Betreff
Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung Bebauungsplan "Schlossgrund", Rödelsee;erneute Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2019/097
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Mit Schreiben vom 13.03.2019 wurde die Stadt Kitzingen zur Stellungnahme über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert

 

Die erneute Beteiligung der Behörden bezieht sich auf Änderungen bezüglich der Geräuscheinwirkungen eines benachbarten Weinbaubetriebs. Es wurden hierzu ergänzende schalltechnische Untersuchungen vorgenommen und ein weiteres Gutachten erstellt.

Gemäß diesem Gutachten  werden im Bebauungsplan ergänzende Festsetzungen zum aktiven und passiven Schallschutz vorgenommen, wie die Errichtung einer Lärmschutzwand (Höhe = 5 m bzw. 2,5 m über Geländeoberkante sowie in bestimmten Bereichen die Ausrichtung der Schlafräume im Obergeschoss nur nach Süden in von der Staatsstraße abgewandten Gebäudeseite).

 

Die sonstigen Festsetzungen im Bebauungsplan (Dorfgebiet MD) sowie der Umgriff des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen (siehe Lageplan Planstand vom 01.03.2019 – Anlage 1).

 

Hierzu hat die Stadt Kitzingen in der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 28.06.2018 bereits beschlossen, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden (siehe Sitzungsauszug – Anlage 2).

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 15.03.2019 bis 29.03.2019.

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 13.03.2019 erneut aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum  29.03.2019 abzugeben.

 

Eine Fristverlängerung bis zum 08.04.2019 wurde beantragt, aber seitens der Gemeinde Rödelsee nicht für notwendig erachtet. Begründet wurde dies damit dass bereits bei der letzten Auslegung von Seiten der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planung bestanden und sich an der Planung keine Änderungen ergaben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

 

SG 61 -  Stadtplanung

SG 23 -  Liegenschaftsverwaltung

SG 63 -  Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

 

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu der erneuten Auslegung genannt worden.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.