Betreff
Breslauer Straße in Kitzingen;
hier: Ergänzung Entwurfsplanung, Baugrundsätze, Kosten
Vorlage
2023/057/1
Aktenzeichen
SG 63/jp-Roi
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

Ausgangssituation

 

Die Breslauer Straße wird auf einer Länge von ca. 505 m zwischen der Einmündung Galgenwasen und der Egerländer Straße ausgebaut. Neben dem grundhaften Ausbau einschl. Oberflächenneugestaltung sollen die bestehenden Kanäle durch einen Kanalstrang DN 600 sowie die Hausanschlüsse ersetzt werden.

 

Im Zuge dieses Ausbaus sollen auch die vorhandenen Versorgungsleitungen Gas, Wasser, Strom und Telekommunikationsleitungen auch jeweils mit Hausanschlüssen ausgetauscht und neu eingeteilt werden. Diese Arbeiten erfolgen im Auftrag der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen und der Telekom. Ggf. wird seitens der Stadt noch ein Leerrohr für zukünftige Leitungen mit eingeplant.

 

In der Stadtratssitzung vom 23.03.2023 wurde eine Entwurfsplanung mit Stand 03/2023 als Grundlage für die Umsetzung grundsätzlich beschlossen.

 

Am 20. April 2023 wurden die Ausbauplanungen erstmalig der Städtebauförderung und der FAG-Förderung bei der Regierung von Unterfranken vorgestellt:

 

a)                    Seitens der FAG- Förderung wurde eine Förderfähigkeit von ca. 60% für den Geh- und Radweg in Aussicht gestellt sofern eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht wird. Dementsprechend wurde die Planung im Bereich der Egerländer Str. dahingehend überarbeitet, dass jetzt der gemeinsame Geh- und Radweg bis zur Fußgängerampel an der B8 geführt wird. Positiver Effekt dabei wäre, dass sich die Fahrbahnbreite an der Einmündung der Egerländer Str. verringert und damit die Geschwindigkeiten reduzieren könnten. 

 

b)    Seitens der Städtebauförderung wurde eine Förderung von ca. 60% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt, wenn eine städtebauliche Aufwertung des Straßenraumes einschl. der Kreuzungsbereiche erfolgt. Damit verbunden sind:

-              optische Aufwertung des Straßenraumes

-              Schaffung Aufenthaltsqualität

-              Reduzierung der Geschwindigkeiten und Erhöhung der Verkehrssicherheit

-              Zusätzliche Grünflächen

-              Barrierefreiheit

-              Beleuchtungskonzept

-              ordnen des ruhenden Verkehrs

 

 

Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik

 

siehe Sachvortrag vom 23.03.2023

 

 

Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur (Stand 23.03.2023)

 

 Mit dem Ausbau der Breslauer Straße sollen folgende Verkehrsverbesserungen, die wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, erreicht werden:

 

·         Anlage von Gehweg und gemeinsamen Geh- und Radweg baulich getrennt vom MIV

·         Anlage von separaten Parkstreifen außerhalb der Fahrbahn

·         Ausstattung der Verkehrsanlage mit Beleuchtung sowie mit verkehrsrechtlicher und wegweisender Beschilderung

·         Maßnahmen an Gehwegen und Straßenkreuzungen, welche die Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung in angemessener Weise berücksichtigen

·         Ausstattung der Breslauer Straße mit Grünstreifen und Pflanzung von Bäumen

 

Die Lärm- und Abgassituation wird im Ausbaubereich nicht verändert.“

 

 

Planerische Beschreibung (aus dem Sachvortrag vom 23.03.2023 (kursiv):

 

Zwischen Texasweg und Memellandstraße, wird die vorhandene Fläche so aufgeteilt, dass neben der 4,50 m breiten Fahrbahn auf der Nordseite ein mind. 1,50 m breiter gepflasterter Gehweg vorgehalten werden kann. An die Südseite grenzen die 2 m breiten gepflasterten Parkstreifen bzw. Pflanzgruben für Beete und Bäume an die Fahrbahn an. Diese trennen den 2,50 m breiten gemeinsamen asphaltierten Geh- und Radweg von der Verkehrsfläche des MIV. Ergänzend wird der Einmündungsbereich in die Straße Am Galgenwasen in die Ausbauplanung mit aufgenommen.

 

Die mögliche Einfahrsituation für das derzeit noch unbebaute Grundstück wurde berücksichtigt.

 

Die Kreuzungsbereiche werden durch Ruheinseln, Beleuchtung und Grünflächen aufgewertet. Zur städtebaulichen Aufwertung und Geschwindigkeitsreduzierung wird in den Kreuzungsbereichen Pflaster verwendet. Dieses wird in hochwertiger gebundener Bauweise (Mörtelbett und Drainasphaltschicht) mit starren Fugen ausgeführt. Diese normgerechte Bauweise hat sich auch in hochbeanspruchten Bereichen bewährt. Durch eine entsprechende Pflasterauswahl, Pflasterverlegung und Fugenausbildung entstehen keine zusätzlichen Lärmimmissionen.   

 

Zwischen Memellandstraße und Egerländer Straße ist im Vergleich zum ersten Abschnitt künftig eine Einbahnregelung mit 3,25 m breiter Fahrbahn vorgesehen. Wie auch zwischen Texasweg und Memellandstraße ist der Querschnitt so aufgeteilt, dass ein gepflasterter Gehweg mit 1,50-2,00 m Breite auf der Nordseite und ein 2,00 m breiter gepflasterter Parkstreifen bzw. Pflanzgruben für Beete und Bäume mit angrenzendem asphaltierten Geh- und Radweg auf der Südseite Platz finden.

 

Derzeit sind in der Breslauer Straße keine Parkplätze fest markiert. Zukünftig stehen durch den vorgesehenen Parkstreifen 24 Parkplätze zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der Anzahl an Fahrzeugen die bisher in der Breslauer Straße im Durchschnitt parken.

 

Die Einmündungen in die Saarlandstraße und Memellandstraße werden an die neuen Verhältnisse angepasst. Ebenso werden die Kreuzungsbereiche am Bauanfang und Bauende angepasst, wobei die grundsätzliche Verkehrsführung erhalten bleibt.

 

Für Fußgänger werden behindertengerechte Querungsstellen ohne Markierungen über die Breslauer Straße eingerichtet.

 

Derzeit sind 27 standortgerechte neue Bäume und 11 Pflanzbeete

 

Das Oberflächenwasser wird durch Einseitneigung der Fahrbahn in Straßenabläufe geführt und anschließend in einen neuen Kanal DN 600 geleitet der die bestehenden Kanäle DN400 und DN 300 künftig ersetzt. Den Pflanzgruben werden soweit möglich Oberflächenwasser aus der Fahrbahn und dem Geh- und Radweg zugeführt mit dem Ziel, dass keine gesonderte Bewässerung durch die Stadtgärtnerei notwendig sein wird.

 

Die Neuaufteilung der Verkehrsflächen erfolgen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe 2010) und der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06.

 

 

Fahrbahnaufbau

 

Fahrbahn Breslauer Straße Vollausbau Asphaltbauweise (wie Stand 23.03.2023)

 

Belastungsklasse BK1,8 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 mit 60 cm Oberbaudicke

 

                          4 cm Asphaltbeton AC 11 DN

                        16 cm bit. Tragschicht AC 32 TN

                        40 cm Frostschutzschicht 0/56

                        60 cm gesamt

 

Geh- und Radweg (wie Stand 23.03.2023)

 

Der Aufbau des Geh- und Radwegs erfolgt mit

 

                          2,5 cm Asphaltbeton

                          7,5 cm bit. Tragschicht

                        30 ,0 cm Frostzschutzschicht

                        40,0 cm gesamt

                           

Der Gehweg auf der Nordseite erhält eine Pflasteroberfläche.

                          8 cm Pflaster

                          3 cm Pflasterbett

                        12 cm Drainasphalt

                        27 cm Frostschutzschicht

                        50 cm Gesamtoberbau

 

Zufahrten

 

Der Aufbau im Bereich der Zufahrten erfolgt mit

 

                          4 cm Asphaltbeton

                        10 cm bit. Tragschicht

                        31 cm Frostschutzschicht

                                      45 cm gesamt

 

Kreuzungsbereiche:

 

Aufbau gem. RSto 12, Bkl. 1,8 MFP geb 2018 Tab 1

 

                        14 cm Betonpflaster

                          4 cm Mörtelbett

                        14 cm Drainasphaltschicht

                        28 cm Frostschutzschicht

                                      60 cm Gesamtoberbau

 

Die Zufahrten zu den anliegenden Anwesen erfolgen generell über Tiefborde und verstärkte Geh- und Radwegflächen.

 

 

Entwässerung (Stand 23.03.2023 kursiv)

 

Das bestehende Entwässerungssystem der Breslauer Straße wird zwischen Texasweg und

Egerländer Straße neu verlegt. Die bestehenden Kanäle DN 400 und DN 300 werden durch einen Kanal DN 600 zusammengefasst und ersetzt.

 

Eine hydraulische Berechnung liegt vor.

 

Die Ableitung des Niederschlagwassers erfolgt über bestehende Straßenabläufe in den neuen Kanal DN 600 und in die Pflanzgruben. Die Straßenabläufe werden entsprechend den künftigen Fahrbahnrändern neu gebaut. In entwässerungsschwachen Bereichen wird das Oberflächenwasser über eine Pendelbordrinne abgeleitet.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird soweit möglich in die Pflanzgruben geleitet. Eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung muss beim WWA noch eingeholt werden

 

 

Pflanzgruben (Stand 23.03.2023 kursiv)

 

In der Breslauer Straße werden ca. 27 Bäume und ca. 11 Pflanzbeete in ausreichend bemessenen Pflanzgruben neu gepflanzt. Die Pflanzgruben haben eine Mindestgröße vom 12 m³ und sind 1,50m tief. Dadurch ist unterirdisch ausreichend Platz vorhanden damit sich die Bäume uneingeschränkt ausbreiten können.

 

Um eine ausreichende Wasserverfügbarkeit für die Bäume sicherzustellen, wird das Oberflächenwasser den Pflanzgruben über Straßeneinläufe und über die Querneigung des Geh- und Radweges zugeführt.

Ein spezieller Be- und Entlüftungsschacht, der im Bereich der Pflanzgrube eingebaut wird, sorgt für einen ausreichenden Gasaustausch.

 

Laut Baugrundgutachten ist der Untergrund der Breslauer Straße nur mäßig wasserdurchlässig. Dementsprechend ist ein Versickern des Oberflächenwassers nicht möglich. Um einen Stau von Oberflächen bzw. Sickerwässer zu verhindern, werden im Bereich der Pflanzgruben Drainageleitungen mit eingebaut die an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden. Um bei Starkregenereignissen einen Überlauf der Pflanzgruben bzw. ein Volllaufen der Einläufe zu verhindern, werden an den Einläufen Notabläufe zum Kanal angebracht.

 

 

Grunderwerb (Stand 23.03.2023 kursiv)

 

Der Grunderwerb am Grund Flurnummer 6333/55 wurde vollzogen. Die Grenzziehung erfolgt mit dem Abschluss der Maßnahme. Der Grunderwerb an der Flurnummer 6333/59 wurde in die Wege geleitet

 

 

Kosten

 

Auf der Grundlage des geänderten Entwurfs wurde eine vertiefte und detaillierte Kostenberechnung erstellt.

 

Demnach ist mit folgenden Bau-Kosten zu rechnen:

 

Straßenbau (zzgl. 53%)                      2.703.000 € brutto

Kanalbau (zzgl. 6,5 %)                          650.000 € brutto

 

Bereits enthalten ist eine neue Straßenbeleuchtung mit ca. 80.000 € jedoch weiterhin keine Deponierung bzw. Verwertung des anfallenden Aushubs mit ca. 130.000 €.

 

Die Baunebenkosten belaufen sich weiterhin auf ca. 260.000 €.

 

Im Haushalt stehen ausreichende Mittel zur Verfügung:

 

1.6300.9562                2.200.000 €                 Straßenbau

1.7016.9535                1.300.000 €                 Kanalbau

 

Die Maßnahme ist nach Rücksprache mit der Städtebauförderung bei einer städtebaulichen Aufwertung anhand der vorgelegten Planungen grundsätzlich förderfähig.

Durch die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse greift das Förderprogramm FAG 13 c.

 

Der mögliche Umfang wurde am 20.04.2023 vorbesprochen. Die Förderhöhen betragen bei beiden Förderprogrammen ca. 60% der förderfähigen Kosten. Erst im Zusammenhang mit der Antragsstellung kann geklärt werden, ob nur die aufgewerteten Bereiche gefördert werden oder der gesamte Straßenbereich.

 

Bisher wurden in der Haushaltsplanung keine Einnahmen eingestellt.

 

 

Durchführung der Maßnahme (aktualisiert)

 

Bei einer positiven Beschlussfassung des Stadtrates werden die Förderunterlagen unverzüglich zusammengestellt.

 

Der Baubeginn ist für April 2024 in Abhängigkeit von der Freigabe der Fördermittelgeber vorgesehen. Bei einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren sollte die Maßnahme im Herbst Ende 2025 abgeschlossen sein.

 

 

Ausblick (Stand 23.03.2023):

Das Gestaltungskonzept Breslauer Straße kann als Grundlage für weitere Straßenumgestaltungen im Bereich Siedlung Nord herangezogen werden.

Mittelfristig sind Maßnahmen im Bereich Texasweg, Tannenbergstraße und Egerländerstraße denkbar.

 

 

Honorarleistung

Der Ingenieurvertrag gem. HOAI 2021 sah eine Abminderung in einzelnen Leistungsphasen vor, nachdem keine Varianten, kein Finanzierungsentwurf und keine Genehmigungsplanung vorgesehen waren.  Sofern Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, sind die Honorarsätze entsprechend der HOAI zumindest für die Verkehrsanlagen anzupassen (siehe Anlage nichtöffentliches Dokument).

 

Die Nebenkosten wären im derzeitigen Umfang für den städtebaulichen Umfang vollumfänglich förderfähig

 


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die in den Anlagen 1 – 8 aufgezeigte ergänzte Entwurfsplanung mit Stand 06/2023 wird als Grundlage für die Umsetzung beschlossen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Honorarvertrag für die Ingenieurleistungen entsprechend dem geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.