Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Biebelried, Bebauungsplan "Am Mainstockheimer Weg", 1. Änderung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2017/060
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Ausgangslage:

 

Die Gemeinde Biebelried hat in der Sitzung vom 06.12.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Mainstockheimer Weg“, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2016 wurde ortsüblich durch Aushang am 22.12.2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

Grund für die 1. Änderung des genehmigten Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung des bestehenden allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung zusätzlicher Bauplätze sowie die Umverlegung des Kinderspielplatzes (siehe Anlage 1).

 

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 10.02.2017 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 21.3.2017 abzugeben. Auf Anfrage wurde die Frist bis zum 30.03.2017 verlängert.

 

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplans. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ  beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.