TOP Ö 4: Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung Bebauungsplan "Schlossgrund", Rödelsee - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/158 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.