der gegenwärtig gültigen Geschäftsordnung bei den jeweiligen Paragraphen der Antrag der KIK benannt (rot) sowie die Stellungnahme der Verwaltung dargestellt (blau).

 

5. Eine einzelne Beschlussfassung über die Anträge erfolgt anhand der Anlage 1.

Der OB wird die einzelnen Anträge zur Abstimmung stellen, soweit darüber überhaupt beschlossen werden kann; etwas wenn sich Anträge gegen gesetzliche Vorgaben richten.

 

6. Nach Abstimmung sämtlicher Anträge müssen diese Änderungen letztlich in die Geschäftsordnung eingearbeitet werden, damit diese nochmals ohne weitere Aussprache in Gänze beschlossen werden und in Kraft treten kann.

 

A. Vom Sachvortrag 2017/023 wird Kenntnis genommen.

 

B. Die Beschlussfassung zu den einzelnen Anträgen der KIK Fraktion erfolgt anhand der Anlage 1 der Sitzungsvorlage.

 

C. Bei Beschlussfassung zur Änderung von Bestimmungen der Geschäftsordnung werden diese in die Geschäftsordnung eingearbeitet und abschließend dem Stadtrat zur formalen Beschlussfassung vorgelegt.