Im Zusammenhang mit der angedachten Bebauung im Bereich „BayWa“ bat der
Investor die Stadt Kitzingen zu prüfen, ob ein Teilbereich der Straße „Unterer
Mainkai“ verlegt werden könnte. Die Stadtverwaltung begrüßt diese Verlegung als
Teil der Aufwertung des gesamten Bereiches.
Für die Stadt Kitzingen würden sich folgende Vorteile ergeben:
- Nach dem Rückbau sind weniger
Straßenunterhaltsarbeiten notwendig
- Zusätzliche Grünflächen in Richtung Main
Weiterer Vorteil (für Investor):
Es ergibt sich eine zusammenhängende Wohnbebauung, die nicht durch
Straßenflächen unterbrochen wird. Dies sorgt für ein einheitliches Gesamtbild.
Rechtliche Würdigung:
Das städtische Grundstück Fl.Nr. 1400/25, Unterer Mainkai, ist auf einer Länge von 215 m gemäß Art. 46
Abs. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.
Sollte ein Teilbereich dieser gewidmeten Fläche einem Privatgrundstück
zugemessen werden, hat dieses Teilstück
seine Verkehrsbedeutung verloren. Aus diesem Grund ist hierfür ein
Einziehungsverfahren gemäß Art. 8 BayStrWG einzuleiten (Dauer des Verfahrens
ca. ½ Jahr).
Sollte an anderer Stelle die Straßenführung
zur Glauberstraße wieder hergestellt werden, ist dieses Teilstück gemäß Art. 6
BayStrWG neu zu widmen (Ortsstraße). Das Verfahren wird durch die Stadt
vorbereitet und durchgeführt.
Bauliche Würdigung:
Die Straße dient als Zufahrt zum Mainkai und der Parkgarage. In dem
bestehenden Straßenabschnitt liegen keine Ver- und Entsorgungsleitungen.
Eine Verlegung ist grundsätzlich möglich; die vorliegende Planungsskizze
berücksichtigt jedoch noch nicht die notwendigen Kriterien wie Sichtflächen,
Einmündungsradien und Aufweitungen. Dies wird Gegenstand des konkreten
Bauentwurfes.
Dabei wäre auch zu prüfen, ob auf der Glauberstraße die zulässige
Geschwindigkeit zu reduzieren wäre.
Die Fahrbahn sollte eine Breite von 7,50 m aufweisen. Der Gehweg sollte
1,50 m breit sein. Ob ein weiterer Gehweg sinnvoll oder notwendig ist, wäre im
Entwurfsverfahren zu prüfen. Die Fahrbahn sollte asphaltieret werden; beim
Gehweg ist sowohl Asphalt als auch Pflaster vorstellbar.
Die anfallenden Kosten würden von dem Investor und der Stadt Kitzingen jeweils zur Hälfte getragen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Mit der Absicht einen Teilbereich der Ortsstraße „Unterer Mainkai“ entsprechend Anlage 1 zu verlegen, besteht grundsätzlich Einverständnis.
3. Die Entwurfsplanung erfolgt durch den Antragsteller in Abstimmung mit dem Stadtbauamt und wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
4. Alle anfallenden Kosten (Realisierung) werden von dem Investor und der Stadt Kitzingen jeweils zur Hälfte getragen.